Wahlsonntag vom 25. April 2010
Nachstehend
finden Sie das Protokoll der Erneuerungswahlen
Wahlsonntag vom 31. Januar 2010
Nachstehend
finden Sie die Protokolle der Erneuerungswahlen
Wahl Rechnungsprüfungskommission
Pandemische Grippe (H1N1) 2009
Informationen
zur Grippe H1N1 sind im Internet-Angebot der Gesundheitsdirektion
des Kantons Zürich sowie des Bundes
verfügbar.
Das Schweizerische Strafregister hat infolge einer markanten Zunahme der Gesuche
um Zustellung von Registerauszügen entschieden, dass Auszüge ab sofort nur
noch online oder ausnahmsweise (wenn ein Internet-Zugang fehlt) schriftlich
bestellt und nicht mehr direkt am Schalter im Bundesamt für Justiz in Bern
bezogen werden können. Die entsprechende Internetseite http://www.strafregister.admin.ch
wurde entsprechend angepasst.
Meldepflichten
Gemäss der Polizeiverordnung der Gemeinde (Art. 16)
sind Haushaltungsvorstände, Vermieter,
Verpächter und Logisgeber verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrer Familie bzw. ihrem Haus innert 8 Tagen der
Einwohnerkontrolle zu melden. Dazu können die hier als PDF-Dateien
herunterladbaren Formulare verwendet werden:
Formular Einzugsanzeige PDF Formular Auszugsanzeige PDF
Diese Meldepflicht besteht zu Kontrollzwecken zusätzlich zur persönlichen
Meldepflicht der Zu- und Wegzüger, die jeden Umzug
ebenfalls innert 8 Tagen melden müssen.
KALENDER
Die Schul- und
Kirchenbehörden sowie die Dorf-Vereine können der Gemeindeverwaltung Daten zur
Eintragung von Veranstaltungen auf der "Kalender" - Seite melden.
Bitte mailen Sie die vollständigen Angaben
rechtzeitig an die Gemeindeverwaltung: gemeinde@kappel-am-albis.ch.
Natürlich können Veranstaltungen auch weiterhin per Post oder am Schalter
gemeldet werden.
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Die Gemeinde
Kappel am Albis beteiligt sich seit anfangs 2007 an der |
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„Fundbüro“ für entlaufene Tiere:
Tier vermisst Tier gefunden
Nebst vielen nützlichen Informationen über das
Bauen
stellt die kantonale Baudirektion auf der Seite
Baugesuchsformulare
zur Verfügung!
Zwei interessante Links zu kantonalen
Internetseiten:
Wirtschaftsförderung www.standort.zh.ch
Bewilligungsplattform www.bewilligungen.zh.ch
ist ein Wegweiser, welcher die
Benutzerinnen und Benutzer zu den Verwaltungsstellen aller Staatsebenen führt:
Bund, Kantone, Gemeinden. www.ch.ch gibt Kurzinformationen zu den üblichen
Behördengängen.
Das Portal befindet sich in der Testphase und hat deshalb noch Lücken. Weil
nicht jede Gemeinde über ein ausgebautes Web-Angebot verfügt und auch noch
nicht alle Themen erfasst sind, finden Sie die gewünschte Information nicht in
jedem Fall. Wir bitten um Verständnis.
Der Tagesfamilien-Verein des Bezirks Affoltern vermittelt
und betreut Tagesplätze für Kinder im Vorschul- und Schulalter und organisiert
oder vermittelt weitere Formen von ausserfamiliärer
Tagesbetreuung. Näheres über diese Organisation finden Sie auf der
Internetseite www.tagesfamilien-aaa.ch
Das kantonale Steueramt hat ein neues Merkblatt über die steuerliche
Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von
Liegenschaften im Internet veröffentlicht. Zum Merkblatt hier klicken!
VEREIN ÄMTLER TAUSCHNETZ
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Wir tauschen Zeit anstatt Geld www.aemtler-tauschnetz.ch |
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Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich, die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, das kantonale Handelsregisteramt und die Zürcher Kantonalbank hat Basisinformationen, Checklisten, Literaturtipps sowie Muster und Vorlagen zur Gründung einer eigenen Unternehmung zusammengestellt:
www.gruenden.ch - Ihr Link zur schnellen einfachen Firmengründung.
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Software Acrobat Reader.
Sie können diese durch Anklicken des gelben
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DISCLAIMER / IMPRESSUM
Die
Gemeinde Kappel am Albis bietet auf dem Portal www.kappel-am-albis.ch bzw.
www.kappelamalbis.ch und auf den daran angeschlossenen Internetseiten
Informationen über die Gemeinde an. Obwohl die Informationen laufend auf dem
neusten Stand gehalten werden, übernimmt die Gemeinde Kappel am Albis keine
Verantwortung für die Aktualität und Richtigkeit der aufgeführten Daten. Zudem
enthalten die Internetseiten Links (Verweise) zu weiteren, externen Web-Seiten
anderer Informationsanbieter. Die Gemeinde Kappel am Albis hat keinerlei
Einfluss auf deren Inhalt und übernimmt deshalb auch keine Verantwortung. Die
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Ankündigung Änderungen an diesem Internet-Auftritt vorzunehmen.
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