Ersatzwahl eines Mitgliedes der Primarschulpflege
Für die zurückgetretene Luzia Galliker ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger als Mitglied der Schulpflege zu wählen. Die Ersatzwahl erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 7) und gemäss Gesetz über die politischen Rechte (§ 48 und folgende). Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Kappel am Albis.
Für die Ersatzwahl als Mitglied der Schulpflege sind Wahlvorschläge bis zum 1. Februar 2017 einzureichen.
Jeder Vorschlag (mit Angabe von Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort) muss von mindestens 15 Stimmberechtigen der Gemeinde Kappel am Albis (mit Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse) unterzeichnet sein. Die Unterzeich-nung kann nicht zurückgezogen werden. Entsprechende Formulare können unter www.kappel-am-albis.ch vom Internet heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge zurückgezogen, aber auch neue eingereicht werden.
Wird für die Vakanz nur eine Person vorgeschlagen und stimmt der zunächst eingereichte Vor-schlag mit dem definitiven Vorschlag überein, erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagene bzw. den Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt (§ 54 GPR). Andernfalls erfolgt die Wahl an der Urne am 21. Mai 2017.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, ab Publikationsdatum gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Rekurse müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Kappel am Albis
Zugehörige Objekte
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