Ausserordentlicher Sirenentest am Mittwoch, 23. Mai 2018
Im Kanton Zürich waren lediglich 0.4% der Sirenen von der Störung betroffen. Im Rahmen des ausserordentlichen Sirenentests werden 445 stationäre Sirenen ausgelöst. Während des Sirenentests sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Test von zwei Alarmzeichen
Um 13.30 Uhr wird in der ganzen Schweiz das Zeichen „Allgemeiner Alarm“, ein regelmäs-sig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, ausgelöst. Die Sirenenkontrol-le wird im Bedarfsfall bis 14.00 Uhr weitergeführt. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen „Wasseralarm“ ausge-löst. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbun-denen Unannehmlichkeiten gebeten.
Bei Alarm richtig reagieren
Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ ausserhalb des angekündigten Sirenentests er-tönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befol-gen und die Nachbarn zu informieren. Der „Wasseralarm“ bedeutet, dass man das gefähr-dete Gebiet sofort verlassen soll. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Internet auf der Seite www.alertswiss.ch, www.sirenentest.ch sowie auf Teletext, Seite 680.
Kontakt für Rückfragen:
René Hartmann, Abteilung Zivilschutz, Telefon 043 259 72 15