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Verkehrsanordnung: Tömlimattstrasse (Richtung Waldhof, Kat.-Nr. 829), Kappel am Albis

5. Juni 2026


Vorübergehende Verkehrsanordnung


Dauer der Verkehrsanordnung

Freitag, 26. Juni - Mittwoch, 1. Juli 2026


Verkehrsanordnung

Aufgrund einer Baustelle auf dem Schulareal wird in Anwendung von § 7 der kantonalen Signalisationsverordnung nachfolgende Verkehrsanordnung verfügt:

Die Tömlimattstrasse, Gemeinde Kappel (Kappel a.A.), ist ab Teilstück Primarschule bis zum Waldhof gesperrt.


Verkehrsumleitung

Anstösser sind über die Sperrung und die anstehenden Bauarbeiten informiert.


Missachtung

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.


Verfügende Stelle

Gemeinderat Kappel am Albis


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 06.07.2026
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.

Zugehörige Objekte

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Verkehrsanordnung: Strassensperrung Tömlimattstrasse (PDF, 187 kB) Download 0 Verkehrsanordnung: Strassensperrung Tömlimattstrasse