Neuigkeiten
Bauprojekt: Im Feld 14, Kappel am Albis
BauherrschaftBruno LandoltIm Feld 148926 Kappel am AlbisProjektverfasserSalamon AGJonenbachstrasse 198911 RifferswilProjektAnbau und KellererweiterungIm Feld 148926 Kappel am AlbisKatasterinformationenGrundstück-Nr.: 1354Zone: W2Rechtliche Hinweise und FristenOrt der PlanauflageGemeindeverwaltung Kappel am AlbisLindenfeld 2a8926 Kappel am AlbisRechtliche HinweiseDie Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).RechtsmittelfristFrist: 20 TageAblauf der Frist: 23.03.2026 20 Tage öffentliche Auflage (§ 314 PBG)
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03. März 2026
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24. Feb. 2026
Bauprojekt: Feldblumenweg , Kappel am Albis
BauherrschaftFranz Kenel, ImmoKenel AGSchuttweg 36410 GoldauProjektverfasserRigi Holzplan GmbHSchuttweg 36410 GoldauProjektNeubau Einfamilienhäuser AlpenblickFeldblumenweg 8926 Kappel am AlbisKatasterinformationenGrundstück-Nr.: 1667Zone: W2Rechtliche Hinweise und FristenOrt der PlanauflageGemeindeverwaltung Kappel am AlbisLindenfeld 2a8926 Kappel am AlbisRechtliche HinweiseDie Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).RechtsmittelfristFrist: 20 TageAblauf der Frist: 12.03.2026 20 Tage öffentliche Auflage (§ 314 PBG)
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20. Feb. 2026
Teilrevision Bau- und Zonenordnung
Der Gemeinderat hat anlässlich der Sitzung vom 23. September 2025 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. Am 26. Januar 2026 fand ein Informationsanlass zu den geplanten Änderungen statt.
30. Jan. 2026
Nutzungsplanung: Teilrevision der Bau- und Zonenordnung, Kappel am Albis
Öffentliche AuflageDer Gemeinderat Kappel am Albis hat am 6. Oktober 2025 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 Planungs- und Baugesetz (PBG) verabschiedet.Beschluss/Verfügungsnummer: 2025-134Beschluss/Verfügungsdatum: 2025-10-06Rechtliche Hinweise und FristenDie öffentliche Auflage dauert vom 30. Januar - 31. März 2026. Die Unterlagen liegen während dieser Zeit bei der Gemeindeverwaltung, Lindenfeld 2a, öffentlich auf. Zudem stehen die Unterlagen auf der Website der Gemeinde zur Einsicht zur Verfügung.Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zu den aufliegenden Unterlagen äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Einwendungen sind bis spätestens am 31. März 2026 (Poststempel) schriftlich an den Gemeinderat, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis, zu richten.RechtsmittelfristFrist: 60 TageAblauf der Frist: 31.03.2026KontaktstelleBauamt Kappel am Albis
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30. Jan. 2026
Verkehrsanordnung: In den Wässern/Weierrain, Kappel am Albis
Vorübergehende VerkehrsanordnungDauer der Verkehrsanordnung2. Februar 2026 für ca. 5 Wochen VerkehrsanordnungAufgrund von Sanierungsarbeiten wird in Anwendung von § 7 der kantonalen Signalisationsverordnung nachfolgende Verkehrsanordnung verfügt:Die Strasse "In den Wässern / Weierrain", Gemeinde Kappe! a.A. (Uerzlikon), ist auf dem Teilstück ab der Hauptikonerstrasse bis zum Kindergarten, wegen Leitungsbauarbeiten gesperrt. VerkehrsumleitungDie betroffenen Anstösser wurden über die Sperrung sowie Umleitung schriftlich informiert. MissachtungDie Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft. Verfügende StelleGemeinderat Kappel am Albis, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis Rechtliche Hinweise und FristenGegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.RechtsmittelfristFrist: 30 TageAblauf der Frist: 26.02.2026 Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen. KontaktstelleStadthalteramt AffolternIm Grund 158910 Affoltern am Albis
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27. Jan. 2026
Verkehrsanordnung: Hauptikonerstrasse, Kappel am Albis
Vorübergehende VerkehrsanordnungDauer der Verkehrsanordnungca. 23. März 2026 bis am 17. April 2026 VerkehrsanordnungAufgrund der Leitungsumlegung wird in Anwendung von § 7 der kantonalen Signalisationsverordnung nachfolgende Verkehrsanordnung verfügt:Die Hauptikonerstrasse, Gemeinde Kappel a.A. (Uerzlikon/Hauptikon), ist auf dem Teilstück ab Dorfmitte Uerzlikon bis zum Kindergarten Uerzlikon wegen Leitungsbauarbeiten für den Durchgangsverkehr gesperrt. Anstösser sind über die Sperrung informiert. VerkehrsumleitungDie Verkehrsumleitung erfolgt über die Zürichstrasse/Baarerstrasse viaRossau nach Hauptikon. MissachtungDie Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft. Verfügende StelleGemeinderat Kappel am Albis, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis Rechtliche Hinweise und FristenGegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.RechtsmittelfristFrist: 30 TageAblauf der Frist: 26.02.2026 Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen. KontaktstelleStadthalteramt AffolternIm Grund 158910 Affoltern am Albis
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27. Jan. 2026
Bauprojekt: Oberdorfstrasse 11, Kappel am Albis
BauherrschaftRegula JägerOberdorfstrasse 118926 UerzlikonThomas MantelOberdorfstrasse 118926 UerzlikonProjektUnterfangung der KellerwändeOberdorfstrasse 118926 UerzlikonKatasterinformationenGrundstück-Nr.: 1691, Inv.-Nr. 42Zone: Kernzone B, KBRechtliche Hinweise und FristenOrt der PlanauflageGemeindeverwaltungLindenfeld 2a8926 Kappel am AlbisRechtliche HinweiseDie Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).RechtsmittelfristFrist: 20 TageAblauf der Frist: 05.02.2026 20 Tage öffentliche Auflage (§ 314 PBG)
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16. Jan. 2026
Anlässe
Müsli-Treff
Kleiner Mühlesaal
05. März 2026
GV Frauenverein
Kleiner Mühlesaal
06. März 2026
Abfallsammelstelle Sageli offen 9.00-11.00 Uhr
07. März 2026