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Beschluss der Gemeindeversammlung vom 28. November 2014

29. November 2014
Beschluss der Gemeindeversammlung
vom Freitag, 28. November 2014, 20.00 Uhr


Politische Gemeinde
1. Genehmigung Voranschlag 2015 und Festsetzung des Steuerfusses 2015 auf 90 %.


Vom Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beschlusses an gerechnet können beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:
- Stimmrechtsrekurs innert 5 Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung (§ 151a Gemeindegesetz)
- Protokollberichtigungsrekurs innert 30 Tagen mit dem Begehren um Berichtigung des Protokolls (§ 54 Abs. 3 Gemeindegesetz)
- Gemeindebeschwerde innert 30 Tagen gegen die gefassten Beschlüsse (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit; § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz).

Der Beschluss liegt bis zum Ablauf der Rechtsmittelfristen zu den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Im Auftrag der Behörde
Gemeindeverwaltung Kappel am Albis