Traktandum 1
Bruttokredit von Fr. 4'000'000 für
Projektierung, Ausschreibung und Realisation eines
Bettenprovisoriums für das Bezirksspital Affoltern
Das Projekt Bettenprovisorium wird
südöstlich des heutigen Akutspitals realisiert. Die
Platzierung ermöglicht den behindertengerechten Zugang zur
unteren Ebene auf der Bergseite. Diese Erschliessung wird in
Kombination mit dem bereits bewilligten Parkplatz erstellt. Die
durch das Provisorium vorübergehend unterbrochene
Feuerwehrzufahrt zum Akutspital wird über die Spittel-Strasse
oder über das Spital eigene Grundstück sichergestellt.
Auf der unteren Ebene (korrespondierend mit
dem Eingangsgeschoss des Akutspitals, der Bettenstation
A1-Medizin und dem Kafi 27) entstehen neben dem
Geriatrischen Tagesheim 3 Räume für Zwischenplatzierungen von
Spitalfunktionen.
Die obere Ebene (korrespondierend mit dem
Bettengeschoss A2-Chirurgie des Akutspitals) beinhaltet 10
Bettenzimmer mit der benötigten Infrastruktur. Auf diesem
Geschoss wird das Provisorium mit dem Akutspital verbunden, was
dort zu einem Verlust von 2 Betten führen wird. Diese Ebene
nimmt in der Umbauphase des alten Akutspitals vor allem
pflegerische Nutzungen (v.a die Wachstation) auf, alle übrigen
Räume werden dannzumal als Provisorium für weitere temporär
verdrängte Nutzungen wie Arztbüros, Apotheke,
Um der wertvollen Umgebung Rechnung zu
tragen, wird das Provisorium im Hangbereich auf eine
Ständerkonstruktion aufgelegt.
Finanzierung:
Kanton Zürich
64 % Fr. 2'560'000
Verbandsgemeinden
36 % Fr. 1'440'000
TOTAL
Fr. 4'000'000
Die Rechnungsprüfungskommission des BSA hat
dem Kreditantrag mit dem Vorbehalt der Genehmigung durch
die Gesundheitsdirektion zugestimmt.
Am 15. Januar 2004 hat die
Delegiertenversammlung den Kredit genehmigt. Wir erwarten einen
Entscheid der Gemeinden an deren
Rechnungsgemeindeversammlungen. Bis Mitte 2004 sollte
dieser vorliegen.
Der Kanton gewährt keine
Beitragszusicherungen, solange die Trägergemeinden ihrerseits
nicht zugestimmt haben. Das Beitragsgesuch wurde trotzdem aus
Zeitgründen bereits eingereicht. Ein Entscheid wird aber erst
nach einer Zustimmung der Gemeinden erfolgen. Eine Antwort
können wir nicht vor September 2004 erwarten.
Die Delegiertenversammlung hat dem Antrag am
15. Januar 2004 zugestimmt. Das definitive Resultat der Gemeinden
unter Berücksichtigung der Rekursfrist ist bis
Ende Juli 2004 zu erwarten. Bei einer Beitragszusicherung des
Kantons bis im September 2004 könnte das Bettenprovisorium im
Frühjahr 2005 in Betrieb genommen werden.
Vorbehalten bleibt die Zustimmung und die
Staatsbeitragszusicherung durch die Gesundheitsdirektion des
Kantons Zürich. Der Kredit kann erst beansprucht werden, wenn
diese Zusicherung per Regierungsratsbeschluss vorliegt.