Neuigkeiten
Bauprojekt: Tömlimatt 6, Kappel am Albis
BauherrschaftDanielle Peters und Markus BärTömlimatt 68926 Kappel am AlbisProjektverfasserDer Bauherr ist Projektverfasser.ProjektErsatz GartenmauerTömlimatt 68926 Kappel am AlbisKatasterinformationenGrundstück-Nr.: 1010Zone: W2Rechtliche Hinweise und FristenOrt der PlanauflageGemeindeverwaltung Kappel am AlbisLindenfeld 2a8926 Kappel am AlbisRechtliche HinweiseDie Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).RechtsmittelfristFrist: 20 TageAblauf der Frist: 29.01.2026 20 Tage öffentliche Auflage (§ 314 PBG)
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09. Jan. 2026
Bauprojekt: Oberdorfstrasse 38 , Kappel am Albis
BauherrschaftErbengemeinschaft Alfred Kaiserc/o Marcel MeyerOberdorfstrasse 388926 UerzlikonProjektverfasseratelier fischer architektur & gestaltungDorfstrasse 868912 ObfeldenProjektNutzungsänderung EFH in KinderkrippeOberdorfstrasse 38 8926 UerzlikonKatasterinformationenGrundstück-Nr.: 1694Zone: Kernzone BRechtliche Hinweise und FristenOrt der PlanauflageGemeindeverwaltung Kappel am AlbisLindenfeld 2a8926 Kappel am AlbisRechtliche HinweiseDie Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung inmehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).RechtsmittelfristFrist: 20 TageAblauf der Frist: 29.01.2026 20 Tage öffentliche Auflage (§ 314 PBG)
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09. Jan. 2026
Bauprojekt: Oberdorfstrasse , Kappel am Albis
BauherrschaftMirco und Luzia Bättig-BerwegerRigistrasse 226312 SteinhausenProjektverfasserArchicube AGLuzernerstrasse 935630 Muri AGProjektNeubau mit 3 WohnungenOberdorfstrasse 8926 UerzlikonKatasterinformationenGrundstück-Nr.: 1715Zone: Kernzone BRechtliche Hinweise und FristenOrt der PlanauflageGemeindeverwaltung Kappel am AlbisLindenfeld 2a8926 Kappel am AlbisRechtliche HinweiseDie Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehördeeingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).RechtsmittelfristFrist: 20 TageAblauf der Frist: 29.01.2026 20 Tage öffentliche Auflage (§ 314 PBG)
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09. Jan. 2026
Bauprojekt: Oberdorfstrasse 19, Kappel am Albis
BauherrschaftMoritz HäberlingOberdorfstrasse 208926 UerzlikonVertretung der BauherrschaftTimon Reichle, Dipl. Architekt ETH / SIAGablerstrasse 418002 ZürichProjektverfasserDie Vertretung der Bauherrschaft ist Projektverfasser.ProjektErweiterung und Neubau Metallbaubetrieb und WohnungenOberdorfstrasse 198926 UerzlikonKatasterinformationenGrundstück-Nr.: 1670Zone: Kernzone BRechtliche Hinweise und FristenOrt der PlanauflageGemeindeverwaltung Kappel am AlbisLindenfeld 2a8926 Kappel am AlbisRechtliche HinweiseDie Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).RechtsmittelfristFrist: 20 TageAblauf der Frist: 29.01.2026 20 Tage öffentliche Auflage (§ 314 PBG)
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09. Jan. 2026
Informationsveranstaltung Teilrevision Bau- und Zonenordnung
Hier finden Sie die Einladung zur Informationsveranstaltung vom 26. Januar 2026
15. Dez. 2025
Vogelgrippe: Ausweitung der Präventionsmassnahmen auf die ganze Schweiz
Die Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat schweizweit einheitliche Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe erlassen. Anlass sind Nachweise des Virus in Wildvögeln sowie eine starke Zirkulation in Europa.
25. Nov. 2025
Bauprojekt: Zur Mühle 4, Kappel am Albis
BauherrschaftPolitische Gemeinde Kappel am AlbisLindenfeld 2a8926 Kappel am AlbisProjektverfasserTrinkler Architekten AGMühlegasse 186340 BaarProjektSanierung Gemeindesaal und Photovoltaik-AnlageZur Mühle 48926 Kappel am AlbisKatasterinformationenGrundstück-Nr.: 1050Zone: Kernzone B, ISOS, KOBIRechtliche Hinweise und FristenOrt der PlanauflageGemeindeverwaltung Kappel am AlbisLindenfeld 2a8926 Kappel am AlbisRechtliche HinweiseDie Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).RechtsmittelfristFrist: 20 TageAblauf der Frist: 11.12.2025 20 Tage öffentliche Auflage (§ 314 PBG)
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21. Nov. 2025
Festsetzung der Benutzungsgebühren 2026 der Siedlungsentwässerung
Gestützt auf die Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen und in Anwendung der Verordnung über die Gebühren für die Siedlungsentwässerung werden die Tarife für die Benutzungsgebühr 2026 wie folgt festgesetzt:
a) Pauschale Grundgebühr
CHF 180.00 pro Haushaltung (exkl. MwSt);
Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe haben grundsätzlich für jede Betriebseinheit eine Grundgebühr von CHF 100.00 (exkl. MwSt) zu entrichten; Grundeigentümern, welche für dieselbe Liegenschaft, in der sich ihr Betrieb befindet, bereits für eine selbst bewohnte Wohnung die Grundgebühr entrichten, wird die für den Betrieb geschuldete Grundgebühr auf CHF 50.00 (exkl. MwSt) ermässigt.
b) Mengenpreis
CHF 1.80 pro Kubikmeter (exkl. MwSt; Grundlage Wasserbezug gemäss Meldung der Wasserversorgungsgenossenschaften für die letzte Abrechnungsperiode).
Wo keine Messung der Wassernutzung bzw. eines nicht in die Kanalisation abgeleiteten Anteils mittels Wasserzähler (Wasseruhr) möglich ist, wird die Gebühr pro Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschaftsbetrieb oder Haushaltung grundsätzlich pauschal mit CHF 600.00 bzw. quartalsweise (inkl. Grundgebühr, exkl. MwSt) erhoben.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden.
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07. Nov. 2025
Anlässe
Kinder Yoga im Januar 2026
Shape Fit Studio
13. Jan. 2026
Abfallsammelstelle Sageli offen 9.00-11.00 Uhr
17. Jan. 2026
Café Palaver
Zwinglistube
02. Feb. 2026