Traktandum 1

Bruttokredit von Fr. 4'000'000 für Projektierung, Ausschreibung und Realisation eines Bettenprovisoriums für das Bezirksspital Affoltern

                                                                                                                                            

 

Das Projekt Bettenprovisorium wird südöstlich des heutigen Akutspitals realisiert. Die Platzie­rung ermöglicht den behindertengerechten Zugang zur unteren Ebene auf der Bergseite. Diese Erschliessung wird in Kombination mit dem bereits bewilligten Parkplatz erstellt. Die durch das Provisorium vorübergehend unterbrochene Feuerwehrzufahrt zum Akutspital wird über die Spittel-Strasse oder über das Spital eigene Grundstück sichergestellt.

 

Auf der unteren Ebene (korrespondierend mit dem Eingangsgeschoss des Akutspitals, der Bettenstation A1-Medizin und dem „Kafi 27“) entstehen neben dem Geriatrischen Tagesheim 3 Räume für Zwischenplatzierungen von Spitalfunktionen.

 

Die obere Ebene (korrespondierend mit dem Bettengeschoss A2-Chirurgie des Akutspitals) beinhaltet 10 Bettenzimmer mit der benötigten Infrastruktur. Auf diesem Geschoss wird das Provisorium mit dem Akutspital verbunden, was dort zu einem Verlust von 2 Betten führen wird. Diese Ebene nimmt in der Umbauphase des alten Akutspitals vor allem pflegerische Nut­zungen (v.a die Wachstation) auf, alle übrigen Räume werden dannzumal als Provisorium für weitere temporär verdrängte Nutzungen wie Arztbüros, Apotheke, Labor etc. dienen können.

 

Um der wertvollen Umgebung Rechnung zu tragen, wird das Provisorium im Hangbereich auf eine Ständerkonstruktion aufgelegt.

 

Finanzierung:

          Kanton Zürich                        64 %        Fr.  2'560'000
Verbandsgemeinden           36 %        Fr.  1'440'000
TOTAL                                                   Fr.  4'000'000

 

Die Rechnungsprüfungskommission des BSA hat dem Kreditantrag – mit dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Gesundheitsdirektion – zugestimmt.

 

Am 15. Januar 2004 hat die Delegiertenversammlung den Kredit genehmigt. Wir erwarten ei­nen Entscheid der Gemeinden an deren „Rechnungsgemeindeversammlungen“. Bis Mitte 2004 sollte dieser vorliegen.

 

Der Kanton gewährt keine Beitragszusicherungen, solange die Trägergemeinden ihrerseits nicht zugestimmt haben. Das Beitragsgesuch wurde trotzdem aus Zeitgründen bereits einge­reicht. Ein Entscheid wird aber erst nach einer Zustimmung der Gemeinden erfolgen. Eine Antwort können wir nicht vor September 2004 erwarten.

 

Die Delegiertenversammlung hat dem Antrag am 15. Januar 2004 zugestimmt. Das definitive Resultat der Gemeinden – unter Berücksichtigung der Rekursfrist – ist bis Ende Juli 2004 zu erwarten. Bei einer Beitragszusicherung des Kantons bis im September 2004 könnte das Bettenprovisorium im Frühjahr 2005 in Betrieb genommen werden.

 

Vorbehalten bleibt die Zustimmung und die Staatsbeitragszusicherung durch die Gesundheits­direktion des Kantons Zürich. Der Kredit kann erst beansprucht werden, wenn diese Zusiche­rung per Regierungsratsbeschluss vorliegt.