Neuigkeiten
Öffentliche Auflage des Verbundfahrplanprojekts 2025/26
Das Verbundfahrplanprojekt der öffentlichen Verkehrsmittel im Zürcher Verkehrsvrbund für die Fahrplanjahre 2025 und 2026 wurde in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Verkehrsunternehmen im Kanton Zürich im Verlauf des letzten Jahres erarbeitet.
Die öffentliche Auflage der geplanten Angebotsänderung erfolgt im Internet vom 4. bis 24. März 2024 auf der Webseite des ZVV (www.zvv.ch).
04. März 2024
Abstimmungsergebnisse Sonntag, 3. März 2024
03. März 2024
BZO-Teilrevision ist gestartet
Die BZO-Teilrevision ist gestartet. Falls Sie ein Anliegen haben, melden Sie sich bitte bei der Ressortvorsteherin Hochbau Lilo Steinmann: l.steinmann@kappel-am-albis.ch. Gerne werden wir diese in der Arbeitsgruppe besprechen.
Im 2025 findet zu den einzelnen Änderungen eine Informationsveranstaltung statt. Die neue BZO sollte voraussichtlich im Juni 2026 von der Gemeindeversammlung verabschiedet werden.
29. Feb. 2024
Soforthelfer werden
Mit dem Pilotprojekt "First Responder Kanton Zürich" führt die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich eine flächendeckende Notfallversorgung mit qualifizierten Laienhelferinnen und –helfern ein. Sie leisten bei Herz-Kreislauf-Notfällen Soforthilfe und überbrücken so die kritische Zeit bis zum Eintreffen der professionellen Rettungskräfte. Das Projekt wird im Auftrag des Kantonsrats umgesetzt.
Bislang haben 39 Feuerwehren im Kanton Zürich (rund 400 Feuerwehrleute) freiwillig First-Responder-Einsätze geleistet. Damit eine noch höhere Abdeckung im Kanton erreicht wird, soll die Anzahl der First Responders auf bis zu 2500 erhöht werden. Neben den Angehörigen der Feuerwehr im Kanton Zürich werden deshalb weitere Personen gesucht, die in lebensrettenden Massnahmen geschult sind. Angesprochen sind Personen mit einer Mitgliedschaft in Organisationen des Personen- und Bevölkerungsschutzes oder solche mit einschlägiger Erfahrung im medizinischen Bereich. Die Tätigkeit als First Responder erfordert ein BLS-AED-SRC-Zertifikat (Komplettkurs) und die Teilnahme am obligatorischen First-Responder-Grundkurs der GVZ. Verfügbare First Responders werden ab Anfang April 2024 von der Einsatzleitzentale 144 über die neue First-Responder-App aufgeboten.
Gebäudeversicherung Kanton Zürich
Infos und Anmeldung: https://firstresponder.gvz.ch/
28. Feb. 2024
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates (November 2023 - Januar 2024)
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates
Nebst den als Fürsorgebehörde sowie im Steuerwesen zu behandelnden Geschäften, die einem besonders strengen Amts- bzw. Steuergeheimnis unterliegen, befasste sich der Gemeinderat an seinen Sitzungen im Wesentlichen mit folgenden Traktanden:
Baubewilligungen
Auf die Aufzählung von erteilten Baubewilligungen wird künftig verzichtet. Bauprojekte erscheinen wie gewohnt im Affolter Anzeiger und sind auf unserer Gemeinde-Webseite einsehbar.
Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO)
Die kommunalen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften der Gemeinde Kappel am Albis umfassen folgende Bestandteile:
• Bau- und Zonenordnung (BZO)
• Zonenplan
• Kernzonenplan Allenwinden.
Alle Bestandteile wurden von der Gemeindeversammlung am 1. Juni 2018 festgesetzt und am 27. April 2019 in Kraft gesetzt. In der BZO sind die einheitlichen Baubegriffe und Messweisen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) bereits umgesetzt. Der Zonenplan entspricht den kantonalen Darstellungsvorgaben. Die BZO soll mit den für die Umsetzung des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) und der dazugehörenden Verordnung (MAV) erforderlichen Bestimmungen ergänzt werden.
Das Inventar der schützenswerten Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung (KOBI) wurde zuletzt im Jahre 2020 neu festgesetzt. Gemäss des kantonalen Richtplans erfolgt der Schutz von Ortsbildern auf kommunaler Stufe in erster Linie durch Kernzonen und detaillierte Kernzonenpläne. Die wichtigen Freiräume gemäss Inventar sind in der Regel durch Festlegung in den Kernzonenplänen oder – in speziellen Fällen – durch Freihaltezonen zu sichern. Für die betroffenen Ortsteile (Kappel am Albis, Näfenhüser, Hauptikon und Uerzlikon) sollen entsprechende Kernzonenpläne erstellt werden.
Die Revision der Ortsplanung in der Gemeinde Hausen am Albis hat vor einigen Monaten begonnen. Der Zusammenschluss der Hochbauverwaltungen Kappel am Albis und Hausen am Albis kann nach Wunsch genutzt werden, um die Bauordnungen einander möglichst anzugleichen, um den Vollzug zu vereinfachen. Bei einer Durchsicht der beiden Bauordnungen fällt auf, dass die Bau- und Zonenordnung von Kappel am Albis im Vergleich zu derjenigen von Hausen am Albis generell sehr kurz gefasst ist.
Ferner können in den letzten Jahren erkannte Fehlwirkungen und Vollzugsprobleme der aktuellen BZO behoben werden. Dazu sollen Änderungen bzw. Präzisierungen an vereinzelten Artikeln vorgenommen werden. Dabei wird für das vorliegende Arbeitsprogramm von einem Umfang von fünf bis zehn Artikeln ausgegangen.
Mit der Bearbeitung der Teilrevision der BZO wurde die Firma Suter von Känel Wild beauftragt. Der Gemeinderat hat hierfür einen Kredit von CHF 57'500.00 genehmigt. Die zuständige Arbeitsgruppe bestehend aus der Ressortvorsteherin Hochbau, dem Gemeindepräsidenten, dem Leiter Hochbau Hausen am Albis sowie der Gemeindeschreiberin wird ergänzend für die jeweilige Koordination mit der Baukommission der Gemeinde Kappel am Albis besorgt sein.
Genehmigung Teilrevision kommunaler Richtplan Verkehr
Gemäss zürcherischem Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist die Gemeinde verpflichtet, einen kommunalen Verkehrsrichtplan mit den kommunalen Strassen für die Groberschliessung und den Wegen mit kommunaler Bedeutung zu erstellen.
Der kommunale Richtplan sichert die bestehenden Anlagen und legt Handlungsanweisungen und Massnahmen für die verkehrliche Entwicklung fest. Er dient den Gemeindebehörden als Koordinations- und Steuerungsinstrument. Die Gesamtstrategie zielt darauf ab ein durchgehendes, sicheres und attraktives Weg- und Strassennetz für den Alltags- und Freizeitverkehr zu schaffen und die Angebotsdichte beim öffentlichen Verkehr zu erhalten.
Im Teilrichtplan Fuss- und Veloverkehr wird ein dichtes, durchgängiges Wegnetz geschaffen und attraktive, sichere und kurze Wege gesichert. Wo Verbesserungsbedarf besteht, sind Massnahmen vorgesehen. So ist geplant diverse Lücken im Fusswegnetz zu schliessen und Gefahrenstellen zu entschärfen. Das bestehende kommunale Velonetz und die kommunale Veloparkierung bei öffentlichen Gebäuden werden gesichert. Beim Gemeindesaal ist eine neue Veloparkierung geplant. Die ÖV-Haltestellen sollen optimiert und hindernisfrei umgestaltet werden. Weiter sind Massnahmen zur guten Gestaltung des Strassenraumes festgelegt. Dabei werden alle Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt und die Leistungsfähigkeit und die Verkehrssicherheit gewährleistet. Weiterhin ist eine neue Tempo 30-Zone geplant und es sollen Begegnungszonen geprüft werden. Die Gemeinde strebt an, dass auf Kantonsstrassen Ortseingangstore (Bauminseln) durch den Kanton erstellt werden.
Die Teilrevision der kommunalen Richtplanung, welche die Gemeindeversammlung mit Beschluss vom 2. Juni 2023 festgesetzt hat, wurde von der Baudirektion, Amt für Raumentwicklung, mit Verfügung vom 24. Oktober 2023 genehmigt. Der kommunale Verkehrsrichtplan ist physisch auf der Gemeindeverwaltung einsehbar oder elektronisch im WebGIS https://www.gisknonaueramt.ch/ aufgeschaltet.
Immobilienstrategie und Immobilienbewirtschaftung ab 2024
Der Gemeinderat hat für die im Eigentum der Gemeinde Kappel am Albis befindlichen Liegenschaften eine Immobilienstrategie entwickelt, welche ihm als Basis für die Bewirtschaftung der bestehenden Immobilien sowie die Entwicklung neuer Immobilien dient. Die sehr wertvollen Inputs aus der vergangenen Einwohnerbefragung im Jahr 2023 hat er bei der Festsetzung der Strategie mitberücksichtigt.
Die operative Bewirtschaftung des Liegenschaftsportfolios (Verwaltungs- und Finanzvermögen) hat er per 1. Januar 2024 der Firma Intus AG Immobilien Treuhand, Affoltern am Albis, übertragen.
Immobilienunterhalt
Der Gemeinderat hat für den Unterhalt von Immobilien im Verwaltungsvermögen folgende Kredite bewilligt:
Kindergarten Uerzlikon: Sanierung Jalousien rund CHF 43'500.00
Kindergarten Uerzlikon: Sanierung Grundsubstanz UG rund CHF 43'000.00
Kleiner Mühlesaal: Einbau barrierefreies WC rund CHF 34'500.00
Schützenhaus: Fensterersatz rund CHF 20'000.00.
Friedhofgärtner – Vertragsverlängerung
Zwischen der Gartengestaltung Patrick Müller GmbH, Rifferswil, und der Politischen Gemeinde Kappel am Albis besteht seit dem 1. Januar 2020 ein Dienstleistungsvertrag für die Arbeiten des Friedhofgärtners. Der Gemeinderat ist mit den Arbeiten der Patrick Müller GmbH sehr zufrieden. Er hat den ursprünglich befristeten Vertrag vom 1. Januar 2020 mit der Möglichkeit einer Kündigung auf unbestimmte Dauer verlängert.
Geschwindigkeitskontrollen auf Staatsstrassen durch die Stadtpolizei Affoltern
Zwischen der Stadt Affoltern am Albis und der Gemeinde Kappel am Albis besteht ein von der Stimmbevölkerung gutgeheissener Anschlussvertrag betreffend die Übernahme von gemeindepolizeilichen Aufgaben durch die Stadtpolizei Affoltern am Albis. Der Vertrag ist per 1. August 2023 in Kraft getreten.
Für Geschwindigkeitskontrollen durch die Stadtpolizei Affoltern am Albis auf Staatsstrassen auf dem Gemeindegebiet Kappel am Albis benötigt es eine Berechtigung bzw. einen Vertrag mit der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich. Die Einwohnerzufriedenheitsanalyse hat gezeigt, dass Geschwindigkeitskontrollen ein Bedürfnis der Bevölkerung sind. Aufgrund zunehmender schneller und lauter Auto- und Töfffahrten auf dem Gemeindegebiet erachtet der Gemeinderat den Handlungsbedarf als gegeben und hat sich für die Unterzeichnung eines Vertrages mit der Sicherheitsdirektion ausgesprochen.
Personelles Gemeindeverwaltung
Als neue Verwaltungsangestellte der Gemeindeverwaltung konnte Nadja Schneiter-Mörgeli gewonnen werden. Sie wird Blerta Tarashaj nach Ablauf ihres befristeten Einsatzes ablösen. Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal bedanken sich bei Blerta Tarashaj für die sehr gute Zusammenarbeit und wünschen ihr beruflich und privat alles Gute. Nadja Schneiter-Mörgeli heissen sie herzlich willkommen und freuen sich auf die Zusammenarbeit.
Ferner hat der Gemeinderat
Grundstückgewinnsteuern in der Höhe von rund CHF 225‘000.00 veranlagt.
Die neuen Tarife der Kinderspitex Zürich Kispex, gültig ab 1. April 2024, genehmigt.
Vom Budget 2024 sowie dem Finanz- und Aufgabenplan 2024 – 2027 der KESB Bezirk Affoltern Kenntnis genommen und der geplanten Stellenplanerhöhung zugestimmt.
Das von der Abwasserkommission gutgeheissene und von der Rechnungsprüfungskommission Knonau geprüfte Budget 2024 des Abwasserverbandes Knonau genehmigt.
Der Stiftung Tixi Säuliamt für das Jahr 2023 einen Gemeindebeitrag von CHF 1.00 pro Einwohner/in zugesichert.
Dem Theaterverein Aemtler Bühne einen Beitrag zugesichert.
verschiedene Kreditabrechnungen genehmigt.
Stefanie Dünnenberger-Forlin, Gemeindeschreiberin
12. Feb. 2024
Unterlagen Öffentliche Auflage Teilrevision BZO - Abstandsvorschrift für Windenergieanlagen
Hier finden Sie die Unterlagen zur öffentlichen Auflage "Teilrevision BZO - Abstandsvorschrift für Windenergieanlagen".
09. Feb. 2024
Nutzungsplanung: Teilrevision BZO - Abstandsvorschrift für Windenergieanlagen - Öffentliche Auflage
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Betrifft8926 Kappel am Albis
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Öffentliche Auflage<br/>
Der Gemeinderat Kappel am Albis hat am 5. Februar 2024 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zur Umsetzung der Einzelinitiative "Abstandsvorschriften von Windenergieanlagen" zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet.
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Beschluss/Verfügungsnummer: 2024-25
Beschluss/Verfügungsdatum: 2024-02-05
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Rechtliche Hinweise und Fristen<br/>
Die Unterlagen liegen vom 9. Februar bis 9. April 2024 während 60 Tagen, von der Publikation an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung Kappel am Albis, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Zudem sind die Unterlagen auf www.kappel-am-albis.ch aufgeschaltet
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Während der Auflagefrist kann sich jede Person schriftlich zu den aufliegenden Unterlagen äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Einwendungen sind schriftlich bis 9. April 2024 (Datum des Poststempels) dem Gemeinderat Kappel am Albis, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis, einzureichen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.
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RechtsmittelfristFrist: 60 Tage<br/>Ablauf der Frist: 09.04.2024<br/>
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KontaktstelleGemeinde Kappel am Albis
Lindenfeld 2a
8926 Kappel am Albis
Zum Publikationsorgan
09. Feb. 2024
Drü-Dörfli-Ziitig Februar 2024
05. Feb. 2024
Anlässe
GV Frauenverein Kappel am Albis
Kleiner Mühlesaal
22. März 2024
Palmsonntagsgottesdienst mit Chinderfiir
Kath. Kirche Herz Jesu
24. März 2024
Eidgenössische und Kantonale Abstimmungen
30. März 2024