Aufhebung Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Die Abteilung Wald des Amts für Landschaft und Natur (ALN) hat heute erneut eine Lagebeurteilung der Waldbrandgefahr vorgenommen. Sie hat gezeigt, dass sich aufgrund der länger werdenden Nächte, der stark zurückgegangen Temperaturen und den verbreiteten und teils ergiebigen Regenfällen der letzten Tage die Trockenheitssituation in den Wäldern entspannt hat. Sie hebt darum ab Dienstag, 4. September 2018 das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 Meter Abstand) auf. Für den Kanton Zürich gilt ab morgen die Gefahrenstufe 2, mässige Waldbrandgefahr.
- Website
- www.aln.zh.ch
Zugehörige Objekte
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2018_09_04_Feuerverbot_Aufhebung_Vfg_AWald.pdf | Download | 0 | 2018_09_04_Feuerverbot_Aufhebung_Vfg_AWald.pdf |