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Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet an den kantonalen Gewässern Jonen

1. Juli 2022
Öffentliche Auflage nach § 15 g der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV)

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Die Jonen ist ein Gewässer von kantonaler oder regionaler Bedeutung. Darum hat der Kanton den Gewässerraum geplant – und zwar im so genannten vereinfachten Verfahren. Zum Entwurf der Gewässerraumdossiers konnten die kantonalen Fachstellen und die betroffenen Gemeinden bereits Stellung nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und die Gewässerraumdossiers entsprechend bereinigt.

Gestützt auf § 15 g HWSchV wird vom 1. Juli bis 29. August 2022 das Dossier zur Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Jonen bestehend aus einem technischen Bericht und den massgebenden Gewässerraumplänen, öffentlich aufgelegt. Die Projektunterlagen liegen über die ganze Frist während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung auf. 

Die digitalen Unterlagen können auf der Gewässerraumhomepage unter https://www.gewaesserraum.ch/publikationen/  bezogen werden. Zudem ist die Darstellung der Gewässerraume im kantonalen GIS unter https://maps.zh.ch/ (Layer Öffentliche Oberflächengewässer, Gewässerraum, Wasserrechte und Hochwasserrückhaltbecken) ersichtlich.

Mehr zum Gewässerraum und den Auflagen, die dort gelten, entnehmen Sie der Informationsbroschüre «Gewässerraum – Das Wichtigste in Kürze». Weiterführende Informationen und zwei interessante Erklärvideos finden Sie unter https://www.zh.ch/de/planen-bauen/wasserbau/gewaesserraum.html