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Verkehrsandordnung Ebertswilerstrasse

23. Dezember 2016
Auf Antrag des Gemeinderates hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Senkung Ausserortshöchstgeschwindigkeit

Auf der Ebertswilerstrasse, Fahrtrichtung Sihlbrugg, wird die Ausserortshöchstgeschwindigkeit, ab dem Signal „Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell“, auf einer Länge von circa 250 m, von 80 km/h auf 60 km/h gesenkt.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Kappel am Albis