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Sperrgut

Bei Neukauf
Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel und Teppiche können bei gleichzeiti­gem Kauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben wer­den und zwar unabhängig von der Marke. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen.

Kein Neukauf
Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht des Handels.
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