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Teilrevision der Bau- und Zonenordnung / Festsetzung Genehmigung in der Gemeinde Kappel am Albis

18. Januar 2019

Teilrevision der Bau- und Zonenordnung / Festsetzung und Genehmigung in der Gemeinde Kappel am Albis

 

Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der Genehmigung der Baudirektion:

 

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Kappel am Albis haben an der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2018 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Revision der Nutzungsplanung bestehend aus
  • Anpassung der Bau- und Zonenordnung
  • Anpassung des Zonenplans, 1:5000
  • Neuer Kernzonenplan Allenwinden, 1:500

wird gestützt auf § 88 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) festgesetzt.

  1. Der Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen wird gestützt auf § 7 PBG festgesetzt.
  2. Vom Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV wird in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen.

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 0844/18 vom 3. Dezember 2018 die Teilrevision/Festsetzung der Bau- und Zonenordnung genehmigt.

 

Auflage:

Die Unterlagen liegen ab dem 18. Januar 2019 während 30 Tagen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung auf (§ 5 Abs. 3 PBG).

 

Rechtsmittel:

Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.