Projektgenehmigung Friedhoferneuerung mit Gemeinschaftsgrab und Bewilligung eines Rahmenkredits von Fr. 65'000
Der Gemeinderat erteilte mit Beschluss vom 25. Januar 2001 Herrn René Oberhänsli, Gartenbau und Baumpflege, Rifferswil, den Auftrag zur Ausarbeitung eines Gesamtkonzepts für eine Erneuerung der Friedhofanlage unter Einbezug eines Gemeinschaftsgrabes. Herr Oberhänsli hat dem Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 23. April 2001 ein ansprechendes Konzept präsentiert.
Das Projekt Oberhänsli geht von einer Blickachse vom Eingang bis zum Brunnen am oberen Ende des Friedhofes und einem zentralen Abdankungsplatz als Mittelpunkt aus. Von diesem ausgehend sind Haupt-Querverbindungen geplant, die von oben gesehen eine Kreuzform darstellen und den Friedhof optisch verbreitern. Weiter soll mit der Umgestaltung ein Gemeinschaftsgrab und ein schattiger Ruheplatz mit einer Sitzbank geschaffen werden.
Der kleine Platz im Mittelpunkt ist im Übersichtsplan in zwei Varianten (rund oder eckig) dargestellt. Gemäss § 39 der kantonalen Verordnung über die Bestattungen dürfen Gräber nach Ablauf von 20 Jahren abgeräumt und neu belegt werden. Die Ruhefrist wird nicht verlängert, wenn nachträglich auf Wunsch der Angehörigen in einem Grab zusätzlich Urnen beigesetzt werden; für solche Urnen müssen nach Abräumung des Grabes keine neuen Grabplätze überlassen werden. Damit besteht die Möglichkeit, durch die Räumung von alten Gräbern den für den geplanten zentralen Platz benötigten Raum zu schaffen.
Hinter dem Brunnen, der auf ein halbrundes gepflästertes Plätzchen zu stehen kommt, soll eine Sandsteinplatte aufgestellt werden. Im übrigen sind verschiedene Änderungen in der Bepflanzung vorgesehen. Besonders erwähnenswert sind die Verlängerung der Taxushecke hinter den Kindergräbern und eine Anpflanzung (lockere Sträucher und mittelhohe Strauchrosen) als Sichtschutz gegenüber der benachbarten Metallwerkstatt. Die Rasenfläche ausserhalb des Friedhofs (Richtung Sennhütte) macht einen ungepflegten Eindruck und soll mit einheimischen Wildgehölzen aufgeforstet werden. Der Kompostplatz soll durch Zurückschneiden der Hecke vergrössert und durch Bekiesung verbessert werden. Verschiedene Wegabschlüsse müssen durch Randsteine befestigt werden (z.B. bei Kinder- und Familiengräbern).
Das Platz für knapp 200 Urnen bietende Gemeinschaftsgrab entspricht einem allgemeinen Bedürfnis. Es wird trotz seiner schlichten Gestaltung einen Schwerpunkt in der Friedhofgestaltung darstellen. Das vom Entwerfer "3-Einigkeitsmal" benannte Denkmal ersetzt die einzelnen Grabsteine für hier bestattete Verstorbene. Der in seiner Rundung aufsteigende Stein symbolisiert die Jugend, der mittlere Stein steht für die Blüte des Lebens und der letzte Stein der Reihe steht für das Alter. Davor können die Namen der Verstorbenen auf einer im Rasengrund eingelassenen Platte festgehalten werden, sofern die Angehörigen dies wünschen. Die Bepflanzung und Pflege des Gemeinschaftsgrabs erfolgt durch den Friedhofgärtner, individueller Blumenschmuck ist hier nicht zulässig.
Der Konzeptgestalter René Oberhänsli hat für das Gesamtkonzept eine Kostendachberechnung vorgenommen. Demzufolge ist mit folgenden Kosten zu rechnen (alle Preisberechnungen inkl. Pflanzen):
Erstellen von
Wegen und Plätzen im gesamten Areal |
21'400 |
Gemeinschaftsgrab |
14'800 |
Strauchrosenpflanzung (Seite Metallwerkstatt) |
600 |
Brunnenanlage |
5'800 |
Kindergräber |
5'000 |
Sitzplatz |
2'700 |
Aussenbepflanzung bei Föhre und Birke |
6'500 |
Einfassung Eingang Friedhof |
1'600 |
Total Kostendachberechnung (inkl. MWSt) |
58'400 |
dazu kommen: |
|
Projektierungs- und Deviskosten |
4'000 |
Unvorhergesehens |
2'600 |
Rahmenkredit |
65'000 |
Die Kosten der geplanten Gräberräumung werden im Sinne von Unterhaltskosten der Laufenden Rechnung belastet.
Der Gestalter hat das Projekt dem Gemeinderat ausführlich vorgestellt und es wurde im Rat eingehend besprochen. Der Gemeinderat ist wie der Projektverfasser der Meinung, dass der moderat umgestaltete Friedhof eine viel besinnlichere Atmosphäre verbreiten wird. Um es mit den Worten von René Oberhänsli auszudrücken: Im neuen Friedhof wird man besser "mit den Toten sein" können als bisher. Auch das schriftliche Einverständnis des Kantons Zürich als Grundeigentümer zum Projekt sollte bis zur Gemeindeversammlung vorliegen. Vorbehältlich der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist vorgesehen, dass die Einholung von Unternehmerofferten und ein gemeinderätlicher Beschluss über die Arbeitsvergabe wenn möglich noch vor den Sommerferien erfolgen kann, sodass die Umgestaltung vor dem Wintereinbruch abgeschlossen werden könnte. Im Hinblick auf die Erneuerung des Friedhofs und die Errichtung eines Gemeinschaftsgrabes ist im übrigen vorgesehen, die bestehende Friedhofverordnung aus dem Jahre 1927 zu revidieren. Der Gemeinderat wird sich im Laufe des Jahres mit diesem Geschäft befassen.
Der Gemeinderat beantragt der
Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2001 das Projekt für die
Erneuerung des Friedhofes zu genehmigen und dafür einen
Rahmenkredit von 65'000 Franken (zuzüglich allfällige
Bauteuerung seit 20. April 2001) zu bewilligen.
Die Gemeindeversammlung hat das
Erneuerungsprojekt einstimmig genehmigt und den zur Ausführung
benötigten Kredit von Fr. 65'000 bewilligt.