Neuigkeiten
Korrekte Abfallentsorgung - Aufruf an die Bevölkerung
Abfall gehört an den richtigen Ort
09. Sept. 2026
Stelleninserat Gemeindeschreiber/in (80 - 100 %)
01. Sept. 2026
Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2027 - 2033, Wahlanordnung
Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung ist der/die Friedensrichter/in für die Amtsdauer 2027 - 2033 an der Urne zu wählen.
Der 1. Wahlgang für Erneuerungswahl der/die Friedensrichter/in für die Amtsdauer 2027 – 2033 findet am Sonntag, 28. Februar 2027 statt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 6. Juni 2027 statt.
Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 61 Abs. 2 GPR ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.
In Anwendung von Art. 6 GO sowie § 48 ff. GPR sind bis spätestens Mittwoch, 18. November 2026 (Ablauf der Frist von 40 Tagen nach der Publikation) Wahlvorschläge beim Gemeinderat Kappel am Albis, Gemeindeverwaltung, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis, einzureichen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat (Art. 4 GO). Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Zusatz «bisher» (wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat) und Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist, angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Das Formular für den Wahlvorschlag ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder kann von der Gemeindewebsite heruntergeladen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang und bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang könnten bei der Gemeindeverwaltung gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
09. Okt. 2026
Anordnung einer Ersatzwahl für ein Mitglied sowie das Präsidium der Primarschulpflege für den Rest Amtsdauer 2026-2030
Für den aus der Primarschulpflege zurücktretenden Edouard Theiler, Uerzlikon, ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2026- 2030 zu wählen.
Die Wahl wird gemäss Art 6 Abs. 2 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit einem leeren Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.
Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 28. Februar 2027 statt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 20. November 2026, 11 Uhr, beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde) Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wählbar als Mitglied der Priamrschulpflege ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 GO). Als Präsidentin bzw. Präsident kann entweder ein bereits amtierendes Mitglied der Priamrschulpflege oder jene Person gewählt werden, die Sie als Mitglied wählen.
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge können auf der Webseite der Gemeinde (www.kappel-am-albis.ch) oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden .
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 28. November 2026 bis 7. Dezember 2026, 11 Uhr, Uhrzeit einsetzen Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Sofern die Behörde beim ersten Wahlgang nicht vollständig besetzt werden kann, erfolgt der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 6. Juni 2027.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis 11. März 2027, 11 Uhr können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 5. März 2027 amtlich publiziert.
9. Oktober 2026
Gemeinderat Kappel am Albis
Wahlleitende Behörde
09. Okt. 2026
Abstimmungs- und Wahlergebnisse vom 27. September 2026
27. Sept. 2026
Edouard Theiler tritt als Schulpräsident zurück
Der Präsident der Schulpflege Kappel am Albis, Edouard Theiler, wird sein Amt vorzeitig abgeben. Der Bezirksrat Affoltern hat seinem entsprechenden Gesuch um Entlassung aus dem Amt am 10. September 2026 entsprochen. Grund für diesen Schritt ist sein Wegzug aus der Gemeinde.
Edouard Theiler hatte zunächst geprüft, ob er sein Amt trotz des Wohnsitzwechsels bis zum Ende der laufenden Amtsdauer weiterführen kann. Nach einer sorgfältigen Abwägung hat er sich jedoch entschieden, auf eine Weiterführung zu verzichten und einen geordneten Übergang einzuleiten.
Bis zu seinem formellen Ausscheiden nach den Ersatzwahlen wird Edouard Theiler seine Aufgaben als Präsident der Schulpflege weiterhin vollumfänglich wahrnehmen. Gemeinderat und Schulpflege werden die notwendigen Schritte für die Nachfolgeregelung gemeinsam an die Hand nehmen. Die Rahmenbedingungen für die Ersatzwahl wird der Gemeinderat in den kommenden Wochen festlegen.
16. Sept. 2026
Unterschutzstellungsvertrag Uerzlikerstrasse 4, 8926 Hauptikon, Kappel am Albis
Angaben zur MeldungDer Gemeinderat hat mit Wiedererwägungsbeschluss vom 06.07.2026 beschlossen, dass das Gebäude Assek.-Nr. 12, Kat.-Nr. 1294, Uerzlikerstrasse 4, 8926 Hauptikon, ein Schutzobjekt im Sinne von § 203 lit. c des Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist und gemäss § 205 PBG unter Schutz gestellt wird.EinsichtnahmeDer Beschluss des Gemeinderates und der unterzeichnete Unterschutzstellungsvertrag können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Kappel am Albis, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis, während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.Rechtliche Hinweise und FristenPublikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführungeinzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unter liegende Partei zu tragen.RechtsmittelfristFrist: 30 TageAblauf der Frist: 17.08.2026 Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
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17. Juli 2026
Bauprojekt: Kappelerstrasse 1b + 1d, Kappel am Albis
BauherrschaftBerweger GmbHKappelerstrasse 18926 UerzlikonProjektverfasserKibernetik AGLangäulistrasse 629470 Buchs SGProjektInstallation einer Luft-Wasserwärmepumpe als ErsatzKappelerstrasse 1b + 1d8926 UerzlikonKatasterinformationenGrundstück-Nr.: 1432Zone: Kernzone B, KOBIRechtliche Hinweise und FristenOrt der PlanauflageGemeindeverwaltung Kappel am AlbisLindenfeld 2a8926 Kappel am AlbisRechtliche HinweiseDie Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).RechtsmittelfristFrist: 20 TageAblauf der Frist: 06.08.2026 20 Tage öffentliche Auflage (§ 314 PBG)
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17. Juli 2026
Anlässe
Klostertag Theologie und Literatur
Kloster Kappel
11. Okt. 2026
Luft holen
Regionalbibliothek Affoltern / Zentrum Seewadel
13. Okt. 2026
Kalligrafie II
Kloster Kappel
16. Okt. 2026