Golfpark Zugersee
Ab dem 06. Januar 2012 liegen während 60 Tagen die
Unterlagen zum Golfpark Zugersee öffentlich auf. Unter folgendem Link können
Sie die Unterlagen elektronisch abrufen: Golfpark
Abstimmung vom 27. November 2011
Am 27. November 2011 stimmten die Stimmberechtigten über
die neue Gemeindeordnung (Vereinigung der politischen Gemeinde und der
Primarschulgemeinde zur Einheitsgemeinde) ab. Die Abstimmungsvorlage finden Sie
hier und das Resultat der
Abstimmung können Sie hier
einsehen.
Medienmitteilungen
zum Projekt Einheitsgemeinde
2.
Medienmitteilung vom Juni 2011.
1.
Medienmitteilung vom November 2010.
Abstimmung vom
Sonntag, 26. September 2010
Das Protokoll über die Ergebnisse der gemeindlichen
Abstimmung können Sie hier einsehen.
Wahlsonntag vom 25. April 2010
Nachstehend finden Sie das Protokoll der
Erneuerungswahlen
Wahlsonntag vom 31. Januar 2010
Nachstehend finden Sie die Protokolle der
Erneuerungswahlen
Wahl Rechnungsprüfungskommission
Das Schweizerische
Strafregister hat infolge einer markanten Zunahme der Gesuche um Zustellung
von Registerauszügen entschieden, dass Auszüge ab sofort nur noch online oder
ausnahmsweise (wenn ein Internet-Zugang fehlt) schriftlich bestellt und nicht
mehr direkt am Schalter im Bundesamt für Justiz in Bern bezogen werden können.
Die entsprechende Internetseite http://www.strafregister.admin.ch
wurde entsprechend angepasst.
Meldepflichten
Gemäss der
Polizeiverordnung der Gemeinde (Art. 16) sind Haushaltungsvorstände, Vermieter, Verpächter und Logisgeber
verpflichtet, jeden Ein- und Auszug
in ihrer Familie bzw. ihrem Haus innert 8 Tagen der Einwohnerkontrolle zu
melden. Dazu können die hier als PDF-Dateien herunterladbaren Formulare
verwendet werden:
Formular Einzugsanzeige PDF Formular Auszugsanzeige PDF
Diese Meldepflicht besteht zu Kontrollzwecken zusätzlich zur persönlichen Meldepflicht
der Zu- und Wegzüger, die jeden Umzug ebenfalls innert 8 Tagen melden müssen.
KALENDER
Die
Schul- und Kirchenbehörden sowie die Dorf-Vereine können der Gemeindeverwaltung
Daten zur Eintragung von Veranstaltungen auf der "Kalender" - Seite
melden. Bitte mailen Sie die vollständigen Angaben rechtzeitig an die
Gemeindeverwaltung: gemeinde@kappel-am-albis.ch.
Natürlich können Veranstaltungen auch weiterhin per Post oder am Schalter
gemeldet werden.
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Die Gemeinde
Kappel am Albis beteiligt sich seit anfangs 2007 an der |
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„Fundbüro“ für entlaufene Tiere:
Tier vermisst Tier gefunden
Nebst vielen nützlichen
Informationen über das Bauen
stellt die kantonale Baudirektion auf der Seite
Baugesuchsformulare
zur
Verfügung!
ist ein Wegweiser, welcher die Benutzerinnen und Benutzer zu den Verwaltungsstellen
aller Staatsebenen führt: Bund, Kantone, Gemeinden. www.ch.ch gibt
Kurzinformationen zu den üblichen Behördengängen.
Das Portal befindet sich in der Testphase und hat deshalb noch Lücken. Weil
nicht jede Gemeinde über ein ausgebautes Web-Angebot verfügt und auch noch
nicht alle Themen erfasst sind, finden Sie die gewünschte Information nicht in
jedem Fall. Wir bitten um Verständnis.
Der Tagesfamilien-Verein des Bezirks
Affoltern vermittelt und betreut Tagesplätze für Kinder im Vorschul- und
Schulalter und organisiert oder vermittelt weitere Formen von ausserfamiliärer
Tagesbetreuung. Näheres über diese Organisation finden Sie auf der
Internetseite www.tagesfamilien-aaa.ch
VEREIN ÄMTLER TAUSCHNETZ
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Wir tauschen Zeit anstatt Geld www.aemtler-tauschnetz.ch |
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Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des
Kantons Zürich, die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, das kantonale
Handelsregisteramt und die Zürcher Kantonalbank hat Basisinformationen,
Checklisten, Literaturtipps sowie Muster und Vorlagen zur Gründung einer
eigenen Unternehmung zusammengestellt:
www.gruenden.ch - Ihr Link zur
schnellen einfachen Firmengründung.
DISCLAIMER / IMPRESSUM
Die Gemeinde Kappel am Albis bietet auf dem Portal
www.kappel-am-albis.ch bzw. www.kappelamalbis.ch und auf den daran angeschlossenen
Internetseiten Informationen über die Gemeinde an. Obwohl die Informationen
laufend auf dem neusten Stand gehalten werden, übernimmt die Gemeinde Kappel am
Albis keine Verantwortung für die Aktualität und Richtigkeit der aufgeführten
Daten. Zudem enthalten die Internetseiten Links (Verweise) zu weiteren,
externen Web-Seiten anderer Informationsanbieter. Die Gemeinde Kappel am Albis
hat keinerlei Einfluss auf deren Inhalt und übernimmt deshalb auch keine
Verantwortung. Die Gemeinde Kappel am Albis behält sich alle Rechte vor,
jederzeit ohne vorherige Ankündigung Änderungen an diesem Internet-Auftritt
vorzunehmen.
Redaktion/Webmaster:
Gemeindeverwaltung Mail an webmaster
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