Neuigkeiten
Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Jonen im Siedlungsgebiet der Gemeinden Hausen am Albis und Kappel am Albis
Betrifft
8926 Kappel am Albis
8915 Hausen am Albis
Festsetzung
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnaher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden, und schützt ihre Uferbereiche.
Der Entwurf für die Festlegung des Gewässerraums an der Jonen im Siedlungsgebiet der Gemeinden Hausen am Albis und Kappel am Albis wurde vom 1. Juli bis am 29. August 2022 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist konnte jedermann Einwendungen zum Entwurf erheben.
Die Baudirektion hat die Einwendungen geprüft. Der Entscheid über den Umgang mit den Einwendungen ist in der Stellungnahme zu den Einwendungen (Einwendungsbericht) dokumentiert.
Mit Verfügung vom 11. August 2023 hat die Baudirektion den Gewässerraum an der Jonen im Siedlungsgebiet der Gemeinden Hausen am Albis und Kappel am Albis festgelegt.
Gestützt auf § 15 i HWSchV wird die Festlegung des Gewässerraums öffentlich bekannt gemacht. Die Verfügung vom 11. August 2023 wird zusammen mit der Stellungnahme zu den Einwendungen vom 27. Juni 2023 im Zeitraum vom 13. September 2023 bis zum 12. Oktober 2023 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Hausen am Albis (Bauamt, Ebertswilerstrasse 1, 8915 Hausen am Albis) und bei der Gemeindeverwaltung Kappel am Albis (Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis) öffentlich aufgelegt.
Zusätzlich sind die Unterlagen in digitaler Form über die Informationsplattform Gewässerraum (www.gewaesserraum.ch/publikationen) einsehbar und der Gewässerraum (Karte «Öffentliche Oberflächengewässer, Gewässerraum, Wasserrechte und Hochwasserrückhaltebecken») im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen die Verfügung der Baudirektion vom 11. August 2023 kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 09.10.2023
12. Sept. 2023
Gemeinsame Hochbauverwaltung von Hausen und Kappel ab September
Infolge Zusammenschlusses der beiden Hochbauverwaltungen begrüsst die Gemeinde Hausen neu auch die Bevölkerung der Gemeinde Kappel auf dem Bauamt in Hausen an der Ebertswilerstrasse 1. Das Bauamt Hausen ist erreichbar über 044 764 80 53 oder bausekretariat@hausen.ch bzw. hochbau@kappel-am-albis.ch.
Hauptansprechpersonen sind Marcel Graf und Deliah Boon.
Es gelten die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Hausen:
Montag 08.00 - 11.30 Uhr; 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag 08.00 - 11.30 Uhr; Nachmittag geschlossen
Mittwoch 08.00 - 11.30 Uhr; 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr; 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 07.00 - 14.00 Uhr
Effizienzsteigerung dank Kooperation
Bereits mehrfach wurden an Budget- und Rechnungsgemeindeversammlungen in Kappel eine Reduktion der Stellen in der Gemeindeverwaltung und eine Erhöhung der Effizienz gefordert. Der Gemeinderat Kappel hatte deshalb die Firma inoversum mit einer unabhängigen Überprüfung der Verwaltungsorganisation beauftragt. Der Bericht dazu liegt seit Juni vor und zieht ein insgesamt positives Fazit, empfiehlt aber einige konkrete Massnahmen, insbesondere im Bereich Immobilien und Infrastruktur, sowie eine Reduktion der Schalteröffnungszeiten. Der Gemeinderat hat die Empfehlungen speditiv geprüft, konkretisiert und erste Massnahmen umgesetzt.
Kooperationsprojekt Zusammenarbeit Oberamt
Bereits diese Woche haben die Gemeinderäte von Hausen und Kappel den Dienstleistungsvertrag Bauverwaltung für eine einjährige Pilotphase verabschiedet. Im Rahmen des Kooperationsprojektes Zusammenarbeit Oberamt erbringt nun die Gemeindeverwaltung Hausen die Dienstleistungen im Bereich Hochbau ab dem 1. September auch für Kappel.
Angesichts der komplexen Rechtslage im Hochbau sind erhebliche fachliche und zeitliche Ressourcen erforderlich. In einem ausgetrockneten Arbeitsmarkt ist es kaum mehr möglich, als kleine Gemeinde entsprechend qualifizierte Mitarbeitende zu finden, die bereit sind, auch andere Funktionen zu übernehmen. Je grösser das Gebiet ist, das die Bauverwaltung bewirtschaftet, desto flexibler lässt sich die Arbeit planen und desto besser lassen sich Stellvertretungsregelungen treffen.
Während die Zusammenlegung der Bauadministration in Hausen eine Effizienzsteigerung und eine Verbesserung der Position auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht, verbleiben alle politischen Aufgaben wie Raumplanung und Antworten in Vernehmlassungen beim Gemeinderat Kappel. Mit Ablauf der Pilotphase werden die beiden Gemeinderäte die Situation analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden.
Anpassung der Öffnungszeiten in Kappel
Auch die Digitalisierung führt dazu, dass das Bedürfnis in der Bevölkerung, am Schalter bedient zu werden, rasch nachlässt. An die Stelle telefonischer Anfragen treten zunehmend E-Mails. Gleichzeitig binden die Schalteröffnungszeiten unverhältnismässig viele Ressourcen und reduzieren dadurch die Attraktivität der Gemeindeverwaltung als Arbeitgeber. Die Schalteröffnungszeiten der Gemeinde Kappel wurden daher reduziert: Seit vergangener Woche ist die Gemeindeverwaltung Kappel am Schalter und telefonisch von Montag bis Donnerstag jeweils von 8.30-11.30 Uhr erreichbar, zusätzlich am Montagnachmittag telefonisch von 14.00-18.00 Uhr. Für Termine ausserhalb der Öffnungszeiten können ausserdem flexible Termine vereinbart werden.
29. Aug. 2023
Baustellen Information - Strassenbauarbeiten an der Zürich-/Baarerstrasse ab 31. Juli 2023
Baustelleninfo Kanton Zürich
21. Juli 2023
Drü-Dörfli-Ziitig Juli 2023
13. Juli 2023
Abstimmungen vom 18. Juni 2023
18. Juni 2023
Politische Gemeinde Kappel am Albis - Aufstellen Bauwagen für Tagesstrukturen der Primarschule
Bauprojekt: Tömlimatt 11, Kappel am Albis
BauherrschaftPolitische Gemeinde Kappel am Albis
Lindenfeld 2a
8926 Kappel am Albis
ProjektverfasserDer Bauherr ist Projektverfasser.
ProjektAufstellen Bauwagen für Tagesstrukturen der Primarschule
Tömlimatt 11
8926 Kappel am Albis
KatasterinformationenGrundstück-Nr.: 830
Zone: öffentliche Zone (OE)
Rechtliche Hinweise und Fristen
Rechtliche HinweiseDie Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).
RechtsmittelfristFrist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 03.05.2023
20 Tage öffentliche Auflage (§ 314 PBG)
Zum Publikationsorgan
13. Apr. 2023
Erbengemeinschaft Müller - Abbruch Scheune und Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage
Bauprojekt: Lierenhof 3.1, Kappel am Albis
BauherrschaftErbengemeinschaft Müller
c/o Anton Binzegger
Lierenhof 7a
8926 Kappel am Albis
ProjektverfasserStrebel GmbH
Dörflistrasse 5
8933 Maschwanden
ProjektAbbruch Scheune und Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage
Lierenhof 3.1
8926 Kappel am Albis
Das Baugrundstück liegt im geschützten Ortsbild von überkommunaler Bedeutung.
KatasterinformationenGrundstück-Nr.: 1420
Zone: Kernzone B (KB)
Rechtliche Hinweise und Fristen
Rechtliche HinweiseDie Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).
RechtsmittelfristFrist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 05.04.2023
20 Tage öffentliche Auflage (§ 314 PBG)
Zum Publikationsorgan
17. März 2023
MeyHall AG - Abbruch Wohnhaus, Neubau zwei Doppeleinfamilienhäuser
Bauprojekt: Oberdorfstrasse 36, Uerzlikon
BauherrschaftMeyHall AG
Oberdorfstrasse 38
8926 Uerzlikon
Projektverfasseratelier fischer architektur&gestaltung
Dorfstrasse 86
8912 Obfelden
ProjektAbbruch Wohnhaus, Neubau zwei Doppeleinfamilienhäuser
Oberdorfstrasse 36
8926 Uerzlikon
KatasterinformationenGrundstück-Nr.: 993
Zone: Kernzone B (KB)
Rechtliche Hinweise und Fristen
Rechtliche HinweiseDie Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).
RechtsmittelfristFrist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 30.03.2023
20 Tage öffentliche Auflage (§ 314 PBG)
Zum Publikationsorgan
10. März 2023
Anlässe
Abfallsammelstelle Sageli offen
07. Okt. 2023
Benefizkonzert Ukraine
Kirche Kappel a.A.
07. Okt. 2023
Abfallsammelstelle Sageli offen
21. Okt. 2023