Kopfzeile

Inhalt

Inventarisierung Denkmalschutzobjekte

24. Mai 2019

Gemäss § 203 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz des Kanton Zürichs haben die Gemeinden über ihre Schutzobjekte einstweilige Inventare zu erstellen. Mit dem Beschluss vom 26. März 2019 stimmte der Gemeinderat Kappel am Albis der Erarbeitung eines kommunalen Inventars der Denkmalschutzobjekte zu. Mit der Ausarbeitung dieses Inventars wurde die Firma Suter von Känel Wild AG, Zürich beauftragt.

Im Rahmen dieses Auftrages finden ab Juni bis September 2019 Begehungen des gesamten Gemeindegebietes statt. Für die Erstellung des Inventars, ist es notwendig, dass möglichst alle Ansichten von charakteristischen Objekten fotografisch dokumentiert werden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Gemeinde Kappel am Albis