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Hundewesen

Registrierungspflicht

Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

 

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?

Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Info-Flyer und der Prozessübersicht unter www.amicus.ch.


Registrierung und Chippen Ihres Hundes

Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde und alle Welpen vor der Abgabe, oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein.

Gehen Sie mit Ihrem Hund zum Tierarzt und nehmen Sie unbedingt Ihre Personen-ID mit. Der Tierarzt implantiert Ihrem Hund einen Mikrochip und registriert ihn im Amicus.

 

Meldepflicht des Hundehalters

Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde innert 10 Tagen bei der Gemeinde anzumelden und folgende Mutationen mitzuteilen:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

 

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?

Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

 

Hundeabgabe (Hundesteuer)

Die Jahresabgabe pro Hund beträgt CHF 120.00.

Erreicht ein Hund das Alter von 3 Monaten nach dem 30. Juni, so ermässigt sich die Abgabe auf die Hälfte. Geht ein Hund ein und wird kein Ersatzhund angeschafft, hat die Halterin bzw. der Halter Anspruch auf Rückerstattung der halben Abgabe, sofern das verabgabte Tier vor dem 30. Juni eingegangen ist.

 

Ausbildungspflicht ab 1. Juni 2025

Ab Inkrafttreten der revidierten Hundegesetzgebung gilt eine Ausbildungspflicht für alle Hunde, unabhängig von Grösse oder Rasse.

  • Ersthundehaltende müssen einen Theoriekurs mit anschliessender Prüfung absolvieren. Der Theoriekurs wird online oder durch zertifizierte Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner angeboten.

 

  • Alle Hunde ab dem sechsten Lebensmonat müssen einen praktischen Ausbildungskurs (à 6 Lektionen) besuchen. Dieser muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Übernahme des Hundes abgeschlossen sein. Der Kurs gilt als absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden.

Wenn Ihr Hund bereits vor dem 1. Juni 2025 im Kanton Zürich registriert war und Sie die bis dahin geltenden Ausbildungspflichten erfüllt haben (z. B. bei grossen oder massigen Hunden), müssen Sie keine weiteren Kurse absolvieren.

Die aktuellen Informationen zur revidierten Hundeverordnung finden Sie auf der Website des Kantons Zürich. Die Kurse werden von zugelassenen Ausbildnerinnen und Ausbildnern angeboten. Ein Vergleich der Kurskosten kann sich lohnen. Die Liste aller Hundeausbildenden mit Bewilligung des Veterinäramts finden Sie hier.

 

Weitere Informationen, Merkblätter und Gesetze
Auf der Homepage des Veterinäramtes des Kantons Zürich finden Sie alle Informationen zum Thema Hundehaltung, das Hundegesetz und dessen Erlasse sowie Broschüren und Merkblätter.

Zugehörige Objekte

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Anmeldeformular für Hunde (PDF, 53.33 kB) Download 0 Anmeldeformular für Hunde
Abmeldeformular für Hunde (PDF, 33.99 kB) Download 1 Abmeldeformular für Hunde
Halterwechsel (PDF, 32.33 kB) Download 2 Halterwechsel
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