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Aus den Verhandlungen des Gemeinderates November 2025 bis Januar 2026

1. Februar 2026

Nebst den als Fürsorgebehörde sowie im Steuerwesen zu behandelnden Geschäften, die einem besonders strengen Amts- bzw. Steuergeheimnis unterliegen, befasste sich der Gemeinderat an seinen Sitzungen im Wesentlichen mit folgenden Traktanden:

 

HOCHBAU

 

Bau- und Zonenordnung (BZO) Teilrevision 2025, Verabschiedung zur Vorprüfung und öffentlichen Auflage

Der Zonenplan der Gemeinde Kappel am Albis wurde in den Jahren 1980 bis 1983 erarbeitet, im Herbst 1983 von der Gemeindeversammlung festgesetzt und im Februar 1984 vom Regierungsrat genehmigt. Er ist damit inhaltlich mehr als 40 Jahre alt. In den Jahren 1993/1994 wurde die Bau- und Zonenordnung an das damals revidierte Planungs- und Baugesetz angepasst, wobei sich diese Anpassung weitgehend auf formelle Gesichtspunkte und Detailkorrekturen beschränkte. An den wesentlichen Inhalten und Zielen der Ortsplanung wurde weitgehend festgehalten. Die damals formulierten Ziele und Anliegen wurden erreicht. Die schutzwürdigen Ortsbilder in Kappel und in den Weilern Näfenhäuser, Hauptikon und Uerzlikon sind nach wie vor von grosser Qualität und die Wohnzone in Kappel fügt sich gut ins Landschaftsbild ein. Die Nutzungsplanung der Gemeinde Kappel am Albis aus dem Jahr 1994 wurde im Jahr 2018 ergänzt. Teilrevisionen in den Jahren 2000 und 2006 sahen bis dahin Anpassungen am Zonenplan vor. Im Rahmen der Revision 2018 wurden insbesondere die Baubegriffe harmonisiert, der Weiler Allenwinden eingezont und die Vorschriften bezüglich Dachgeschosse angepasst.

Rund sechs Jahre nach der Inkraftsetzung der letzten Revision drängt sich aus verschiedenen Gründen eine erneute Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung auf. Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 2023-191 vom 11. Dezember 2023 die Planungsbewilligung erteilt, den erforderlichen Kredit bewilligt, das Planermandat vergeben und die Einleitung der Teilrevision der Nutzungsplanung ausgelöst.

 

Projektorganisation

Ein Kernteam erarbeitete unter Beizug der Baukommission sowie von internen und externen Fachexperten die vorliegende teilrevidierte Nutzungsplanung. Der Gemeinderat liess sich über den Stand der Vorlage informieren, brachte seine Haltung ein und überprüfte die teilrevidierte Nutzungsplanung anlässlich der Sitzung vom 26. August 2024.

Die Einbindung der Bevölkerung war dem Gemeinderat dabei stets ein grosses Anliegen. Am 25. September 2024 fand eine Informationsveranstaltung zum Thema Kernzonenpläne statt. Anlässlich der Versammlung erhielt die Bevölkerung die Möglichkeit Fragen zu den erarbeiteten Unterlagen zu stellen.

 

Revisionsinhalte und –umfang

Im Rahmen der Revision werden die neuen übergeordneten Vorgaben umgesetzt. Dazu zählen:  

  • Erarbeitung der Bestimmungen zu den Kernzonen und der Kernzonenpläne aufgrund des revidierten KOBI bzw. des ISOS
  • Erarbeitung neuer detaillierter Kernzonenpläne aufgrund des revidierten KOBI bzw. des ISOS
  • Einführung Regelung zum Mehrwertausgleich (MAG/MAV)
  • Umsetzung der Windkraft-Initiative

Gleichzeitig werden Änderungen und Präzisierungen an einzelnen BZO-Artikeln aufgrund der Vollzugspraxis vorgenommen und eine generelle Überprüfung und punktuelle Aktualisierung der BZO durchgeführt.

 

Revisionsvorlage

Die Revisionsvorlage der kommunalen Nutzungsplanung, datiert vom 25. April 2025, besteht aus:

  • Bau- und Zonenordnung (Synopse, gültige / neue Fassung)
  • Zonenplan
  • Kernzonenpläne (Hauptikon, Kloster Kappel - Lierenhof, Näfenhäuser, Uerzlikon)
  • Teilrevisionsbericht nach Artikel 47 Raumplanungsverordnung
  • Interessenabwägung Inventar schützenswerter Ortsbilder Schweiz (ISOS)

Die Unterlagen liegen seit 30. Januar 2026 zur öffentlichen Auflage in Anwendung von § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) auf. Die öffentliche Auflage dauert 60 Tage somit bis 31. März 2026. Gleichzeitig erfolgt die Vorprüfung durch die Baudirektion des Kantons Zürich.

 

Inventar über Gebäudebrüter und Fledermäuse

Gemäss kantonalem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) werden die Gemeinden angehalten, die Artenvielfalt zu fördern und insbesondere die Natur auch in den Siedlungsräumen einzubinden. Sie sollen namentlich im Rahmen ihrer Richtplanung Konzepte und Inventare für den Artenschutz erarbeiten. Gemäss Verordnung des NHG vom 1. Januar 2017 (§ 37 Abs. 2 NHV; Schutz seltener Pflanzen und Tiere) ist die Mehlschwalbe als geschützte Art aufgeführt. Dies bedeutet, dass es untersagt ist, bestimmte Tierarten (u.a. die Mehlschwalbe) zu töten, zu verletzen oder zu fangen sowie ihre Eier, Larven, Puppen, Nester oder Brutstätten zu beschädigen, zu zerstören oder zu entfernen. Gleiches gilt für Fledermäuse. Im Jahr 2025 hat die Gemeinde Kappel am Albis die Listen der Baudirektion des Kantons Zürichs verarbeitet und mit diesen Daten ein Inventar der gebäudebrütenden Segler, Schwalben und Falken sowie Fledermäusen erstellt.

Das festgesetzte Inventar ist öffentlich (§ 203 Abs. 2 PBG). Die Gemeindeverwaltung muss deshalb sicherstellen, dass das Inventar eingesehen werden kann. In diesem Sinne sind die Inventarblätter auch auf dem gemeindeeigenen Geoinformationssystem (GIS) zugänglich zu machen. Die betroffenen Grundeigentümer sowie die Bevölkerung werden deshalb über das Vorliegen des Inventars informiert.

 

Laufende Nachführung der amtlichen Vermessung: Erneuerung Vertrag ab 01. Januar 2026

Über die Nachführung des Vermessungswerkes besteht aktuell per 1. Januar 2018 ein gültiger Vertrag mit der Firma Wälter Willa, Ingenieure für Geomatik Planung Werke, Affoltern am Albis. Dieser Vertrag ist per 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Der Vertragsnehmer ersuchte die Vertragsgeberin um dessen Erneuerung. Inhaltlich liegen keine Erneuerungen oder Besonderheiten im Rahmen der Vertragserneuerung vor. Der Vertrag wurde um weitere acht Jahre bis 31. Dezember 2033 verlängert.

Gemäss § 15 Abs. 2 der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV) haben die Gemeinden die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung durch eine im Geometer-Register eingetragene Person (Nachführungsgeometer/in) ausführen zu lassen. Gemäss § 1 Abs. 2 lit. a KVAV bedarf der Nachführungsvertrag samt Unterschriften- bzw. Abwesenheitsregelung der Genehmigung durch das Amt für Raumentwicklung.

Mit Beschluss-Nr. 2025-171 vom 8. Dezember 2025 hat der Gemeinderat der Erneuerung des Vertrages über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung mit Wälter Willa, Ingenieure für Geomatik Planung Werke, Affoltern am Albis, bzw. den handelnden Nachführungsgeometern Diego Willa sowie Roman Wolf zugestimmt.

 

IMMOBILIEN

 

Sanierung Gemeindesaal: Diverse Fachplanervergaben

Im Rahmen der Umsetzung des Sanierungsprojektes "Gemeindesaal" hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 25. August 2025 einen internen Projektvorstand gegründet und eingesetzt.

Der Projektvorstand tagt im Drei-Wochen-Rhythmus und hat zwischenzeitlich die Fachplaner-Aufträge erarbeitet und dem Gemeinderat zur Genehmigung unterbreitet. 

 

Fahrzeug Hauswartung: Beschaffung Occassion-Fahrzeug

Mit dem Leitungswechsel der Hauswartung drängten sich einige Verbesserungsmassnahmen innerhalb der Hauswartungsorganisation auf. Eine davon ist die Beschaffung eines Occasion-Fahrzeugs. Das Hauswartungsteam bewirtschaftet die gemeindeeigenen Anlagen und Liegenschaften auf verschiedenen Standorten (teils weiter Umkreis). Bis heute verfügte die Hauswartung über kein kommunales Fahrzeug. Die bisherige Organisation (Nutzung Privatfahrzeug) ist nicht mehr zeitgemäss. Müssen Mitarbeitende mobile Arbeiten verrichten, hat der Arbeitgeber entsprechende Gerätschaften, wie ein Fahrzeug, zur Verfügung zu stellen.

 

Heizung Kindergarten: Ersatz Ventilatoren und Abschluss Wartungsvertrag

Bei der Kindergartenanlage mussten bei der Wärmepumpenanlage die beiden defekten Ventilatoren ausgewechselt werden. Zugleich wurde mit der ELCOTHERM AG, Winterthur ein jährlicher Wartungsvertrag abgeschlossen.

 

UMWELT

 

Dienstleistungszentrum (DILECA): Kunststoffsammlung Pilotprojekt Verlängerung bis Ende 2027

Am 1. April 2023 hat die DILECA den Pilotbetrieb für die flächendeckende Sammlung von

Gemischtkunststoffen aus Haushalten in den Trägergemeinden sowie der Gemeinde Jonen

AG gestartet. Der initialisierte Pilotversuch endet per 31. Dezember 2025. Die Sammlung ist für die Bevölkerung freiwillig, diese stosst bei der Bevölkerung jedoch auf grosse Resonanz. Die separate Kunststoffsammlung trägt dazu bei, Stoffkreisläufe zu schliessen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Nach den ersten 21 Monaten (per Ende 2024) hat der Verwaltungsrat der DILECA eine Erfolgskontrolle durchgeführt, in welcher die Kennzahlen und die gemachten Erfahrungen der flächendeckenden Kunststoffsammlung ausgewertet wurden. Darauf basierend soll entschieden werden, ob die mittels des gebührenpflichtigen DILECA-Kunststoffsammelsacks durchgeführte separate Sammlung - allenfalls in optimierter Form - weitergeführt werden soll. Aufgrund der positiven Erfahrungen und der steigenden Nachfrage bzw. Teilnahme an der DILECA-Kunststoffsammlung hat der Verwaltungsrat beschlossen den Pilotversuch der Kunststoffsammlung während den nächsten zwei Jahren - also bis Ende 2027 - wie bisher weiterzuführen.

Der Gemeinderat hat mit Beschluss-Nr. 2025-137 vom 20. Oktober 2025 der Pilotprojektverlängerung zugestimmt.

 

INFRASTRUKTUR

 

Hauptkanal Schmutzwasser Hauptikon - Uerzlikon, Umlegung Kanalisation Hauptikonerstrasse 3 / In den Wässern 8 / Kindergarten

Auf der Parzelle Kat-Nr. 1286 ist ein Neubau geplant. Eine bestehende öffentliche Kanalisation DN 700 von Hauptikon herkommend, quert die Bauparzelle. Die heute bestehende Entwässerungsleitung wird durch das Bauvorhaben "Neubau Mehrfamilienhaus In den Wässern 8" auf dem Grundstück Kat.-Nr. 1286 tangiert und muss umgelegt werden. Für die entsprechende Umlegung wurden die entsprechenden Planungsarbeiten initialisiert.

 

Sanierung kommunale Abwasserleitungen

Die Firma Laixo AG, Zürich hat in den vergangenen Jahren zuerst eine Zustandserfassung der kommunalen Schmutzwasserleitungen vollzogen und basierend darauf Sofortmassnahmen definiert. Die Investitionen wurden im Budget 2025 entsprechend berücksichtigt. Nun hat die Laixo AG für die Sanierungsarbeiten die entsprechenden Arbeitsvergaben erarbeitet und dem Gemeinderat zur Genehmigung unterbreitet.

 

Pumpwerke Littibach und Leematt: Abschluss jährlicher Wartungsvertrag

Die Infrastruktur der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Kappel am Albis verfügt an zwei Standorten über Pumpen. Diese beiden Standorte sind einerseits das kombinierte Regenbecken und Pumpwerk Littibach sowie eine viel kleinere Pumpe in der Leematt. An beiden Orten braucht es diese Pumpen, da dort Steigungen zum weiterführenden Abwasserleitungsnetz bewältigt werden müssen und das Abwasser nicht einfach in einer Freispiegelleitung geführt werden kann.

Bei der im Herbst 2025 durchgeführten Aufrüstung und Modernisierung des Regenbeckens und Pumpwerkes Littibach wurde festgestellt, dass bei einer der beiden dort betriebenen Pumpen die Rückschlagklappe defekt war und die andere Pumpe deshalb das Abwasser mehrheitlich im Kreis pumpte. Durch den Abschluss eines Wartungs-Abonnements für die beiden Pumpen im Werk Littibach sowie für die Pumpe in der Leematt könnten in Zukunft solche Schäden frühzeitig und im besten Fall bereits vor Eintritt eines Schadens erkannt und verhindert werden. Das erspart der Gemeinde Reparaturkosten und stellt eine problemlose Funktion der Pumpen sicher.

 

Teilweise Umrüsten Strassenbeleuchtung auf Gemeindestrassen

Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) sind an die Gemeinde Kappel am Albis gelangt, da gewisse Strassenleuchten auf Gemeindestrassen noch mit Leuchtmitteln betrieben werden, welche inzwischen verboten sind und wofür es in absehbarer Zeit keinen Ersatz mehr geben wird.

Nachfolgende Leuchten sind entsprechend umzurüsten:

  • Aemetweid: Nr. 28
  • Sennereistrasse: Nrn. 31, 32, 92
  • In den Wässern: Nr. 5
  • Leematt: Nr. 33

Mit der Umrüstung erhält die Gemeinde Kappel am Albis moderne und stromsparende LED-Leuchten, welche auch über eine Dimmfunktion verfügen. Diese ermöglicht es, dass die Leuchten mehr Licht am Abend und wieder am Morgen geben, während sie in den sehr späten Abend- sowie frühen Morgenstunden ein etwas gedämpfteres Licht geben. Laut EKZ ist dies von blossem Auge nicht erkennbar. Es wird zusätzlich nochmals Strom gespart.

Mit der Umsetzung dieser Massnahme wäre die Gemeinde Kappel am Albis fast komplett frei von Fluoreszenz-Lampen. Einzige Ausnahme sind noch eine oder zwei Strassenleuchten im Klosterareal. Da zurzeit Abklärungen zur Neugestaltung der Umgebung im Gange sind wird vorerst auf einen Ersatz dieser Lampen verzichtet.

 

GESUNDHEIT

 

Pilotprojekt "Mobile Palliative Care Teams in Pflegeheimen"

Im März 2024 hat der Regierungsrat die «Strategie Palliative Care im Kanton Zürich» verabschiedet und für deren Umsetzung in den Jahren 2025 bis 2029 rund 9,5 Mio. Franken gesprochen. Das dreijährige Pilotprojekt ist eine Massnahme der "Strategie Palliative Care im Kanton Zürich". Es hat zum Ziel, den Einsatz der Mobilen Palliative-Care-Teams (MPCT) in Pflegeheimen zu ermöglichen und damit die spezialisierte Palliative Care in der Langzeitversorgung auszubauen. Das Pilotprojekt beginnt am 1. Januar 2026 und dauert bis zum 31. Dezember 2028. Der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) und die Gesundheitskonferenz Kanton Zürich (GeKoZH) sowie Vertretungen der MPCT und der Pflegeheime haben bei den Konzeptarbeiten mitgewirkt.

Die Palliative Care unterscheidet zwischen allgemeiner und spezialisierter Palliative Care. Das Pilotprojekt fokussiert auf die spezialisierte Palliative Care bei Bewohnenden in Pflegeheimen mit einer instabilen Krankheitssituation und/oder komplexen Behandlung. Im Kanton Zürich sind hauptsächlich vier MPCT tätig. In einigen nördlichen Gemeinden ist zusätzlich die SEOP Schaffhausen aktiv. Damit ein Pflegeheim ein MPCT einbeziehen kann, muss der Bedarf nach spezialisierter Palliative Care mittels eines Instruments (EPS-Test) nachgewiesen werden. Die MPCT unterstützen die Betreuungsteams hauptsächlich beratend mit sogenannten Zweitlinien-Leistungen.

Der Kanton übernimmt 50 % der ungedeckten Kosten für MPCT-Leistungen in Pflegeheimen. Dies erfolgt im Rahmen einer Anschubfinanzierung von maximal 2,8 Millionen Franken über drei Jahre. Der kantonale Anteil kommt nur den Bewohnerinnen und Bewohnern zugute, deren Wohnsitzgemeinde eine Leistungsvereinbarung mit einem MPCT abgeschlossen hat und damit die restlichen 50 % der ungedeckten Kosten finanziert.

Die Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich hat allen Gemeinden den Abschluss einer entsprechenden Leistungsvereinbarung bis spätestens Ende Dezember 2025 empfohlen. Damit stellen die Gemeinden eine umfassende und flächendeckende Palliativversorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nicht nur zu Hause, sondern auch im Pflegeheim sicher.

Der Gemeinderat hat mit Beschluss-Nr. 2025-136 vom 20. Oktober 2025 dem befristeten Pilotprojekt «Mobile Palliative Care Teams in Pflegeheimen» vom 01. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 zugestimmt.

 

SICHERHEIT

 

Festlegung Sonntagsverkäufe 2026

In Anwendung des Kreisschreibens des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) vom 8. Juli 2008 können die Gemeinden im Kanton Zürich, jeweils für das ganze Gemeindegebiet einheitlich, maximal vier Sonntage pro Jahr bezeichnen, an denen in Verkaufsgeschäften eine bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden möglich ist.

Neben den durch die Gemeinden gemeldeten Sonntagen erteilt das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) grundsätzlich keine Bewilligungen mehr für die Beschäftigung von Arbeitnehmenden in Verkaufsgeschäften.

Die Verkaufsgeschäfte in Kappel am Albis dürfen an den Sonntagen, 22. Februar 2026, 25. Oktober 2026 und 13. Dezember 2026, zwischen 10:00 und 17:00 Uhr, geöffnet sein.

 

Hydrantenkontrolle Jahr 2025

Die Gemeinde Kappel am Albis hat im Jahr 2020 einen Wartungsvertrag mit der Firma Hinni Infra Services abgeschlossen, welcher eine jährliche Kontrolle der Hydranten vorsieht. Insgesamt besitzt Kappel 115 Hydranten, die für die Feuerwehr von enormer Bedeutung sind und entsprechend unterhalten werden müssen. Die diesjährige Hydrantenkontrolle durch die Firma Hinni hat Sanierungsmassnahmen ergeben, welche der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 2025-167 vom 8. Dezember 2025 genehmigt hat.

 

Vertragserneuerung für die Laufzeit vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2030 bezüglich der Hydrantenkontrolle

Die Gemeinde Kappel am Albis hat im Jahr 2020 einen Wartungsvertrag mit der Firma Hinni Infra Services abgeschlossen, welcher eine jährliche Kontrolle der 115 Hydranten vorsieht. Der Wartungsvertrag ist per Ende 2025 ausgelaufen. Der Gemeinderat hat die Vertragserneuerung für den Zeitraum 01. Januar 2026 – 31. Dezember 2030 zum selben Leistungsumfang mit Beschluss-Nr. 2025-168 vom 8. Dezember 2025 genehmigt.

 

Ferner hat der Gemeinderat

  • Das Budget 2026 des Dienstleistungscenter Amt (DILECA) genehmigt.
  • Die Fallverfahrensgewichtung 2026 sowie Taxpunktwerte 2026 der KESB Bezirk Affoltern genehmigt.
  • Vom Budget 2026 sowie des Finanz- und Aufgabenplans 2026 – 2029 der KESB Bezirk Affoltern Kenntnis genommen.
  • Der Stiftung Tixi Säuliamt für das Jahr 2025 einen finanziellen Beitrag zugesichert.
  • Der IG Säuliämter Sports Awards für die Sports Awards 2026 einen finanziellen Beitrag zugesichert.
  • Die Kreditabrechnung Einrichtung neuer Arbeitsplatz Leiter Hauswartung genehmigt.
  • Die Kreditabrechnung für den Einbau Sitzungszimmer in bestehendes Büro (Schulanlage) genehmigt.
  • Die Kreditabrechnung für die Netzwerkumstellung (EDV-Verkabelung, Gemeindehaus) im Rahmen des Projekts IT-Infrastruktur Outsourcing genehmigt.
  • Die Kreditabrechnung für das IT-Infrastruktur Outsourcing genehmigt

 

Daniela Rieder, Gemeindeschreiberin