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Leuchstofflampen

Leuchtstofflampen (Entladungslampen, Leuchtstoffröhren, Fluoreszenzlampen, Energie­sparlampen, Quecksilber-/Natriumdampflampen, LED-Lampen) zählen zum Sonderabfall. Unabhängig von einem Neukauf können sie an den entsprechenden Verkaufsstellen oder einer S.EN.S-Rücknahmestelle kostenlos zurückgegeben werden. Bitte immer unzerbrochen zurückbringen, da sonst giftige Gase austreten.
Herkömmliche Glühlampen gehören in den Kehricht.
Leuchtstofflampen
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