Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2027 - 2033, Wahlanordnung
Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung ist der/die Friedensrichter/in für die Amtsdauer 2027 - 2033 an der Urne zu wählen.
Der 1. Wahlgang für Erneuerungswahl der/die Friedensrichter/in für die Amtsdauer 2027 – 2033 findet am Sonntag, 28. Februar 2027 statt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 6. Juni 2027 statt.
Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 61 Abs. 2 GPR ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.
In Anwendung von Art. 6 GO sowie § 48 ff. GPR sind bis spätestens Mittwoch, 18. November 2026 (Ablauf der Frist von 40 Tagen nach der Publikation) Wahlvorschläge beim Gemeinderat Kappel am Albis, Gemeindeverwaltung, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis, einzureichen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat (Art. 4 GO). Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Zusatz «bisher» (wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat) und Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist, angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Das Formular für den Wahlvorschlag ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder kann von der Gemeindewebsite heruntergeladen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang und bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang könnten bei der Gemeindeverwaltung gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Zugehörige Objekte
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| Wahlvorschlag Friedensrichter Formular (PDF, 40 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlag Friedensrichter Formular |