Kopfzeile

Inhalt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Per 1. Januar 2013 trat gesamtschweizerisch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft und ersetzt somit das bisherige Vormundschaftsrecht. Die Prüfung und Anordnung von Massnahmen erfolgt durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Sagistrasse 8A
8910 Affoltern am Albis
Tel. 044 541 01 41
kanzlei@kesbaffoltern.ch

Website