Traktandum 2
Tempo 30 - Zonen
An der Sitzung vom 30. September 2002 hat der Gemeinderat beschlossen, das Ingenieurbüro Hans Hasler, Meilen, mit der Ausarbeitung der für die Einführung von Tempo 30-Zonen gesetzlich geforderten Gutachten zu beauftragen. Den Empfehlungen des Planungsteams folgend beantragte der Gemeinderat am 24. Februar 2003 bei der verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei die im Gutachten Hasler + Schneider vom 29. Januar 2003 empfohlenen Tempo 30-Zonen in den Gebieten Tömlimatt, Näfenhäuser, Uerzlikon-Oberdorf, Uerzlikon-Kindergarten und Hauptikon zu prüfen.
Die Kantonspolizei hat mit Schreiben vom 5. März 2003 mitgeteilt, das vorliegende Projekt entspreche den in Vorbesprechungen und Begehungen erarbeiteten Vorstellungen. Die eingezeichneten Gebiete eigneten sich "aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Weisungen des Bundes, sowie aufgrund unserer Erfahrungen, sehr gut als Tempo 30 - Zonen". Die Kantonspolizei schreibt weiter, sie werde die entsprechende Verfügung erlassen sobald die Kreditfreigabe durch das zuständige Gemeindeorgan erfolgt sei.
Der Gemeinderat vertritt die Auffassung, dass der Entscheid über die geplanten Verkehrsberuhigungsmassnahmen in den Schul- und Wohngebieten auf jeden Fall durch die Gemeindeversammlung zu treffen sei.
Mit der Einführung von Tempo 30 - Zonen sollen folgende Ziele erreicht werden:
Höhere Verkehrssicherheit
In Tempo 30-Zonen geschehen weniger Unfälle mit Verletzten. Die
Forschungsergebnisse bestätigen diese Auswirkungen. Die
Verkehrssicherheit wird für alle Verkehrsteilnehmer erhöht,
insbesondere für Fussgänger und Velofahrer.
Wohnlichere Quartiere
Schnell befahrene Strassen zerschneiden die Wohngebiete. Mit
Tempo 30-Zonen fliesst der Verkehr langsamer, die Verkehrsfläche
kann für andere Aktivitäten genutzt werden, die Kommunikation
unter den Verkehrsteilnehmern wird verbessert.
Umweltfreundlichere
Lebensräume
In Tempo 30-Zonen ist die Fahrweise ruhiger und gleichmässiger.
Mit den Geschwindigkeiten reduziert sich auch der Lärm und die
Luftqualität wird besser. Die Anhaltestrecke (Reaktionsweg und
Bremsweg) eines Fahrzeugs nimmt exponentiell zur Geschwindigkeit
zu. Kann ein Fahrzeug mit einer Ausgangsgeschwindigkeit von 30
km/h gerade noch anhalten, so fährt jenes mit einer solchen von
50 km/h ungebremst in ein 13 m entferntes Hindernis, d.h. die
Anhaltestrecke bei 50 km/h ist doppelt so lang wie bei 30 km/h.
Die wenigen vorgesehenen baulichen Massnahmen beschränken sich im wesentlichen auf "Eingangstore" und Aufschriften auf der Fahrbahn. Fahrbahnverengungen sind nur beim Kindergarten Uerzlikon und in Hauptikon vorgesehen bzw. vorgeschrieben. Auf Schwellen und Kissen wird gänzlich verzichtet.
Das Gutachten des Planungsbüros Hasler beziffert die Gesamtkosten für die Realisierung der Tempo 30-Zonen auf Fr. 60'000. Aus einer Richtofferte der Signal AG, welche die Gemeinde seit Jahren mit Signalen beliefert, ergeben sich folgende minimale Kosten für die Tempo 30 - Massnahmen:
Kosten Fr. |
|
Tömlimatt |
7'859 |
Näfenhäuser |
3'900 |
Uerzlikon Oberdorf |
5'008 |
Uerzlikon KIGA |
8'882 |
Hauptikon |
13'631 |
TOTAL |
39'280 |
Der vorstehende Gesamtbetrag enthält im Umfang von Fr. 4'982.00 Kosten für die vom Gemeinderat bereits in eigener Kompetenz beschlossenen Verkehrsberuhigungsmassnahmen beim Kindergarten Uerzlikon, die - sofern die Gemeindeversammlung dem Antrag zustimmt - gemeinsam mit der Realisierung der Tempo 30 - Zonen umgesetzt werden sollen. Im Falle einer Ablehnung der Tempo 30 - Zone würde diese Teilmassnahme zur Verkehrsberuhigung wie bereits angeordnet und von der Polizei verfügt ohne Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h realisiert.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2003, das Projekt der Errichtung von Tempo 30 - Zonen in den Gebieten Tömlimatt, Näfenhäuser, Uerzlikon-Oberdorf, Uerzlikon-Kindergarten und Hauptikon zu genehmigen, den Gemeinderat zur Einreichung eines entsprechenden Gesuches bei der verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei zu ermächtigen und dafür einen Kredit von Fr. 45'000 zu bewilligen.