ABFALLBERATUNG:
http://www.dileca.ch/
Kantonales Abfalltelefon: 043 259 32 46

KOSTENPFLICHTIGE ENTSORGUNG FÜR FAST ALLES:

Risi AG
Entsorgungszentrum Tännlimoos

Ebertswilerstrasse, 6340 Baar

Telefon 041 766 16 66

(Geöffnet Mo-Fr 7.15-12.00/13.00-17.00
sowie jeden ersten und dritten Samstag im Monat 8.00-12.00)
oder Abholung durch Tännlimoos-Express

(041 766 99 19 oder 041 766 16 65)

Bär Muldentaxi
Bär Aushub und Transport AG
8926 Hauptikon

Telefon 044 764 11 47

Schmid
Regionales Entsorgungszentrum
Lindenmoosstrasse 15, 8910 Affoltern am Albis

(Geöffnet Mo-Fr 7.30-9.00/9.30-11.45/13.15-17.15, Sa 9.30-11.45)

 

 

ABFALLKALENDER 2011

Im "Sageli" (ab Gemeindesaal ca. 250 m auf der Baarer­strasse Richtung Baar auf der linken Strassenseite) können jeweils an jedem

ersten Samstag im Monat zwischen 9 und 11 Uhr

dritten Freitag im Monat zwischen 16 und 17 Uhr

folgende Abfälle aus Haushaltungen von Privatpersonen (keine Gewerbeabfälle) entsorgt werden:

 

Aluminiumverpackungen

Tiernahrungsschalen (bitte sauber ausspülen), Tuben, Folien und an­dere Aluminiumteile gehören in die Separat­sammlung. Für Aluminium-Getränkedosen bieten die Verkaufsläden Sammelstellen an. Nicht in die Alu-Sammlung, sondern in den Kehricht gehören Ver­bundverpackungen wie Tiernahrungsbeutel usw. Spraydosen – auch leere – sind als Sonder­abfall zu entsor­gen.

 

Stahl-/Weissblechdosen

In die Separatsammlung gehören Stahl- und Weissblechdosen (Konser­vendosen bitte sauber ausspülen und zusammendrücken) sowie die Deckel von Konfitüren- und anderen Lebensmittelgläsern. Farbdosen mit eingetrock­neten Farb­resten gehören nicht in die Stahlblech-Sammlung, sondern sind als Sonderabfall zu entsorgen.

 

Karton

In die Kartonsammlung gehören Wellkarton und alle Arten von unbe­schichteten Karton­verpackungen wie Schachteln, Früchte- und Gemüse­kartons usw. Verschmutzter oder mit Kunststoff beschichteter Karton (z.B. Tetrapak) ist mit dem Kehricht zu entsorgen.

Gratisrückgabe über den Handel: Sperrige Verpackungen aus Karton, welche nicht in einen 35 Liter-Keh­richtsack passen, können gratis im Verkaufsgeschäft zurückgelassen oder später zurückgebracht werden.

 

Öl

In die Separatsammlung gehören Speiseöl (Öle und Fette tierischer und pflanzlicher Herkunft) und Mineralöl (Motoren- und Getriebeöl). Altöl darf auf keinen Fall über die Kanalisation entsorgt werden.

 

Sammelcontainer der Gemeinde bei Restaurant Adler Kappel und MAXI Uerzlikon

(Entsorgung aus Rücksicht auf Anwohner bitte nur werktags 7 - 20 Uhr)

Glas

In den Sammelcontainer gehört Verpackungsglas, getrennt nach Farben. Was nicht weiss oder braun ist, wird mit dem Grünglas gesammelt. Nicht in die Glassammlung, sondern zu den mineralischen Abfällen gehören Fenster, Spiegel, Autoscheiben, Ton, Keramik, Porzellan.

 

 

 

Entsorgungsmöglichkeiten für andere Abfälle:

 

Batterien und Akkumulatoren

Batterien und Knopfzellen aus Radios, Fotoapparaten, Armbanduhren, Spielzeug usw. müssen an den Sammelstellen der Verkaufsgeschäfte zurückgegeben werden. Die Rücknahme ist kostenlos und ohne Kaufverpflichtung. Akkumu­latoren bis 5 kg (z.B. „Autobatterien“) muss der Fachhandel gratis zurücknehmen.

 

Biogene Abfälle (Grüngut)

Abfälle aus Küche und üblichem Gartenunterhalt sollen möglichst vor Ort kompostiert wer­den. Nur für Abfälle aus üblichem Gartenunterhalt (keine Küchenabfälle) besteht auch eine

kostenlose Abgabemöglichkeit in der Kies­grube Uerzlikon mit folgenden Öffnungszeiten:

            April - Oktober        Mittwoch      17 - 18 Uhr

                                               Samstag       16 - 17 Uhr

            November                Samstag       16 - 17 Uhr

Ueli Buri, welcher die Grubenaufsicht wahrnimmt, bietet gegen ein kleines Entgelt am Samstag einen Abholservice für Grubengut an. Kontakt: Ueli Buri, Weiermattstrasse 27, Uerzlikon (T 044 764 12 03).

 

Grössere Mengen und Äste (Gartenräumungen, Anlieferungen durch Landwirte usw.) müssen vom Grubenwart zurückgewiesen werden!

Solche können entsorgt werden (evtl. kostenpflichtig):

Kompostier- und Vergäranlage "Allmig", Baar (Bachtalen)

Sommer- und Winteröffnungszeiten ersichtlich unter www.allmig.ch

 

Häckslerservice (kostenpflichtig) durch K. Burkhard - Tel. 044 764 10 7

 

Elektroschrott

Gratisrückgabe über den Handel

Alle elektrischen und elektronischen Geräte samt Zubehör können an den Verkaufsstel­len gleichartiger Geräte kostenlos zurückgegeben werden, auch ohne Neukauf und unabhängig der Marke.

Gratisrückgabe über SWICO- und S.EN.S-Rücknahmestellen

Geräte aus Bürobereich/Kommunikation wie Laptop, Drucker, Telefon, Handys, Zubehör wie Toner und CD und Unterhal­tungselektronik wie TV, Radio, Playstation können an einer lizenzierten SWICO-Abga­bestelle kostenlos abgegeben werden (www.swico.ch, Tel. 044 / 445 38 10).

Haushaltgross- und -kleingeräte (z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Toaster), Elektrowerkzeuge (z.B. Bohrmaschinen, Rasenmäher), elektrisch betriebenes Spiel­zeug und Leuchten/Leuchtmittel können an einer zertifizierten S.EN.S-Rücknahmestelle gratis abgegeben werden (www.sens.ch, Tel. 043 / 255 20 00).

Abholung gegen Entgelt

Alle Geräte aus Bürobereich/Kommunikation und Unterhaltungselektronik werden auf Bestellung gegen eine Transportgebühr zuhause abgeholt (Cargo Domizil,
Tel. 0900 57 37 77, Fr. 1.49/Min.). Dieser Hausabholdienst gilt nicht für Haushaltgeräte.

 

EPS Expandierter Polystyrol-Hartschaum (Styropor)

Gratisrückgabe über den Handel

Sperriges Verpackungsmaterial aus EPS (Sagex, Styropor usw.), welches nicht in einen 35 Liter-Kehrichtsack passt, kann gratis im Verkaufsgeschäft zurückgelassen oder später da­hin zurückgebracht werden. In die Separatsammlung (Sageli) gehören nur saubere weisse Formteile aus EPS (Sagex, Styropor usw.). Lose Chips mit dem Kehricht entsorgen!


Fahrzeuge

Bei Neukauf

Alte Fahrzeuge wie Autos, Mofas und Fahrräder können beim Neukauf eines vergleich­baren Fahr­zeuges, unabhängig von der Marke, an jeder Verkaufsstelle zurückgegeben werden.

Kein Neukauf

Erfolgt kein Neukauf, können alte Fahrzeuge nur bei den Verkaufsstellen der ent­spre­chenden Marken zurückgegeben werden.

 

Kehricht

Brennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle wie Kunststoffe, Holz, Verbund­verpackungen, Windeln, Kleintiermist, Katzenstreu, Glühbirnen usw. werden mit der Kehrichtabfuhr entsorgt.

 

Abfuhrtag für Haushalt- und Gewerbekehricht: MONTAG

(Ausweichtag für Oster- und Pfingstmontag ist der Dienstag)

Bitte Kehrichtsäcke erst am Abfuhrtag bis 7 Uhr bereitstellen!

 

Sperrige Gegenstände / Sperrgut

Bei Neukauf

Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel und Teppiche können bei gleichzeiti­gem Kauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben wer­den und zwar unabhängig von der Marke. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen.

Kein Neukauf

Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht des Handels.

Die Gemeinde bietet  einmal jährlich eine Sperrgutsammlung für brennbare, sperrige Gegenstände und metallische Abfälle an:

Im Jahre 2010 findet diese am Samstag, 5. Juni 2010 ab 8 Uhr auf dem Parkplatz beim Restaurant "Adler" in Kappel statt (Zufahrt nur aus Richtung Ebertswilerstrasse gestattet).

 

Kunststoffe

Separatsammlungen existieren für PET-Getränkeflaschen, weisse PE-Lebensmittel­flaschen (beide bei den Verkaufsstellen) und EPS (Styropor, Sagex). Alle übrigen Kunststoffabfälle aus Haushalten sind mit dem Kehricht zu entsorgen.

 

Leuchtstofflampen

Leuchtstofflampen (Entladungslampen, Leuchtstoffröhren, Fluoreszenzlampen, Energie­sparlampen, Quecksilber-/Natriumdampflampen, LED-Lampen) zählen zum Sonderabfall. Unabhängig von einem Neukauf können sie an den entsprechenden Verkaufsstellen oder einer S.EN.S-Rücknahmestelle kostenlos zurückgegeben werden. Bitte immer unzerbrochen zurückbringen, da sonst giftige Gase austreten.

Herkömmliche Glühlampen gehören in den Kehricht.

 

Metalle

In die Separatsammlung gehören alle Arten von Metallen (Gestelle, Wäscheständer, Fahr­radrahmen, Pfannen usw.). Anlässlich der Sperrgutsammlung wird (siehe Seite 3) jeweils eine separate Mulde für solche Gegenstände aufgestellt.

 

Getrennt von den übrigen Metallen gesammelt werden Stahlblech-/Weissblechdosen und Aluminiumverpackungen (siehe Seite 1).

 

Papier

Zeitungen, Zeitschriften, Taschenbücher, Bücherseiten ohne Einband, Telefonbücher, Prospekte ohne Beschichtung usw. zählen zum Altpapier. Nicht in die Separatsamm­lung, sondern in den Kehricht gehören Kohlepapier, Hygienepapier, Papierservietten, Haushalt­papier und Windeln.

Papiersammlungen durch Primarschule: 21. April und 15. September 2010

Abgabemöglichkeit bei der Sammelstelle (siehe Seite 1): 9. Januar und 3. Juli 2010

 

PET-Getränkeflaschen

PET-Getränkeflaschen gehören zurück zu den Verkaufsstellen. Falls PET-Flaschen Rück­stände von Essig, Öl, Shampoo, Putzmitteln o.ä. enthalten, sind sie mit dem Keh­richt zu entsorgen.

Pneus

Pneus müssen einem Hersteller oder Händler der entsprechenden Marke zurückgebracht werden. Bei gleichzeitigem Kauf neuer Reifen müssen die Händler Pneus jeder Marke zurücknehmen.

Sonderabfälle

Rückgabe über den Handel

Kleinmengen an Sonderabfällen wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien, Pflanzen­schutzmittel (allg. Produkte mit einem orangen Gefahrensymbol) und Quecksilberthermometer können unabhängig von einem Neukauf gratis an den Verkaufsstellen der entsprechenden Produkte zurückgegeben werden. Nicht mehr brauchbare Medikamente nehmen ebenfalls die Verkaufsstellen zurück; dafür können sie ein Entgelt verlangen.

Gratisrückgabe über Sonderabfallsammelstellen

Sonderabfälle bis maximal 20 kg pro Person und Jahr können auch bei der kantonalen Sonderabfallsammelstelle oder an den mobilen Sammelaktionen in den Gemeinden (Sonderabfallmobil) gratis ab­geliefert werden.

Diese findet statt am Samstag, 22. Mai 2010, 08.00 - 10.00 Uhr, Dorfplatz Uerzlikon beim Maxi-Laden (www.sonderabfall.zh.ch).

 

Textilien (und Schuhe)

Zu den separat gesammelten Textilien zählen tragbare Kleider und Schuhe, Vorhänge, Tisch- und Bettwäsche. Kaputte und stark verschmutzte Schuhe und Textilien gehören in den Kehricht. Brauchbare Kleider und Schuhe können auch via Kleiderbörsen weiterge­geben werden. Am 9. Februar, 19. April und am 27. August 2010 finden Strassen­sammlungen durch Hilfswerke statt.

 

Tierische Abfälle

Fleischabfälle (Innereien, Knochen, Fett) und Schlachtnebenprodukte (Häute, Borsten, Federn) gehören in die Sammelstelle der Gemeinde (Notschlachthaus Hausen am Albis). Ebenfalls der Gemeindesammel­stelle oder dem Abdecker zu übergeben sind Tierkörper bis 200 kg. Einzelne tote (Heim‑)Tiere bis 10 kg dürfen auch auf privatem Grund vergraben werden; sie sind mit min­destens 50 cm Erde zu bedecken.

 

Verpackungen

Sperrige und unnötige Verpackungen können im Verkaufsgeschäft gratis zurückgelassen werden. Sperrige Verpackungen, die nicht in einen 35 Liter-Kehrichtsack passen, kön­nen auch später zur Ver­kaufs­stelle zurückgebracht werden.