Geschäft 3

Revision Zonenplan

Antrag

Der Gemeinderat beantragt

der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung:

1. Den Zonenplanänderungen in den Dörfern Hauptikon und Uerzlikon gemäss den Zonenplänen vom 2. Juni 2004 wird unter Berücksichtigung der von Ulrich Schneebeli beantragten Änderung zugestimmt.

2. Die kantonale Baudirektion wird gestützt auf § 89 Planungs- und Baugesetz ersucht, die Zonenplanänderungen zu genehmigen.

3. Der Gemeinderat wird ermächtigt, allfällige aus dem Genehmigungs- und Rekursverfahren zwingend notwendige Änderungen an der Nutzungsplanung in eigener Kompetenz vorzunehmen. Solche Beschlüsse sind zu veröffentlichen.

4. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt.

Weisung

Der Zonenplan der Gemeinde gilt seit 20 Jahren ohne dass wesentliche Änderungen vorgenommen worden wären. In Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planer, Herr Hugo Wandeler, dipl. Architekt ETH/SIA - Planer FSU, Zürich, in verschiedenen Gesprächen mit Grundeigentümern sowie unter teilweiser Berücksichtigung von einzelnen schriftlichen Eingaben im Anschluss an eine Informationsveranstaltung wurde der Entwurf zu einem Erläuterungsbericht mit Planbeilagen erarbeitet. Die weiteren Erwägungen zu diesem Beschluss ergeben sich aus dem erwähnten Berichtsentwurf, der zusammen mit den massgebenden Übersichtsplänen vom 2. Juni 2004 vom 25. Juni bis 23. August 2004 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aufgelegt war.

Die einzige fristgerecht eingegangene Einwendung (Ulrich Schneebeli, Uerzlikon) hat zu einer geringfügigen Anpassung geführt. Der Gemeinderat ist davon überzeugt, dass mit der Vorlage die raumplanerischen und ortsbildschützerischen Belange optimal und verhältnismässig abgedeckt werden. Er hat deshalb die im Rahmen einer Vorprüfung vom Amt für Raumordnung und Vermessung ARV angebrachten Empfehlungen, die zudem teilweise im Widerspruch zu vorgängigen mündlichen Zusicherungen seitens des zuständigen Kreisplaners stehen, abgelehnt.

Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, den Zonenplanänderungen in den Dörfern Hauptikon und Uerzlikon gemäss den Übersichtplänen vom 2. Juni 2004 unter Berücksichtigung der von Ulrich Schneebeli beantragten Änderung zuzustimmen.