Nutzungsplanung: Teilrevision der Bau- und Zonenordnung, Kappel am Albis
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Kappel am Albis hat am 6. Oktober 2025 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 Planungs- und Baugesetz (PBG) verabschiedet.
Beschluss/Verfügungsnummer: 2025-134
Beschluss/Verfügungsdatum: 2025-10-06
Rechtliche Hinweise und Fristen
Die öffentliche Auflage dauert vom 30. Januar - 31. März 2026. Die Unterlagen liegen während dieser Zeit bei der Gemeindeverwaltung, Lindenfeld 2a, öffentlich auf. Zudem stehen die Unterlagen auf der Website der Gemeinde zur Einsicht zur Verfügung.
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zu den aufliegenden Unterlagen äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Einwendungen sind bis spätestens am 31. März 2026 (Poststempel) schriftlich an den Gemeinderat, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis, zu richten.
Rechtsmittelfrist
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 31.03.2026
Kontaktstelle
Bauamt Kappel am Albis
Zugehörige Objekte
| Name | |||
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| BZO Teilrevision (PDF, 184 kB) | Download | 0 | BZO Teilrevision |