Vogelgrippe: Ausweitung der Präventionsmassnahmen auf die ganze Schweiz
Die Gemeinde informiert darüber, dass das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) aufgrund neuer Fälle von Vogelgrippe sowie der starken Viruszirkulation in Europa schweizweit einheitliche Präventionsmassnahmen eingeführt hat.
Wesentliche Punkte:
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Die Verordnung gilt ab 25. November 2025 bis voraussichtlich 31. März 2026.
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Geflügelhalterinnen und -halter müssen u. a.:
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Auslauf vor Wildvögeln schützen oder Futter- und Wasserstellen absichern.
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Verschiedene Geflügelarten getrennt halten.
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Strikte Biosicherheitsmassnahmen einhalten (Stallzugang, Kleidung/Schuhe, Desinfektion).
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Die Bevölkerung wird gebeten, tote oder kranke Wildvögel nicht anzufassen, sondern Meldung an Wildhut, Polizei oder kantonalen Veterinärdienst zu machen.
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Eine Übertragung auf den Menschen ist sehr selten, Geflügelprodukte wie Fleisch oder Eier können weiterhin bedenkenlos konsumiert werden.
Weitere Details finden Sie hier.
Die Gemeinde dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Mithilfe beim Schutz der Geflügelbestände sowie allgemein der Tiergesundheit.