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Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder über den Online-Schalter abmelden.

Bitte bringen Sie für die persönliche Abmeldung folgende Unterlagen mit:

Schweizer Bürgerrecht
• Meldebestätigung

Andere Staatsbürgerschaft
• Ausländerausweis

Preis

gratis

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