Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder über den Online-Schalter abmelden.
Bitte bringen Sie für die persönliche Abmeldung folgende Unterlagen mit:
Schweizer Bürgerrecht
• Meldebestätigung
Andere Staatsbürgerschaft
• Ausländerausweis