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Baubewilligungsverfahren

Je nach Art und Bedeutung des Vorhabens stehen der örtlichen Baubehörde für deren Entscheid zwei Verfahrensarten, nämlich das Anzeigeverfahren und das ordentliche Verfahren, zur Verfügung. Für Bauvorhaben von untergeordneter Bedeutung, durch welche keine zum Rekurs berechtigten Interessen Dritter berührt werden, wird anstelle des ordentlichen Verfahrens das Anzeigeverfahren angewendet.

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Zugehörige Objekte

Nummer Name Inkrafttreten
700.1 Bau- und Zonenordnung 27. April 2019
700.11 Zonenplan 27. April 2019
700.12 Kernzonenplan Allenwinden 27. April 2019