Neuigkeiten
Stelleninserat Leiter/in Finanzen 80 - 100 %
15. Apr. 2024
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand
Um Wildtiere zu schützen, besteht während der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde.
Als Waldrand wird ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald definiert. Die Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.zh.ch/hunde.
08. Apr. 2024
Daniela Rieder wird neue Gemeindeschreiberin
Daniela Rieder wird neue Gemeindeschreiberin
Der Gemeinderat hat nach einem mehrstufigen Verfahren Daniela Rieder als neue Gemeindeschreiberin gewählt. Daniela Rieder ist aktuell als Springerin in verschiedenen Zürcher Gemeinden tätig und wird ihre Stelle in Kappel am Albis im April antreten.
Daniela Rieder verfügt über mehrere Jahre Berufserfahrung in zürcherischen Gemeindeverwaltungen. Die Ausbildung zur diplomierten Gemeindeschreiberin an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) hat sie im 2022 erfolgreich abgeschlossen.
Der Gemeinderat ist überzeugt, mit Daniela Rieder eine Gemeindeschreiberin mit der nötigen Erfahrung und Kompetenz gefunden zu haben. Er freut sich auf die Zusammenarbeit mit Daniela Rieder und wünscht ihr einen guten Start.
Martin Hunkeler, Gemeindepräsident
22. März 2024
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates (November 2023 - Januar 2024)
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates
Nebst den als Fürsorgebehörde sowie im Steuerwesen zu behandelnden Geschäften, die einem besonders strengen Amts- bzw. Steuergeheimnis unterliegen, befasste sich der Gemeinderat an seinen Sitzungen im Wesentlichen mit folgenden Traktanden:
Baubewilligungen
Auf die Aufzählung von erteilten Baubewilligungen wird künftig verzichtet. Bauprojekte erscheinen wie gewohnt im Affolter Anzeiger und sind auf unserer Gemeinde-Webseite einsehbar.
Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO)
Die kommunalen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften der Gemeinde Kappel am Albis umfassen folgende Bestandteile:
• Bau- und Zonenordnung (BZO)
• Zonenplan
• Kernzonenplan Allenwinden.
Alle Bestandteile wurden von der Gemeindeversammlung am 1. Juni 2018 festgesetzt und am 27. April 2019 in Kraft gesetzt. In der BZO sind die einheitlichen Baubegriffe und Messweisen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) bereits umgesetzt. Der Zonenplan entspricht den kantonalen Darstellungsvorgaben. Die BZO soll mit den für die Umsetzung des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) und der dazugehörenden Verordnung (MAV) erforderlichen Bestimmungen ergänzt werden.
Das Inventar der schützenswerten Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung (KOBI) wurde zuletzt im Jahre 2020 neu festgesetzt. Gemäss des kantonalen Richtplans erfolgt der Schutz von Ortsbildern auf kommunaler Stufe in erster Linie durch Kernzonen und detaillierte Kernzonenpläne. Die wichtigen Freiräume gemäss Inventar sind in der Regel durch Festlegung in den Kernzonenplänen oder – in speziellen Fällen – durch Freihaltezonen zu sichern. Für die betroffenen Ortsteile (Kappel am Albis, Näfenhüser, Hauptikon und Uerzlikon) sollen entsprechende Kernzonenpläne erstellt werden.
Die Revision der Ortsplanung in der Gemeinde Hausen am Albis hat vor einigen Monaten begonnen. Der Zusammenschluss der Hochbauverwaltungen Kappel am Albis und Hausen am Albis kann nach Wunsch genutzt werden, um die Bauordnungen einander möglichst anzugleichen, um den Vollzug zu vereinfachen. Bei einer Durchsicht der beiden Bauordnungen fällt auf, dass die Bau- und Zonenordnung von Kappel am Albis im Vergleich zu derjenigen von Hausen am Albis generell sehr kurz gefasst ist.
Ferner können in den letzten Jahren erkannte Fehlwirkungen und Vollzugsprobleme der aktuellen BZO behoben werden. Dazu sollen Änderungen bzw. Präzisierungen an vereinzelten Artikeln vorgenommen werden. Dabei wird für das vorliegende Arbeitsprogramm von einem Umfang von fünf bis zehn Artikeln ausgegangen.
Mit der Bearbeitung der Teilrevision der BZO wurde die Firma Suter von Känel Wild beauftragt. Der Gemeinderat hat hierfür einen Kredit von CHF 57'500.00 genehmigt. Die zuständige Arbeitsgruppe bestehend aus der Ressortvorsteherin Hochbau, dem Gemeindepräsidenten, dem Leiter Hochbau Hausen am Albis sowie der Gemeindeschreiberin wird ergänzend für die jeweilige Koordination mit der Baukommission der Gemeinde Kappel am Albis besorgt sein.
Genehmigung Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr
Gemäss zürcherischem Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist die Gemeinde verpflichtet, einen kommunalen Verkehrsrichtplan mit den kommunalen Strassen für die Groberschliessung und den Wegen mit kommunaler Bedeutung zu erstellen.
Der kommunale Richtplan sichert die bestehenden Anlagen und legt Handlungsanweisungen und Massnahmen für die verkehrliche Entwicklung fest. Er dient den Gemeindebehörden als Koordinations- und Steuerungsinstrument. Die Gesamtstrategie zielt darauf ab ein durchgehendes, sicheres und attraktives Weg- und Strassennetz für den Alltags- und Freizeitverkehr zu schaffen und die Angebotsdichte beim öffentlichen Verkehr zu erhalten.
Im Teilrichtplan Fuss- und Veloverkehr wird ein dichtes, durchgängiges Wegnetz geschaffen und attraktive, sichere und kurze Wege gesichert. Wo Verbesserungsbedarf besteht, sind Massnahmen vorgesehen. So ist geplant diverse Lücken im Fusswegnetz zu schliessen und Gefahrenstellen zu entschärfen. Das bestehende kommunale Velonetz und die kommunale Veloparkierung bei öffentlichen Gebäuden werden gesichert. Beim Gemeindesaal ist eine neue Veloparkierung geplant. Die ÖV-Haltestellen sollen optimiert und hindernisfrei umgestaltet werden. Weiter sind Massnahmen zur guten Gestaltung des Strassenraumes festgelegt. Dabei werden alle Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt und die Leistungsfähigkeit und die Verkehrssicherheit gewährleistet. Weiterhin ist eine neue Tempo 30-Zone geplant und es sollen Begegnungszonen geprüft werden. Die Gemeinde strebt an, dass auf Kantonsstrassen Ortseingangstore (Bauminseln) durch den Kanton erstellt werden.
Die Teilrevision der kommunalen Richtplanung, welche die Gemeindeversammlung mit Beschluss vom 2. Juni 2023 festgesetzt hat, wurde von der Baudirektion, Amt für Raumentwicklung, mit Verfügung vom 24. Oktober 2023 genehmigt. Der kommunale Verkehrsrichtplan ist physisch auf der Gemeindeverwaltung einsehbar oder elektronisch im WebGIS https://www.gisknonaueramt.ch/ aufgeschaltet.
Immobilienstrategie und Immobilienbewirtschaftung ab 2024
Der Gemeinderat hat für die im Eigentum der Gemeinde Kappel am Albis befindlichen Liegenschaften eine Immobilienstrategie entwickelt, welche ihm als Basis für die Bewirtschaftung der bestehenden Immobilien sowie die Entwicklung neuer Immobilien dient. Die sehr wertvollen Inputs aus der vergangenen Einwohnerbefragung im Jahr 2023 hat er bei der Festsetzung der Strategie mitberücksichtigt.
Die operative Bewirtschaftung des Liegenschaftsportfolios (Verwaltungs- und Finanzvermögen) hat er per 1. Januar 2024 der Firma Intus AG Immobilien Treuhand, Affoltern am Albis, übertragen.
Immobilienunterhalt
Der Gemeinderat hat für den Unterhalt von Immobilien im Verwaltungsvermögen folgende Kredite bewilligt:
Kindergarten Uerzlikon: Sanierung Jalousien rund CHF 43'500.00
Kindergarten Uerzlikon: Sanierung Grundsubstanz UG rund CHF 43'000.00
Kleiner Mühlesaal: Einbau barrierefreies WC rund CHF 34'500.00
Schützenhaus: Fensterersatz rund CHF 20'000.00.
Friedhofgärtner – Vertragsverlängerung
Zwischen der Gartengestaltung Patrick Müller GmbH, Rifferswil, und der Politischen Gemeinde Kappel am Albis besteht seit dem 1. Januar 2020 ein Dienstleistungsvertrag für die Arbeiten des Friedhofgärtners. Der Gemeinderat ist mit den Arbeiten der Patrick Müller GmbH sehr zufrieden. Er hat den ursprünglich befristeten Vertrag vom 1. Januar 2020 mit der Möglichkeit einer Kündigung auf unbestimmte Dauer verlängert.
Geschwindigkeitskontrollen auf Staatsstrassen durch die Stadtpolizei Affoltern
Zwischen der Stadt Affoltern am Albis und der Gemeinde Kappel am Albis besteht ein von der Stimmbevölkerung gutgeheissener Anschlussvertrag betreffend die Übernahme von gemeindepolizeilichen Aufgaben durch die Stadtpolizei Affoltern am Albis. Der Vertrag ist per 1. August 2023 in Kraft getreten.
Für Geschwindigkeitskontrollen durch die Stadtpolizei Affoltern am Albis auf Staatsstrassen auf dem Gemeindegebiet Kappel am Albis benötigt es eine Berechtigung bzw. einen Vertrag mit der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich. Die Einwohnerzufriedenheitsanalyse hat gezeigt, dass Geschwindigkeitskontrollen ein Bedürfnis der Bevölkerung sind. Aufgrund zunehmender schneller und lauter Auto- und Töfffahrten auf dem Gemeindegebiet erachtet der Gemeinderat den Handlungsbedarf als gegeben und hat sich für die Unterzeichnung eines Vertrages mit der Sicherheitsdirektion ausgesprochen.
Personelles Gemeindeverwaltung
Als neue Verwaltungsangestellte der Gemeindeverwaltung konnte Nadja Schneiter-Mörgeli gewonnen werden. Sie wird Blerta Tarashaj nach Ablauf ihres befristeten Einsatzes ablösen. Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal bedanken sich bei Blerta Tarashaj für die sehr gute Zusammenarbeit und wünschen ihr beruflich und privat alles Gute. Nadja Schneiter-Mörgeli heissen sie herzlich willkommen und freuen sich auf die Zusammenarbeit.
Ferner hat der Gemeinderat
Grundstückgewinnsteuern in der Höhe von rund CHF 225‘000.00 veranlagt.
Die neuen Tarife der Kinderspitex Zürich Kispex, gültig ab 1. April 2024, genehmigt.
Vom Budget 2024 sowie dem Finanz- und Aufgabenplan 2024 – 2027 der KESB Bezirk Affoltern Kenntnis genommen und der geplanten Stellenplanerhöhung zugestimmt.
Das von der Abwasserkommission gutgeheissene und von der Rechnungsprüfungskommission Knonau geprüfte Budget 2024 des Abwasserverbandes Knonau genehmigt.
Der Stiftung Tixi Säuliamt für das Jahr 2023 einen Gemeindebeitrag von CHF 1.00 pro Einwohner/in zugesichert.
Dem Theaterverein Aemtler Bühne einen Beitrag zugesichert.
verschiedene Kreditabrechnungen genehmigt.
Stefanie Dünnenberger-Forlin, Gemeindeschreiberin
12. Feb. 2024
Drü-Dörfli-Ziitig Februar 2024
05. Feb. 2024
Festsetzung der Benutzungsgebühren 2024 des Abwassers
Festsetzung der Siedlungsentwässerungsgebühren 2024
Gestützt auf die Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen und in Anwendung der Verordnung über die Gebühren für die Siedlungsentwässerung werden die Tarife für die Benutzungsgebühr 2024 wie folgt festgesetzt:
a) Pauschale Grundgebühr
CHF 180.00 pro Haushaltung (wie Vorjahr);
Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe haben grundsätzlich für jede Betriebseinheit eine Grundgebühr von CHF 100.00 (wie Vorjahr) zu entrichten; Grundeigentümern, welche für dieselbe Liegenschaft, in der sich ihr Betrieb befindet, bereits für eine selbst bewohnte Wohnung die Grundgebühr entrichten, wird die für den Betrieb geschuldete Grundgebühr auf CHF 50.00 (wie Vorjahr) ermässigt.
b) Mengenpreis
CHF 1.80 pro Kubikmeter (wie Vorjahr; Grundlage Wasserbezug gemäss Meldung der Wasserversorgungsgenossenschaften für die letzte Abrechnungsperiode).
Wo keine Messung der Wassernutzung bzw. eines nicht in die Kanalisation abgeleiteten Anteils mittels Wasserzähler (Wasseruhr) möglich ist, wird die Gebühr pro Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschaftsbetrieb oder Haushaltung grundsätzlich pauschal mit CHF 600.00 bzw. quartalsweise (inkl. Grundgebühr) erhoben.
Die Mehrwertsteuer wird von der eidgenössischen Steuerverwaltung per 1. Januar 2024 auf 8.1 % erhöht. Die Mehrwertsteuer ist in den Beträgen enthalten.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden.
Zum Publikationsorgan
17. Nov. 2023
Gebührenanpassung Abfallgrundgebühr per 01.01.2024
Gebührenanpassung Abfallgrundgebühr per 1. Januar 2024
Der Gemeinderat Kappel am Albis hat mit Beschluss vom 6. November 2023 die Grundgebühr für die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen für Haushalte und Betriebe in Anwendung von Art. 9ff der kommunalen Abfallverordnung vom 11. Dezember 1992 per 1. Januar 2024 wie folgt festgesetzt:
Die Grundgebühr für Haushalte beträgt neu CHF 130.00 (bisher CHF 100.00) pro Jahr. Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe haben grundsätzlich für jede Betriebseinheit eine Grundgebühr von CHF 104.00 (bisher CHF 80.00) zu entrichten; Grundeigentümern, welche für dieselbe Liegenschaft, in der sich ihr Betrieb befindet, bereits für eine selbst bewohnte Wohnung die Grundgebühr entrichten, wird die für den Betrieb geschuldete Grundgebühr auf CHF 32.50 (bisher CHF 25.00) ermässigt.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden.
Zum Publikationsorgan
17. Nov. 2023
Anlässe
Seniorennachmittag
Kleiner Mühlesaal
18. Apr. 2024
Abfallsammelstelle Sageli offen
20. Apr. 2024
Tag der offenen Schützenhäuser
Schützenhaus Hauptikon
20. Apr. 2024