Neuigkeiten
Treuhanddienstleistung Finanzverwaltung Kappel am Albis, Pilotprojekt
Der Gemeinderat hat am 4. Mai 2026 folgenden Kredit als gebundene Ausgabe bewilligt:
Die Finanzverwaltung der Politischen Gemeinde Kappel am Albis ist aufgrund von Personalwechseln unterbesetzt. Für die Zeit bis zum Rechnungsabschluss 2026 wird im Sinne eines Pilotprojektes die Finanzverwaltung ausgelagert. Für das Dienstleistungsangebot musste ein Gesamtkredit von CHF 139'000 inkl. MwSt. genehmigt werden.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und Ihre Ausübung innert fünf Tagen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Der Protokollauszug des Gemeinderats kann während der Rekursfrist bei der Gemeinde Kappel am Albis, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis, bezogen werden.
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13. Mai 2026
Anordnung Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für die Amtsdauer 2026 - 2030
Für den aus dem Gemeinderat zurückgetretenen Armin Vollenweider ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für die Amtsdauer 2026 - 2030 zu wählen.
Die Wahl wird gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR,
LS 161.1) nach dem Verfahren der stillen Wahl durchgeführt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis
spätestens 17. Juni 2026, 11.00 Uhr beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Lindenfeld 2a,
8926 Kappel am Albis eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die
Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl.
§ 7a Abs. 2 VPR).
Wählbar als Mitglied des Gemeinderates ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz
in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf,
Adresse und Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen.
Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag
bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge können unter www.kappel-am-albis.ch, persönlich bei der
Gemeindeverwaltung, telefonisch (Telefon 044 764 83 60) oder via E-Mail (gemeinde@kappel-am-albis.ch) bezogen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen
Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 30. Juni 2026 bis 7. Juli 2026, 11.00 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden,
oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Die wahlleitende Behörde erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind die
Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet am Sonntag, 27. September 2026 ein
Wahlgang statt. Die Wahl wird gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung mit einem leeren
Wahlzettel und Beiblatt an der Urne durchgeführt.
Sofern die Behörde beim ersten Wahlgang nicht vollständig besetzt werden kann, erfolgt der
allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 29. November 2026.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis 7. Oktober 2026, 11.00 Uhr können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 29. September 2026 amtlich publiziert.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen
Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich
Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die
Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
8. Mai 2026
Gemeinderat Kappel am Albis
08. Mai 2026
Drü-Dörfli-Ziitig Mai 2026
01. Mai 2026
Bauprojekt: Im Feld 14, Kappel am Albis
BauherrschaftBruno LandoltIm Feld 148926 Kappel am AlbisProjektverfasserSalamon AGJonenbachstrasse 198911 RifferswilProjektAnbau und KellererweiterungIm Feld 148926 Kappel am AlbisKatasterinformationenGrundstück-Nr.: 1354Zone: W2Rechtliche Hinweise und FristenOrt der PlanauflageGemeindeverwaltung Kappel am AlbisLindenfeld 2a8926 Kappel am AlbisRechtliche HinweiseDie Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).RechtsmittelfristFrist: 20 TageAblauf der Frist: 23.03.2026 20 Tage öffentliche Auflage (§ 314 PBG)
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03. März 2026
Tschüss Download. Hallo Online.
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24. Feb. 2026
Drü-Dörfli-Ziitig Februar 2026
01. Feb. 2026
Nutzungsplanung: Teilrevision der Bau- und Zonenordnung, Kappel am Albis
Öffentliche AuflageDer Gemeinderat Kappel am Albis hat am 6. Oktober 2025 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 Planungs- und Baugesetz (PBG) verabschiedet.Beschluss/Verfügungsnummer: 2025-134Beschluss/Verfügungsdatum: 2025-10-06Rechtliche Hinweise und FristenDie öffentliche Auflage dauert vom 30. Januar - 31. März 2026. Die Unterlagen liegen während dieser Zeit bei der Gemeindeverwaltung, Lindenfeld 2a, öffentlich auf. Zudem stehen die Unterlagen auf der Website der Gemeinde zur Einsicht zur Verfügung.Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zu den aufliegenden Unterlagen äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Einwendungen sind bis spätestens am 31. März 2026 (Poststempel) schriftlich an den Gemeinderat, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis, zu richten.RechtsmittelfristFrist: 60 TageAblauf der Frist: 31.03.2026KontaktstelleBauamt Kappel am Albis
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30. Jan. 2026
Verkehrsanordnung: In den Wässern/Weierrain, Kappel am Albis
Vorübergehende VerkehrsanordnungDauer der Verkehrsanordnung2. Februar 2026 für ca. 5 Wochen VerkehrsanordnungAufgrund von Sanierungsarbeiten wird in Anwendung von § 7 der kantonalen Signalisationsverordnung nachfolgende Verkehrsanordnung verfügt:Die Strasse "In den Wässern / Weierrain", Gemeinde Kappe! a.A. (Uerzlikon), ist auf dem Teilstück ab der Hauptikonerstrasse bis zum Kindergarten, wegen Leitungsbauarbeiten gesperrt. VerkehrsumleitungDie betroffenen Anstösser wurden über die Sperrung sowie Umleitung schriftlich informiert. MissachtungDie Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft. Verfügende StelleGemeinderat Kappel am Albis, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis Rechtliche Hinweise und FristenGegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.RechtsmittelfristFrist: 30 TageAblauf der Frist: 26.02.2026 Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen. KontaktstelleStadthalteramt AffolternIm Grund 158910 Affoltern am Albis
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27. Jan. 2026
Anlässe
Café Palaver
Zwinglistube
01. Juni 2026
Müsli-Treff
Kleiner Mühlesaal
04. Juni 2026
Gemeindeversammlung
Kleiner Mühlesaal
05. Juni 2026