Verkehrsanordnung: Hauptikonerstrasse, Kappel am Albis
Vorübergehende Verkehrsanordnung
Dauer der Verkehrsanordnung
ca. 23. März 2026 bis am 17. April 2026
Verkehrsanordnung
Aufgrund der Leitungsumlegung wird in Anwendung von § 7 der kantonalen Signalisationsverordnung nachfolgende Verkehrsanordnung verfügt:
Die Hauptikonerstrasse, Gemeinde Kappel a.A. (Uerzlikon/Hauptikon), ist auf dem Teilstück ab Dorfmitte Uerzlikon bis zum Kindergarten Uerzlikon wegen Leitungsbauarbeiten für den Durchgangsverkehr gesperrt. Anstösser sind über die Sperrung informiert.
Verkehrsumleitung
Die Verkehrsumleitung erfolgt über die Zürichstrasse/Baarerstrasse via
Rossau nach Hauptikon.
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Verfügende Stelle
Gemeinderat Kappel am Albis, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 26.02.2026
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Stadthalteramt Affoltern
Im Grund 15
8910 Affoltern am Albis
Zugehörige Objekte
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| Verkehrsanordnung: Vollsperrung Hauptikonerstrasse (PDF, 187 kB) | Download | 0 | Verkehrsanordnung: Vollsperrung Hauptikonerstrasse |