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Allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot

30. Juli 2018

 

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Entfachen von Feuer im Freien ist infolge der anhaltenden Trockenheit bis auf Weiteres auf dem ganzen Gemeindegebiet verboten.

 

Aufgrund der seit längerem andauernden niederschlagsfreien Periode verbunden mit anhaltend warmen Temperaturen hat der Kanton Zürich am Freitag ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe (Sicherheitsabstand 200 Meter) erlassen.

Dabei hat er explizit auf die Möglichkeit der Gemeinden verwiesen, bei besonderer Gefahrenexponiertheit dieses Verbot auf das gesamte Gemeindegebiet auszuweiten.

Der Gemeinderat macht von dieser Möglichkeit nun Gebrauch und erlässt per sofort und bis auf Widerruf oder bis zur Aufhebung des kantonalen Verbotes ein auf dem gesamten Gemeindegebiet geltendes Feuer- und Feuerwerkverbot.

Dieses beinhaltet:

- Keine offenen Feuer (Ausnahme: kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, namentlich in Gärten, Schrebergärten und auf Terrassen unter Anwendung grösstmöglicher Vorsicht)

- Keine Fackeln und Höhenfeuer

- Keine Feuerwerke

Das Programm der offiziellen 1.-Augustfeier wird entsprechend angepasst.

Der Gemeinderat bedankt sich für das Verständnis.