Bedarfsabklärung familienergänzende Betreuung
Mit der familienergänzenden Betreuung will der Gesetzgeber durch erreichbare und bezahlbare Kinderbetreuung die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben ermöglichen. Für die Bedarfsabklärung sowie den Auf- und gegebenenfalls Ausbau von Angeboten sind im Kanton Zürich die Gemeinden zuständig.
Unter familienergänzender Kinderbetreuung wird jede Form bezahlter Betreuung Ihrer Kinder durch Drittpersonen, zum Beispiel in Kindertagesstätten, Tagesfamilien, an Mittagstischen und in schulergänzenden Betreuungsangeboten verstanden. Nicht darunter fallen Spielgruppen und unentgeltliche Betreuung, beispielsweise durch Freundinnen und Freunde oder Grosseltern.
Damit die Gemeinde Kappel bedarfsgerechte familienergänzende Angebote bieten kann, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen, da der Bedarf momentan nicht bekannt ist. Um diesen genauer festzustellen, haben wir einen Fragebogen entwickelt. Wir bitten Sie, diesen bis am 6. März 2023 auszufüllen, auch wenn Sie keinen Bedarf an familienergänzender Betreuung haben. Dies dauert knapp 10 Minuten. Mit dem unten stehenden QR-Code kommen Sie direkt zur digitalen und anonymisierten Umfrage.
Die Ergebnisse sowie Massnahmen, die aus der Befragung abgeleitet werden, werden in der Drü-Dörfli-Ziitig im Juli und auf der Homepage der Gemeinde Kappel am Albis veröffentlicht. Ebenfalls werden wir an der Gemeindeversammlung Bericht erstatten.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.