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Allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet

29. Juli 2022
Allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Kappel am Albis

Aufgrund der anhaltenden Hitze und Dürre, verbunden mit einer erheblichen Waldbrandgefahr, hat der Gemeinderat Kappel am Albis ein allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot, gültig ab 29. Juli 2022, für das gesamte Gemeindegebiet, erlassen. Dies in Ergänzung zum bereits am 20. Juli 2022 erlassenen kantonalen Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe.

Der Gemeinderat hat im Sinne der kantonalen Empfehlung, in Absprache mit Feuerwehr und Forstpersonal, eine Risikobeurteilung der Wald- und Flurbrandgefahr auf dem Gemeindegebiet vorgenommen und entschieden, dass ab Freitag, 29. Juli 2022 ein allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet gilt.

Eine Ausnahme besteht lediglich für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, namentlich in Gärten, Schrebergärten und auf Terrassen, unter Anwendung grösstmöglicher Vorsicht.

Der Entscheid erfolgt ferner in Absprache mit den übrigen Bezirksgemeinden, welche grossmehrheitlich ebenfalls ein Feuer- und Feuerwerkverbot auf ihrem Gemeindegebiet erlassen haben. So gilt im gesamten "Oberamt" ein einheitliches Feuer- und Feuerwerkverbot. Neben dem Abfeuern von Feuerwerken sind auch jede Art von Gebrauchtumsfeuer (namentlich am 1. August) und anderweitige Feuer – abgesehen von der oben genannten Ausnahme – verboten.

Zuwiderhandlungen können gebüsst werden. Dennoch zählen wir auf Ihre eigenverantwortliche Umsetzung.

Das Verbot wird aufgehoben, sobald es die Hitze- und Dürresituation wieder zulässt.

Die entsprechende Publikation finden Sie im Affoltern Anzeiger vom 29. Juli 2022. 

Besten Dank für Ihr Verständnis und einen schönen 1. August.

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