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Hundewesen

Registration von neuen Hundehaltern bei AMICUS

Sie hatten noch nie einen Hund und möchten nun einen? Dann lassen Sie sich zuerst bei uns auf der Gemeinde als Hundehalter registrieren. Ihre Benutzerdaten und Ihr Passwort werden Ihnen daraufhin per Post zugestellt. Anschliessend können Sie sich auf AMICUS unter www.amicus.ch einloggen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Info-Flyer und der Prozessübersicht unter www.amicus.ch.


Registrierung und Chippen Ihres Hundes

Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde und alle Welpen vor der Abgabe, oder aber spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein.

Gehen Sie mit Ihrem Hund zum Tierarzt und nehmen Sie unbedingt Ihre Personen-ID mit. Der Tierarzt implantiert Ihrem Hund einen Mikrochip und meldet bei AMICUS, dass Sie der Hundehalter sind.

Meldepflicht des Hundehalters

Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde innert 10 Tagen bei der Gemeinde anzumelden und folgende Mutationen mitzuteilen:

  • Namensänderungen
  • Adressänderungen
  • Halterwechsel
  • Tod des Hundes


Diese sind zusätzlich auch direkt der Chipdatenbank AMICUS (www.amicus.ch) zu melden.


Hundeabgabe (Hundesteuer)

Die Jahresabgabe pro Hund beträgt CHF 120.00.

Erreicht ein Hund das Alter von 3 Monaten nach dem 30. Juni, so ermässigt sich die Abgabe auf die Hälfte. Geht ein Hund ein und wird kein Ersatzhund angeschafft, hat die Halterin bzw. der Halter Anspruch auf Rückerstattung der halben Abgabe, sofern das verabgabte Tier vor dem 30. Juni eingegangen ist.

 

Ausbildungspflicht ab 1. Juni 2025

Ab Inkrafttreten der revidierten Hundegesetzgebung gilt eine Ausbildungspflicht für alle Hunde, unabhängig von Grösse oder Rasse.

  • Ersthundehaltende müssen einen Theoriekurs mit anschliessender Prüfung absolvieren. Der Theoriekurs wird online oder durch zertifizierte Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner angeboten.

 

  • Alle Hunde ab dem sechsten Lebensmonat müssen einen praktischen Ausbildungskurs (à 6 Lektionen) besuchen. Dieser muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Übernahme des Hundes abgeschlossen sein. Der Kurs gilt als absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden.

 

Wenn Ihr Hund bereits vor dem 1. Juni 2025 im Kanton Zürich registriert war und Sie die bis dahin geltenden Ausbildungspflichten erfüllt haben (z. B. bei grossen oder massigen Hunden), müssen Sie keine weiteren Kurse absolvieren.

 

Die aktuellen Informationen zur revidierten Hundeverordnung finden Sie auf der Website des Kantons Zürich. Die Kurse werden von zugelassenen Ausbildnerinnen und Ausbildnern angeboten. Ein Vergleich der Kurskosten kann sich lohnen. Die Liste aller Hundeausbildenden mit Bewilligung des Veterinäramts finden Sie hier.

Weitere Informationen, Merkblätter und Gesetze
Auf der Homepage des Veterinäramtes des Kantons Zürich finden Sie alle Informationen zum Thema Hundehaltung, das Hundegesetz und dessen Erlasse sowie Broschüren und Merkblätter.

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