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Allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet

30. Juni 2026
Aufgrund der anhaltenden Hitze und Dürre, verbunden mit einer erheblichen Waldbrandgefahr, hat der Gemeinderat Kappel am 26. Juni 2026 ein allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot, gültig ab 26. Juni 2026 für das gesamte Gemeindegebiet, erlassen. Dies in Ergänzung zum gleichzeitig in Kraft getretenen kantonalen Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe.

In Ergänzung zum kantonalen Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 26. Juni 2026 hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 26. Juni 2026 ein allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot für das gesamte Gemeindegebiet von Kappel am Albis erlassen.

Eine Ausnahme besteht lediglich für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, namentlich in Gärten, Schrebergärten und auf Terrassen, unter Anwendung grösstmöglicher Vorsicht.

Das Verbot gilt per sofort ab 26. Juni 2026 bis auf Widerruf oder bis zur Aufhebung des kantonalen Verbotes.

Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern. Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet.

Weitere Informationen auf den Seiten des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.