Inventar Gebäudebrüter und Fledermäuse
Gemäss kantonalem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) werden die Gemeinden angehalten, die Artenvielfalt zu fördern und insbesondere die Natur auch in den Siedlungsräumen einzubinden. Sie sollen namentlich im Rahmen ihrer Richtplanung Konzepte und Inventare für den Artenschutz erarbeiten. Gemäss Verordnung des NHG vom 1.1.2017 (§ 37 Abs.2 NHV; Schutz seltener Pflanzen und Tiere) ist die Mehlschwalbe als geschützte Art aufgeführt. Dies bedeutet, dass es untersagt ist, die im Anhang II aufgeführten Tierarten (u.a. die Mehlschwalbe) zu töten, zu verletzen oder zu fangen sowie ihre Eier, Larven, Puppen, Nester oder Brutstätten zu beschädigen, zu zerstören oder zu entfernen. Gleiches gilt für Fledermäuse.
2025 hat die Gemeinde Kappel am Albis die Listen der Baudirektion respektive von Bird-Life verarbeitet und mit diesen Daten ein Inventar der gebäudebrütenden Segler, Schwalben und Falken sowie Fledermäusen erstellt.
Das Gebäudebrüter-Inventar dient dem Bausekretariat sowie dem Ausschuss Bau und Planung als Arbeitspapier für die Baubewilligungsverfahren. Das Inventar kann im GIS-BrowserExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. der Politischen Gemeinde Kappel am Albis eingesehen und am Seitenende unter "Dokumente" heruntergeladen werden. Es liegt ausserdem beim Bausekretariat im Gemeindehaus physisch zur Einsicht auf.
Weitere wichtige und nützliche Informationen gibt das "Merkblatt Gebäudebrüter und Fledermäuse - Grundlagen zu Schutz und FörderungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet." der kantonalen Fachstelle NaturschutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
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| Inventar Gebäudebrüter und Fledermäuse stand 24.11 (PDF, 692 kB) | Download | 0 | Inventar Gebäudebrüter und Fledermäuse stand 24.11 |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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