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Unterschutzstellung Steinhauserstrasse 4 und 6, Uerzlikon, Kappel am Albis

17. April 2026


Angaben zur Meldung


Der Gemeinderat Kappel am Albis hat die Schutzverträge zwischen der

Politischen Gemeinde Kappel am Albis und der Eigentümerin Barbara Haegi für die Liegenschaften Assek.-Nrn. 218 und 219 auf den Grundstücken Nrn. 1570 und 1575, Steinhauserstrasse 4 und 6, 8926 Uerzlikon, genehmigt.


Einsichtnahme

Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der

Rekursfrist bei der Gemeinde Kappel am Albis zur Einsichtnahme auf und

können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.


Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an

gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich,

schriftlich rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegene Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 18.05.2026
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.

Zugehörige Objekte

Name Download
Baugesuch 2025-0001 vom 03.01.2025 Schutzabklärung Steinhauserstrasse 4+6, 8926 Uerzlikon. Kat-Nrn. 1570 und 1575, Vers.-Nrn. 218 und 219, Haegi (PDF, 187 kB) Download 0 Baugesuch 2025-0001 vom 03.01.2025 Schutzabklärung Steinhauserstrasse 4+6, 8926 Uerzlikon. Kat-Nrn. 1570 und 1575, Vers.-Nrn. 218 und 219, Haegi