Festsetzung der Benutzungsgebühren 2026 der Abfallbeseitigung
Gestützt auf Art. 9ff der kommunalen Abfallverordnung wird der Tarif für die pauschale Grundgebühr 2026 pro Haushaltung auf CHF 130.00 (exkl. MwSt) festgesetzt.
Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe haben grundsätzlich für jede Betriebseinheit eine Grundgebühr von CHF 104.00 (exkl. MwSt) zu entrichten; Grundeigentümern, welche für dieselbe Liegenschaft, in der sich ihr Betrieb befindet, bereits für eine selbst bewohnte Wohnung die Grundgebühr entrichten, wird die für den Betrieb geschuldete Grundgebühr auf CHF 32.50 (exkl. MwSt) ermässigt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden.
Zugehörige Objekte
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| Festsetzung der Benützungsgebühren 2026 der Abfallbeseitigung (PDF, 183.21 kB) | Download | 0 | Festsetzung der Benützungsgebühren 2026 der Abfallbeseitigung |