Anordnung einer Ersatzwahl für ein Mitglied sowie das Präsidium der Primarschulpflege für den Rest Amtsdauer 2026-2030
Für den aus der Primarschulpflege zurücktretenden Edouard Theiler, Uerzlikon, ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2026- 2030 zu wählen.
Die Wahl wird gemäss Art 6 Abs. 2 der Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit einem leeren Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.
Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 28. Februar 2027 statt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 20. November 2026, 11 Uhr, beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde) Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wählbar als Mitglied der Priamrschulpflege ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 GO). Als Präsidentin bzw. Präsident kann entweder ein bereits amtierendes Mitglied der Priamrschulpflege oder jene Person gewählt werden, die Sie als Mitglied wählen.
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge können auf der Webseite der Gemeinde (www.kappel-am-albis.ch) oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden .
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 28. November 2026 bis 7. Dezember 2026, 11 Uhr, Uhrzeit einsetzen Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Sofern die Behörde beim ersten Wahlgang nicht vollständig besetzt werden kann, erfolgt der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 6. Juni 2027.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis 11. März 2027, 11 Uhr können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 5. März 2027 amtlich publiziert.
9. Oktober 2026
Gemeinderat Kappel am Albis
Wahlleitende Behörde