Unterschutzstellung Steinhauserstrasse 4 und 6, Uerzlikon, Kappel am Albis
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat Kappel am Albis hat die Schutzverträge zwischen der
Politischen Gemeinde Kappel am Albis und der Eigentümerin Barbara Haegi für die Liegenschaften Assek.-Nrn. 218 und 219 auf den Grundstücken Nrn. 1570 und 1575, Steinhauserstrasse 4 und 6, 8926 Uerzlikon, genehmigt.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der
Rekursfrist bei der Gemeinde Kappel am Albis zur Einsichtnahme auf und
können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an
gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich,
schriftlich rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegene Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 18.05.2026
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Baugesuch 2025-0001 vom 03.01.2025 Schutzabklärung Steinhauserstrasse 4+6, 8926 Uerzlikon. Kat-Nrn. 1570 und 1575, Vers.-Nrn. 218 und 219, Haegi (PDF, 187 kB) | Download | 0 | Baugesuch 2025-0001 vom 03.01.2025 Schutzabklärung Steinhauserstrasse 4+6, 8926 Uerzlikon. Kat-Nrn. 1570 und 1575, Vers.-Nrn. 218 und 219, Haegi |