Geschäft 2
Voranschlag der Politischen Gemeinde für das Jahr 2006
und Festsetzung des Steuerfusses
Antrag
Der Gemeinderat beantragt
der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung:
Der Voranschlag der Politischen Gemeinde für das Jahr 2006 wird genehmigt; der Steuerfuss wird auf 36 % festgesetzt.
Weisung
Laufende Rechnung
In der Laufenden Rechnung des Voranschlages 2006 resultiert aus Aufwendungen von Fr. 2'695'000 und aus Erträgen (ohne ordentliche Steuern) von Fr. 2'044'000 ein Aufwandüberschuss von Fr. 651'000. Dieser soll durch einen Ertrag aus ordentlichen Steuern von Fr. 576'000 und durch eine Entnahme aus dem Eigenkapital von Fr. 75'000 ausgeglichen werden. Der einfache Staatssteuerertrag (100 Prozent) wurde entsprechend einer Empfehlung des kantonalen Gemeindeamtes mit dem - gemäss den provisorischen Steuerrechnungen - für 2005 erwarteten Betrag von 1,6 Mio Franken eingesetzt.
Der für 2006 budgetierte Gesamtaufwand liegt mit Fr. 2'695'000 nur ein Prozent höher als der entsprechende Betrag im Voranschlag 2005. Dementsprechend zeigt die Artengliederung (nach Sachgruppen) für das Jahr 2006 aufwandseitig nur bei den Positionen Personalaufwand (+14'000 zufolge Anpassung der Behördenentschädigungen) und beim Sachaufwand erwähnenswerte Zunahmen (insgesamt +42'000 hauptsächlich für Mehrkosten Pässe/IDK, Hydrantenunterhalt, und höhere Energiekosten). Ertragsseitig werden grössere Zunahmen erwartet bei Steuern (+111'000), Erträgen aus Gebühren und Rückerstattungen Dritter (+32'000), Rückerstattungen Gemeinwesen (+16'000) und Bundes-/Staatsbeiträgen (+17'000). Nennenswerte Minderbeträge resultieren ertragsseitig nur bei den "Anteilen und Beiträgen ohne Zweckbindung" im Umfang von Fr. 24'000 (niedrigere Budgetierung des Steuerkraftausgleichs). Die zum Ausgleich von Aufwendungen zwischen einzelnen Funktionen in etwas geringerem Umfang vorgesehenen internen Verrechnungen sind erfolgsneutral. In der Abfall- und Abwasserrechnung wird damit gerechnet, dass verhältnismässig bescheidene Einlagen in die entsprechenden Spezialfinanzierungen (Fr. 28'000) möglich werden.
In der Funktionalgliederung (nach Aufgabenbereichen) weisen folgende Positionen gegenüber dem Voranschlag für das laufende Jahr erwähnenswert höhere Aufwendungen auf: Behörden und Verwaltung (teuerungsbedingter Mehraufwand für Legislative +5'000, Exekutive +6'000, Verwaltung +6'000), Soziale Wohlfahrt (+9'000 hauptsächlich zufolge höherem Betriebsbeitrag für Sozialdienst), Verkehr (+28'000 Mehraufwand für Winterdienst und Instandstellungen). Der Zahlenvergleich ergibt aus den unter "Artengliederung" erwähnten Mehrerträgen bei den Steuern trotz geringerer Finanzausgleichsprognose für die Position "Finanzen und Steuern" noch eine Ertragszunahme.
Investitionsrechnung
Der Voranschlag enthält in der Investitionsrechnung Gemeindebeiträge an das Bezirksspital von 56'000 Franken, die aus dem Finanzplan des Spitals hervorgehen. Im weiteren soll eine weitere Etappe Kanalisations-Sanierungen (gebundene Ausgaben gemäss dem Generellen Entwässerungsprojekt [GEP]) im Umfang von 80'000 Franken in Angriff genommen werden.
Steuerfuss
Der Gemeinderat hat zuhanden der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2005 den Voranschlag 2006 des Politischen Gemeindegutes mit einem unveränderten Steuerfuss von 36 Prozent verabschiedet. Bei ebenfalls gleich bleibenden Steuerfüssen der Schulen wird der Gesamtsteuerfuss (ohne Kirchen) voraussichtlich weiterhin dem Kantonsmittel von 113 Prozent entsprechen.
Eigenkapital
Das Eigenkapital der politischen Gemeinde Kappel war per 1.1.2005 mit Fr. 3'082'108 in der Bestandesrechnung ausgewiesen. Sofern die Aufwandüberschüsse des Jahres 2005 von Fr. 178'000 bzw. des Jahres 2006 von Fr. 75'000 tatsächlich diese budgetierten Beträge erreichen sollten, würde sich das Eigenkapital per 31. Dezember 2006 auf Fr. 2'829'108 vermindern.
Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission
Der Voranschlagsentwurf wurde durch den Gemeinderat fristgerecht verabschiedet und dem Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission zugestellt. Der Antrag der RPK wird rechtzeitig für die Aktenauflage der Gemeindeversammlung vorliegen.
Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, den Voranschlag 2006 zu genehmigen und den Steuerfuss antragsgemäss festzusetzen.