Neuigkeiten
Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 - 2030
Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 - 2030 auf den 8. März 2026 festgesetzt.
Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:
4 Mitglieder des Gemeinderats inkl. dessen Präsidentin bzw. Präsidenten*
5 Mitglieder der Primarschulpflege inkl. deren Präsidentin bzw. Präsidenten
5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission inkl. deren Präsidentin bzw. Präsidenten
* Als 5. Mitglied ist automatisch der Präsident/die Präsidentin der Schulpflege gewählt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.
Die Wahl wird gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 15. Dezember 2025, 11:30 Uhr, beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 19. März 2026, 11:30 Uhr, können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 10. März 2026 amtlich publiziert.
Wählbar in:
Den Gemeinderat ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung).
Die Primarschulpflege ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der politischen Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung).
Die Rechnungsprüfungskommisson ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 6. Januar 2026 bis 13. Januar 2026, 11.30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen oder auf der Gemeindehomepage unter Neuigkeiten heruntergeladen werden.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
4. November 2025
Gemeinderat Kappel am Albis
04. Nov. 2025
Notvorrat - Sorgen Sie vor
Welche Lebensmittel- und Wasservorräte, Gebrauchsgüter, Hygieneartikel und Heilmittel sollten Sie für den Notfall zuhause bereithalten? Ein Notvorrat gibt Ihnen Versorgungssicherheit in Krisenzeiten und sorgt im Alltag für eine praktische Reserve lebenswichtiger Güter.
28. Sept. 2025
Strassensanierungen in Kappel am Albis und Uerzlikon
In den nächsten Wochen werden an verschiedenen Strassenabschnitten in Kappel am Albis und Uerzlikon Sanierungsarbeiten durchgeführt. Ausser an zwei Abschnitten (Tömlimatt / Schützenwies), an welchen die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner direkt informiert wurden, bestehen für alle anderen zu sanierende Abschnitte Umfahrungsmöglichkeiten.
Bitte wenden Sie sich bei allfälligen Fragen an die Gemeindeverwaltung Kappel am Albis oder an den zuständigen Ressortvorstand, Gemeindepräsident Martin Hunkeler.
Für das Verständnis danken wir Ihnen bestens.
Gemeinderat Kappel am Albis
04. Sept. 2025
Baustelleninfo - Strassenbauarbeiten an der Baarerstrasse
Die Bauarbeiten an der Baarerstrasse beginnen bereits am Montag, 4. August 2025 und dauern voraussichtlich bis Ende November 2025.
29. Juli 2025
Festsetzung der Benutzungsgebühren 2026 der Siedlungsentwässerung
Gestützt auf die Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen und in Anwendung der Verordnung über die Gebühren für die Siedlungsentwässerung werden die Tarife für die Benutzungsgebühr 2026 wie folgt festgesetzt:
a) Pauschale Grundgebühr
CHF 180.00 pro Haushaltung (exkl. MwSt);
Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe haben grundsätzlich für jede Betriebseinheit eine Grundgebühr von CHF 100.00 (exkl. MwSt) zu entrichten; Grundeigentümern, welche für dieselbe Liegenschaft, in der sich ihr Betrieb befindet, bereits für eine selbst bewohnte Wohnung die Grundgebühr entrichten, wird die für den Betrieb geschuldete Grundgebühr auf CHF 50.00 (exkl. MwSt) ermässigt.
b) Mengenpreis
CHF 1.80 pro Kubikmeter (exkl. MwSt; Grundlage Wasserbezug gemäss Meldung der Wasserversorgungsgenossenschaften für die letzte Abrechnungsperiode).
Wo keine Messung der Wassernutzung bzw. eines nicht in die Kanalisation abgeleiteten Anteils mittels Wasserzähler (Wasseruhr) möglich ist, wird die Gebühr pro Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschaftsbetrieb oder Haushaltung grundsätzlich pauschal mit CHF 600.00 bzw. quartalsweise (inkl. Grundgebühr, exkl. MwSt) erhoben.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden.
Zum Publikationsorgan
07. Nov. 2025
Festsetzung der Benutzungsgebühren 2026 der Abfallbeseitigung
Gestützt auf Art. 9ff der kommunalen Abfallverordnung wird der Tarif für die pauschale Grundgebühr 2026 pro Haushaltung auf CHF 130.00 (exkl. MwSt) festgesetzt.
Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe haben grundsätzlich für jede Betriebseinheit eine Grundgebühr von CHF 104.00 (exkl. MwSt) zu entrichten; Grundeigentümern, welche für dieselbe Liegenschaft, in der sich ihr Betrieb befindet, bereits für eine selbst bewohnte Wohnung die Grundgebühr entrichten, wird die für den Betrieb geschuldete Grundgebühr auf CHF 32.50 (exkl. MwSt) ermässigt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden.
Zum Publikationsorgan
07. Nov. 2025
Drü-Dörfli-Ziitig November 2025
01. Nov. 2025
Bauprojekt: Schürweid 2, Kappel am Albis
BauherrschaftFredy MüllerSchürweid 18926 UerzlikonProjektverfasserDer Bauherr ist Projektverfasser.ProjektErhöhung MistplattenwändeSchürweid 28926 UerzlikonKatasterinformationenGrundstück-Nr.: 416Zone: LandwirtschaftszoneRechtliche Hinweise und FristenOrt der PlanauflageGemeindeverwaltung Kappel am AlbisLindenfeld 2a8926 Kappel am AlbisRechtliche HinweiseDie Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).RechtsmittelfristFrist: 20 TageAblauf der Frist: 14.08.2025 20 Tage öffentliche Auflage (§ 314 PBG)
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25. Juli 2025
Anlässe
Gemeindeversammlung
Gemeindesaal
28. Nov. 2025
Gemeindeversammlung vom 28. November 2025
Gemeindesaal
28. Nov. 2025
Adventskonzert / Swingt freudig euch empor - J.S.BACH
Reformierte Kirche Hausen am Albis
29. Nov. 2025