Sonntagsverkäufe im Jahr 2025
Die Verkaufsgeschäfte in Kappel am Albis dürfen an den Sonntagen, 9. März 2025, 26. Oktober 2025 und 14. Dezember 2025, zwischen 10.00 und 17.00 Uhr, geöffnet sein. Für diese Sonntagsverkäufe sind keine zusätzlichen Bewilligungen erforderlich.
Neben den durch die Gemeinde gemeldeten Sonntagen erteilt das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) grundsätzlich keine Bewilligung für die Beschäftigung von Arbeitnehmenden in Verkaufsgeschäften.
6. Dezember 2024
Gemeindeverwaltung Kappel am Albis
Zum Publikationsorgan
06. Dez. 2024
Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 29. November 2024
Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 29. November 2024
Budget 2025, genehmigt
Festsetzung Steuerfuss 2025, genehmigt
Rahmenkredit von CHF 304'842.00 inkl. MwSt. für die Ausbauarbeiten am Regenbecken Uerzlikon und Zwischenpumpwerk Littibach, genehmigt
Rechtsmittelbelbelehrung
Von der Veröffentlichung an gerechnet, können beim Bezirksrat Affoltern, im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, folgende Rechtsmittel erhoben werden;
Wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen
Und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
3. Dezember 2024
Gemeinderat Kappel am Albis
Link: Amtliche Nachrichten
02. Dez. 2024
Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024
Ab 15. Dezember 2024 gilt der neue Fahrplan. Im Kanton Zürich sind einige grössere Änderungen im Fahrplanangebot von PostAuto geplant. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig unter postauto.ch/fahrplanwechsel/zh über die Änderungen in Ihrer Region. Auf nicht aufgeführten Linien gibt es zum Fahrplanwechsel 2024/2025 keine oder nur minimale Änderungen. Wir empfehlen den Fahrgästen, sich frühzeitig im Online-Fahrplan unter zvv.ch oder in der ZVV-App zu informieren, ob ihre Verbindungen von Änderungen betroffen sind.
Die Fahrpläne aller Linien im Zürcher Verkehrsverbund finden Sie ab Ende November / Anfang Dezember 2024 unter zvv.ch/linienfahrplan. Diese können bei Bedarf selbst ausgedruckt werden. Fahrgäste, für die das keine Option ist, können Fahrplan-Ausdrucke kostenlos beim Kundendienst ZVV-Contact bestellen oder an bedienten Verkaufsstellen beziehen. Bei Fragen oder für eine persönliche Beratung zu allen Themen des öffentlichen Verkehrs im Kanton Zürich gibt Ihnen das ZVV-Contact gerne Auskunft: Tel. 0800 988 988 (täglich von 6–22 Uhr), E-Mail contact@zvv.ch.
28. Nov. 2024
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Juli bis Oktober 2024
Nebst den als Fürsorgebehörde sowie im Steuerwesen zu behandelnden Geschäften, die einem besonders strengen Amts- bzw. Steuergeheimnis unterliegen, befasste sich der Gemeinderat an seinen Sitzungen im Wesentlichen mit folgenden Traktanden:
GEMEINDEVERSAMMLUNG
Folgende Traktanden gelangen an die kommende Gemeindeversammlung vom 29. November 2024:
Budget 2025
Festsetzung Steuerfuss 2025
Einen Rahmenkredit in der Höhe von CHF 304'842.00 inkl. MwSt. für Ausbauarbeiten am Regenbecken Uerzlikon und dem Zwischenpumpwerk Littibach
Detailangaben zur Auflagefrist des Beleuchtenden Berichts finden Sie in der Einladungsbeilage zu dieser Drü-Dörfli-Ziitig-Ausgabe.
BAUVERWALTUNG
Baubewilligungen
Es wurden nachfolgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren und unter Bedingungen und Auflagen erteilt:
Bauherrschaft: Anna Van Opzeeland, Hausmatte 12, 8926 Kappel am Albis
Bauvorhaben: Anbau Vordach
Baugrundstück: Hausmatte 12, Kat.-Nr. 1466, 8926 Uerzlikon (Kernzone B KB)
Bauherrschaft: Barbara Haegi, Steinhauserstrasse 4, 8926 Uerzlikon
Bauvorhaben: Photovoltaik-Anlage
Baugrundstück: Steinhauserstrasse 6.1, Kat.-Nr. 1575, 8926 Uerzlikon (Kernzone B KB)
Bauherrschaft: Armin Vollenweider, Feldstrasse 3, 8926 Hauptikon
Bauvorhaben: Fenstereinbau
Baugrundstück: Feldstrasse 3, Kat.-Nr. 1303, 8926 Hauptikon (Kernzone B KB)
Bauherrschaft: Peter Bleuler, Generalunternehmung AG, Albisstrasse 60, 8135 Langnau am Albis
Grundeigentümer: Erben H.R. Schärer
c/o Miriam Schärer, Fliederstrasse 1, 5415 Nussbaumen
Bauvorhaben: Neubau Doppeleinfamilienhaus und Einfamilienhaus mit Garagen
Baugrundstück: Feldblumenweg, Kat-Nr. 1667, 8926 Kappel am Albis (Wohnzone W2)
Unterschutzstellungsverträge
Für das nachfolgende Objekt wurde im Rahmen einer Schutzabklärung ein Unterschutzstellungsvertrag verabschiedet: Hauptikonerstrasse 3, 8926 Hauptikon, Kat.-Nr. 1286
PRÄSIDIALES
Jahresplanung des Gemeinderates für das Jahr 2025
Der Gemeinderat hat seine Jahresplanung für das Jahr 2025 erlassen. Neben den Gemeinderatssitzungsterminen sowie kommunalen (teils internen) Anlässen wurden im Weitern folgende Daten festgesetzt bzw. zur Kenntnis genommen.
Von den nachfolgend übergeordneten Wahl- und Abstimmungsterminen hat der Gemeinderat Kenntnis genommen (Auszug Blanko-Abstimmungstermine Bund):
9. Februar
18. Mai
28. September
30. November
Die ordentlichen Gemeindeversammlungen im Jahr 2025 wurden wie folgt festgesetzt:
Freitag, 6. Juni (Rechnungsversammlung)
Freitag, 28. November (Budgetversammlung)
Personelles:
Herzliche Gratulation zum 10-jährigen Arbeitsjubiläum
Seit 1. September 2014 durfte Mariarosina Natale die Leitung der Einwohnerkontrolle in einem befristeten Arbeitsverhältnis auf der Gemeinde Kappel am Albis übernehmen. Ab 1. März 2015 wurde sie in derselben Funktion unbefristet angestellt. Die Zeit ist wie im Flug vergangen und Frau Natale durfte am 1. September 2024 das 10-jährige Arbeitsjubiläum bei uns feiern. Zu diesem besonderen Ereignis möchten wir ihr hiermit nochmals eine herzliche Gratulation aussprechen und einen grossen Dank für die wertvollen Dienste zu Gunsten der Gemeinde Kappel am Albis und der Bevölkerung aussprechen. Leider verlässt Mariarosina Natale die Gemeinde Kappel per Ende Jahr. Wir haben die Zusammenarbeit mit ihr sehr geschätzt und hätten gerne noch weitere Jahre mit ihr zusammengearbeitet.
Wir wünschen Frau Natale heute schon für die berufliche Zukunft sowie dem weiteren Lebensweg von Herzen alles Gute und viel Erfolg.
Abteilung Finanzen
Für die beiden Stellen innerhalb der Abteilung Finanzen konnten zwei gut qualifizierte Fachpersonen rekrutiert werden. Für die Leitung Finanzen konnten wir ab 1. Oktober 2024 Priska Altherr gewinnen. Frau Altherr hat die Gemeinde Kappel zuvor innerhalb eines befristeten Zeitraums in einer Springerfunktion unterstützt. Für die Stellvertretung der Leiterin Finanzen konnten wir Jacqueline Bianchi-Bissig gewinnen. Sie wird die Finanzabteilung ab Januar 2025 unterstützen. Ebenfalls wird Frau Bianchi-Bissig in einem fixen Teilpensum die Steuersekretärin bei ihren Aufgaben unterstützen. Wir freuen uns, dass unsere Abteilung Finanzen bald wieder vollständig ist und wir die Abteilung gemeinsam gut und professionell führen können.
Abteilung Präsidiales / Bauamt
Für die frei werdende Stelle der Gemeindeschreiberin-Stv. per Ende 2024 konnten wir ebenfalls eine gut qualifizierte Fachperson gewinnen. Ab November 2024 wird uns Rita Zülle in der Funktion als Verwaltungsangestellte Präsidiales und Bauamt unterstützen. Frau Zülle wird sorgfältig in die Stellvertretungsfunktion der Gemeindeschreiberin aufgebaut. Die Stellvertretung wird nach dem Austritt der jetzigen Stelleninhaberin durch die Leitung Finanzen sichergestellt. Seit September 2024 befindet sich das Bauamt wieder in der Gemeinde Kappel am Albis, ab diesem Zeitpunkt wurde das Bauamt neu strukturiert und befindet sich noch in der Aufbauphase. Künftig wird das Bauamt als zentrale Schnittstelle durch die Gemeindeschreiberin Daniela Rieder und Rita Zülle geführt. Wir freuen uns auch hier, gemeinsam mit einem starken Team gute und professionelle Leistungen anbieten zu können.
FINANZEN
Revisionsbericht KVG Revision 2024, Genehmigung
Der Revisionsbericht der Verwaltungsrevisionen AG vom 30. Mai 2024 über die vom 28. bis 30. Mai 2024 vorgenommene Prüfung der Abrechnungen über die Prämienverbilligungen bzw. –übernahmen wurde durch den Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.
LIEGENSCHAFTEN
Kindergarten, Wasserschaden WC-Anlage, Abdichtungsarbeiten, Auftragsvergabe
Aufgrund der vergangenen starken Regenfälle ist es in der WC-Anlage des Kindergartens, Hauptikonerstrasse 5, 8926 Uerzlikon, vermehrt zu Wasserschäden gekommen. Bei Starkregen trat das Wasser durch die Wand in die Anlage. Die WC-Anlage stand folge dessen unter Wasser (ca. 2 cm). Zur Behebung des Schadens wurden Erstmassnahmen im Rahmen von Abdichtungsarbeiten an die Abdichtungssysteme Leisi AG, Feldmatt 5c, 6208 Oberkirch, zum Betrag von CHF 3'922.40 (inkl. MwSt.) vergeben. Kann mit dieser Erstmassnahe keine langfristige Wirkung erzielt werden, ist in einem zweiten Schritt eine Sondieröffnung vorzusehen. Hierfür wird ein Betrag im ordentlichen Budgetprozess eingeplant.
SICHERHEIT
Totalrevision Polizeiverordnung, Inkraftsetzung per 1. September 2024
Die Totalrevision der kommunalen Polizeiverordnung wurde am 7. Juni 2024 durch die Gemeindeversammlung genehmigt. Der Gemeinderatsbeschluss wurde per 11. Juni 2024 im amtlichen Publikationsorgan publiziert. Innert der Rechtmittelfrist ging beim Bezirksrat kein Rekurs ein. Die Polizeiverordnung ist in der kommunalen systematischen Rechtssammlung der Gemeinde Kappel am Albis jederzeit abrufbar.
Anlassbewilligungen
An nachfolgende Veranstalter wurde eine Anlassbewilligung erteilt:
Dem Verein Uerzliker-Chilbi wurde unter Auflagen die polizeiliche sowie gastgewerbliche Bewilligung für die Chilbi mit Festwirtschaft in Uerzlikon für folgende Daten erteilt:
Samstag, 26. Oktober 2024, 09.00 bis 23.00 Uhr
Sonntag, 27. Oktober 2024, 09.00 bis 23.00 Uhr
Dem UHC Kappel am Albis wurde unter Auflagen die polizeiliche sowie gastgewerbliche Bewilligungen für das Waldfest in Uerzlikon am Samstag, 26. Juli 2025, 16.00 Uhr bis 04.00 Uhr, erteilt
Überarbeitung der Zivilschutz-Ausgleichsgebiete: Auftragsvergabe
Die heutige Ausgleichsgebietsplanung der Gemeinde Kappel am Albis verliert seine Gültigkeit nach dem 31. Dezember 2024 und Folge dessen sind die Grundlagen für die herabgesetzte Schutzraumbautätigkeit neu zu überprüfen (Art. 61 Abs. 1, Art. 62 Abs. 1 und 2 Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz, BZG). Die Auftragsvergabe für die 7. Überarbeitung der Zivilschutz-Ausgleichsgebiete wird dem Ingenieurbüro gpw, Obstgartenstrasse 12, 8910 Affoltern am Albis, zum Betrag von CHF 7'242.70 (inkl. MwSt.), vergeben.
Vernehmlassungen
Der Gemeinderat verabschiedete zu nachfolgenden Themen seine Stellungnahme im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens:
Richtplanteilrevision Energie
Änderung des kantonalen Energiegesetzes
Totalrevision des Staatsbeitragsgesetzes
Revision Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR)
Motion KR-Nr. 15/2022 betreffend "eine kantonale Gerichtsinstanz in Steuerverfahren"
Ferner hat der Gemeinderat
Der Schweizerischen Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte wurde ein finanzieller Beitrag zugesichert.
Der Genossenschaft KISS Knonaueramt wurde ein finanzieller Beitrag zugesichert.
Daniela Rieder, Gemeindeschreiberin
01. Nov. 2024