Verkehrsanordnung: In den Wässern/Weierrain, Kappel am Albis
Vorübergehende Verkehrsanordnung
Dauer der Verkehrsanordnung
2. Februar 2026 für ca. 5 Wochen
Verkehrsanordnung
Aufgrund von Sanierungsarbeiten wird in Anwendung von § 7 der kantonalen Signalisationsverordnung nachfolgende Verkehrsanordnung verfügt:
Die Strasse "In den Wässern / Weierrain", Gemeinde Kappe! a.A. (Uerzlikon), ist auf dem Teilstück ab der Hauptikonerstrasse bis zum Kindergarten, wegen Leitungsbauarbeiten gesperrt.
Verkehrsumleitung
Die betroffenen Anstösser wurden über die Sperrung sowie Umleitung schriftlich informiert.
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Verfügende Stelle
Gemeinderat Kappel am Albis, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 26.02.2026
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Stadthalteramt Affoltern
Im Grund 15
8910 Affoltern am Albis
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Verkehrsanordnung: Strassensperrung "in den Wässern / Weierrain" (PDF, 187 kB) | Download | 0 | Verkehrsanordnung: Strassensperrung "in den Wässern / Weierrain" |