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Verkehrsanordnung: In den Wässern/Weierrain, Kappel am Albis

27. Januar 2026


Vorübergehende Verkehrsanordnung


Dauer der Verkehrsanordnung

2. Februar 2026 für ca. 5 Wochen


Verkehrsanordnung

Aufgrund von Sanierungsarbeiten wird in Anwendung von § 7 der kantonalen Signalisationsverordnung nachfolgende Verkehrsanordnung verfügt:


Die Strasse "In den Wässern / Weierrain", Gemeinde Kappe! a.A. (Uerzlikon), ist auf dem Teilstück ab der Hauptikonerstrasse bis zum Kindergarten, wegen Leitungsbauarbeiten gesperrt.


Verkehrsumleitung

Die betroffenen Anstösser wurden über die Sperrung sowie Umleitung schriftlich informiert.


Missachtung

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.


Verfügende Stelle

Gemeinderat Kappel am Albis, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 26.02.2026
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Stadthalteramt Affoltern

Im Grund 15

8910 Affoltern am Albis

Zugehörige Objekte

Name
Verkehrsanordnung: Strassensperrung "in den Wässern / Weierrain" (PDF, 187 kB) Download 0 Verkehrsanordnung: Strassensperrung "in den Wässern / Weierrain"