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Verkehrsanordnung: Hauptikonerstrasse, Kappel am Albis

27. Januar 2026


Vorübergehende Verkehrsanordnung


Dauer der Verkehrsanordnung

ca. 23. März 2026 bis am 17. April 2026


Verkehrsanordnung

Aufgrund der Leitungsumlegung wird in Anwendung von § 7 der kantonalen Signalisationsverordnung nachfolgende Verkehrsanordnung verfügt:


Die Hauptikonerstrasse, Gemeinde Kappel a.A. (Uerzlikon/Hauptikon), ist auf dem Teilstück ab Dorfmitte Uerzlikon bis zum Kindergarten Uerzlikon wegen Leitungsbauarbeiten für den Durchgangsverkehr gesperrt. Anstösser sind über die Sperrung informiert.


Verkehrsumleitung

Die Verkehrsumleitung erfolgt über die Zürichstrasse/Baarerstrasse via

Rossau nach Hauptikon.


Missachtung

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.


Verfügende Stelle

Gemeinderat Kappel am Albis, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 26.02.2026
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Stadthalteramt Affoltern

Im Grund 15

8910 Affoltern am Albis

Zugehörige Objekte

Name
Verkehrsanordnung: Vollsperrung Hauptikonerstrasse (PDF, 187 kB) Download 0 Verkehrsanordnung: Vollsperrung Hauptikonerstrasse