Geschäft 1
Zweckverbandsvereinbarung Sicherheits-Zweckverband Albis
Antrag
Der Gemeinderat beantragt
der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung:
1. Der Bildung eines Sicherheits-Zweckverbandes Albis per 1. Januar 2005, basierend auf den vorliegenden Verbandsstatuten, wird zugestimmt.
2. Die Vereinbarung zwischen den Gemeinden im Bezirk Affoltern vom 1. Januar 1973 betreffend die Schaffung und Führung einer gemeinsamen Zivilschutzstelle (Bezirkszivilschutzstelle) wird per 31.12.2004 aufgehoben.
Die Vereinbarung (Zweckverbandsvertrag) zwischen den Gemeinden Hausen, Kappel und Rifferswil vom 25. Januar 1973 zur Schaffung einer gemeinsamen Zivilschutzorganisation, wird per 31.12.04 ausser Kraft gesetzt.
Weisung
a) Auftrag und Aufgaben des Zivilschutzes
Am 18. Mai 2003 hat das Volk dem Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz zugestimmt.
Das neue Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz trat auf den 1. Januar 2004 in Kraft. Der Zivilschutz wird primär auf natur- und zivilisationsbedingte Katastrophen und Notlagen und nur noch sekundär auf bewaffnete Konflikte ausgerichtet. Der Zivilschutz ist zuständig für die Bereitstellung der Schutzinfrastruktur und der Mittel für die Alarmierung der Bevölkerung, für die Betreuung von Schutz Suchenden und von obdachlosen Personen und für den Schutz von Kulturgütern.
Der Zivilschutz unterstützt die anderen Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes (Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen und technische Betriebe) insbesondere bei Langzeiteinsätzen. Er führt Instandstellungsarbeiten aus und verstärkt die Führungsunterstützung und die Logistik. Zudem kann der Zivilschutz für Aufgaben zu Gunsten der Gemeinschaft eingesetzt werden.
Für den Zivilschutz besteht die nationale Schutzdienstpflicht. Im Rahmen bundesrechtlicher Vorgaben regeln die Kantone die Belange des Zivilschutzes sowie die Zusammenarbeit mit den anderen Partnerorganisationen. Die Schutzdienstpflicht beginnt mit 20 Jahren und dauert fortan nur noch bis zum 40. und nicht mehr bis zum 50. Altersjahr. Armeeangehörige, die ihren Militärdienst absolviert haben, werden nicht mehr schutzdienstpflichtig. Die Personalbestände werden gesamtschweizerisch um rund zwei Drittel reduziert. Weitere Informationen sind im Internet unter www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/d/index.html ersichtlich.
Gemäss dem Leitbild von Bund und Kanton Zürich, sind Zivilschutzorganisationen (ZSO) zu bilden, basierend auf einem Bevölkerungsanteil von mindestens 10'000 Einwohnern pro Organisationseinheit. Durch die Herabsetzung der Schutzdienstpflicht sanken die Personalbestände im Bezirk Affoltern per 1. Januar 2004 von 1'200 auf rund 800 Angehörige des Zivilschutzes (AdZS). Die heute bestehenden 9 ZSO im Bezirk können den Personalbedarf als eigenständige ZSO nicht mehr decken und die Kosten für einen wirksamen Bevölkerungsschutz würden beträchtlich ansteigen. Demzufolge besteht ein zwingender Handlungsbedarf für eine weitere Regionalisierung des Zivilschutzes.
b) Regionalisierung / Zusammenschluss zu einem Sicherheits-Zweckverband
Die politischen Gemeinden im Bezirk Affoltern beauftragten ein Kernteam – bestehend aus dem Gemeindepräsidenten von Mettmenstetten, einem Mitglied des Gemeinderates Ottenbach, zwei Vertretern der Feuerwehr (Stützpunktkommandant von Affoltern a.A. und Fw-Kdt von Hausen a.A.), zwei Vertretern des Zivilschutzes (ZS-Kdt Obfelden und ZS-Kdt Stv. Affoltern a.A.) und einem Vertreter des kant. Amtes für Zivilschutz – mit der Erarbeitung von Grundlagen für eine Neuorganisation des Zivilschutzes. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundes und des Kantons kommt die Arbeitsgruppe zum Schluss, dass der Zivilschutz am zweckmässigsten und kostengünstigsten, in einer einzigen Zivilschutzorganisation zusammengeschlossen werden soll. Durch Erhöhung der Qualität und der Vielseitigkeit, wird eine noch effizientere Hilfe an die Bevölkerung möglich sein, so dass auch eine verkleinerte Organisation ihre Aufgabe bei Katastrophen und Notlagen erfüllen kann. Zudem wird eine verstärkte Zusammenarbeit mit den anderen Partnern des Bevölkerungsschutzes angestrebt. Der Zweckverbandsvertrag (Statuten) trägt dieser möglichen Zusammenarbeit bereits Rechnung.
Organisation und Standorte
Die vorgesehene Zivilschutzorganisation „ZSO Albis" entspricht dem vom Kanton vorgegebenen Modell Typ 5 (-), Regio ZSO Typ 3 und wird aus 405 AdZS bestehen. Von den überzähligen rund 400 AdZS werden per Ende 2004 ca. 200 entlassen und ca. 200 in die Personalreserve eingeteilt. Angehörige der Personalreserve werden nur noch bei Bedarf und im Falle von kriegerischen Ereignissen zu Dienstleistungen aufgeboten.
Als Standort für die Formationen und Dienste ist Affoltern a.A. vorgesehen.
Kosten
Die Gemeinden des Bezirks haben in den noch repräsentativen Jahren 1997 – 1999 für den Zivilschutz durchschnittlich rund Fr. 19.69 pro Einwohner und Jahr ausgegeben. Die erarbeitete Modellrechnung für die künftige ZSO Albis weist noch Kosten von rund Fr. 12.31 aus. Die Einsparungen für den Bezirk betragen somit gegen Fr. 261'000 im Jahr. Die gemäss Leitbild des Bundes prognostizierten Minderkosten von 30 % werden damit erreicht. Minderkosten ergeben sich auf Grund der reduzierten Personalbestände sowie den damit verbundenen Verwaltungskosten. Dagegen erhöhen sich die Kosten für die längere Grundausbildung bei den neu eingeteilten AdZS, durch den Wegfall der Bundes- und Kantonsbeiträge an die jährlichen Ausbildungskosten sowie durch eine bessere Alarmierung und Mobilität mittels eigenen Fahrzeugen. Die volle Reduktion dürfte sich jedoch erst nach der Konsolidierung auswirken. Eine weitere Senkung der Kosten in den Folgejahren ist wahrscheinlich.
Führung der Zivilschutzorganisation
Die vorgesehene Sicherheitskommission (Führungsorgan) ist inskünftig für den Einsatz der verbandseigenen Mittel bei Katastrophen und Notlagen im Bezirk zuständig und koordiniert die Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes. Die politische Führung der Gemeindebehörden bei bewaffneten Konflikten sowie anderen Katastrophen und Notlagen, wird dadurch nicht beschnitten.
c) Inkraftsetzung und Auflösung bisheriger Verträge
Der vorliegende Vertrag tritt nach rechtskräftiger Annahme durch die Verbandsgemeinden und mit der Genehmigung des Regierungsrates auf den 1. Januar 2005 in Kraft.
Gleichzeitig wird die Vereinbarung zwischen den Gemeinden im Bezirk Affoltern betreffend die Schaffung und Führung einer gemeinsamen Zivilschutzstelle (Bezirkszivilschutzstelle) und die bisherige Vereinbarung zwischen den Gemeinden Hausen, Kappel und Rifferswil vom 25. Januar 1973 zur Schaffung einer gemeinsamen Zivilschutzorganisation ausser Kraft gesetzt.
Der Gemeinderat ist vom vorliegenden Konzept für die Bildung einer Zivilschutzorganisation Albis überzeugt und empfiehlt der Gemeindeversammlung die Annahme der Vorlage.