Beschluss der Gemeindeversammlung vom 28. November 2014
vom Freitag, 28. November 2014, 20.00 Uhr
Politische Gemeinde
1. Genehmigung Voranschlag 2015 und Festsetzung des Steuerfusses 2015 auf 90 %.
Vom Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beschlusses an gerechnet können beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:
- Stimmrechtsrekurs innert 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung (§ 151a Gemeindegesetz)
- Protokollberichtigungsrekurs innert 30 Tagen mit dem Begehren um Berichtigung des Protokolls (§ 54 Abs. 3 Gemeindegesetz)
- Gemeindebeschwerde innert 30 Tagen gegen die gefassten Beschlüsse (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit; § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz).
Der Beschluss liegt bis zum Ablauf der Rechtsmittelfristen zu den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Im Auftrag der Behörde
Gemeindeverwaltung Kappel am Albis