ABFALLBERATUNG: www.dlva.ch
Kantonales Abfalltelefon: 043 259 32 46
KOSTENPFLICHTIGE ENTSORGUNG FÜR FAST ALLES:
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Risi AG Ebertswilerstrasse,
6340 Baar Telefon 041 766 16 66 (Geöffnet Mo-Fr 7.15-12.00/13.00-17.00 |
Bär Muldentaxi |
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Schmid (Geöffnet Mo-Fr 7.30-9.00/9.30-11.45/13.15-17.15, Sa 9.30-11.45) |
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ABFALLKALENDER 2010
Im "Sageli" (ab Gemeindesaal ca.
250 m auf der Baarerstrasse Richtung Baar auf der linken Strassenseite)
können jeweils an jedem
ersten Samstag im Monat zwischen 9 und
11 Uhr
dritten Freitag im Monat zwischen 16
und 17 Uhr
folgende Abfälle aus
Haushaltungen von Privatpersonen (keine Gewerbeabfälle) entsorgt werden:
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Aluminiumverpackungen |
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Stahl-/Weissblechdosen |
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Karton In die Kartonsammlung
gehören Wellkarton und alle Arten von unbeschichteten Kartonverpackungen
wie Schachteln, Früchte- und Gemüsekartons usw. Verschmutzter oder mit
Kunststoff beschichteter Karton (z.B. Tetrapak) ist
mit dem Kehricht zu entsorgen. Gratisrückgabe
über den Handel: Sperrige
Verpackungen aus Karton, welche nicht in einen 35 Liter-Kehrichtsack passen,
können gratis im Verkaufsgeschäft zurückgelassen oder später zurückgebracht
werden. |
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Öl In die Separatsammlung
gehören Speiseöl (Öle und Fette tierischer und pflanzlicher Herkunft) und
Mineralöl (Motoren- und Getriebeöl). Altöl darf auf keinen Fall über die
Kanalisation entsorgt werden. |
Sammelcontainer
der Gemeinde bei Restaurant Adler Kappel und MAXI Uerzlikon
(Entsorgung aus Rücksicht auf Anwohner bitte nur werkstags 7 - 20 Uhr)
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Glas In den Sammelcontainer gehört
Verpackungsglas, getrennt nach Farben. Was nicht weiss
oder braun ist, wird mit dem Grünglas gesammelt. Nicht in die Glassammlung,
sondern zu den mineralischen Abfällen gehören Fenster, Spiegel, Autoscheiben,
Ton, Keramik, Porzellan. |
Entsorgungsmöglichkeiten
für andere Abfälle:
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Batterien
und Akkumulatoren |
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Biogene Abfälle
(Grüngut) Ueli
Buri, welcher die Grubenaufsicht wahrnimmt, bietet
gegen ein kleines Entgelt am Samstag neu einen Abholservice für Grubengut an.
Kontakt: Ueli Buri, Weiermattstrasse
27, Uerzlikon (T 044 764 12 03). |
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Elektroschrott Gratisrückgabe über den
Handel Alle elektrischen und elektronischen Geräte samt Zubehör können an den
Verkaufsstellen gleichartiger Geräte kostenlos zurückgegeben werden, auch
ohne Neukauf und unabhängig der Marke. Gratisrückgabe über SWICO-
und S.EN.S-Rücknahmestellen Geräte aus
Bürobereich/Kommunikation wie Laptop, Drucker, Telefon, Handys, Zubehör wie Toner
und CD und Unterhaltungselektronik wie TV, Radio, Playstation
können an einer lizenzierten SWICO-Abgabestelle
kostenlos abgegeben werden (www.swico.ch, Tel. 044 / 445 38 10). Haushaltgross- und -kleingeräte (z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen,
Toaster), Elektrowerkzeuge (z.B. Bohrmaschinen, Rasenmäher), elektrisch
betriebenes Spielzeug und Leuchten/Leuchtmittel können an einer zertifizierten S.EN.S-Rücknahmestelle
gratis abgegeben werden (www.sens.ch, Tel. 043 / 255 20 00). Abholung gegen Entgelt Alle Geräte aus Bürobereich/Kommunikation und Unterhaltungselektronik
werden auf Bestellung gegen eine Transportgebühr zuhause abgeholt (Cargo
Domizil, |
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EPS
Expandierter Polystyrol-Hartschaum (Styropor) |
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Kehricht |
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Sperrige
Gegenstände / Sperrgut Bei Neukauf Sperrige Gegenstände wie
Skis, Klaviere, Möbel und Teppiche können bei gleichzeitigem Kauf
vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden
und zwar unabhängig von der Marke. Der
Handel kann dafür ein Entgelt verlangen. Kein Neukauf Ohne
Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht des Handels. Die Gemeinde bietet einmal jährlich eine Sperrgutsammlung für
brennbare, sperrige Gegenstände und metallische Abfälle an: Im Jahre 2010 findet diese am Samstag, 5. Juni 2010
ab 8 Uhr auf dem Parkplatz beim Restaurant "Adler" in Kappel statt
(Zufahrt nur aus Richtung Ebertswilerstrasse
gestattet). |
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Kunststoffe |
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Leuchtstofflampen Leuchtstofflampen (Entladungslampen, Leuchtstoffröhren,
Fluoreszenzlampen, Energiesparlampen, Quecksilber-/Natriumdampflampen,
LED-Lampen) zählen zum Sonderabfall. Unabhängig von einem Neukauf können sie
an den entsprechenden Verkaufsstellen
oder einer S.EN.S-Rücknahmestelle kostenlos
zurückgegeben werden. Bitte immer unzerbrochen zurückbringen, da sonst
giftige Gase austreten. Herkömmliche Glühlampen gehören in den Kehricht. |
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Metalle In die Separatsammlung gehören alle Arten von Metallen (Gestelle,
Wäscheständer, Fahrradrahmen, Pfannen usw.). Anlässlich der Sperrgutsammlung
wird (siehe Seite 3) jeweils eine separate Mulde für solche Gegenstände
aufgestellt. Getrennt von den übrigen Metallen gesammelt werden
Stahlblech-/Weissblechdosen und Aluminiumverpackungen (siehe Seite 1). |
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Papier |
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PET-Getränkeflaschen |
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Pneus Pneus müssen einem Hersteller oder Händler der entsprechenden Marke
zurückgebracht werden. Bei gleichzeitigem Kauf neuer Reifen müssen die Händler
Pneus jeder Marke zurücknehmen. |
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Sonderabfälle Rückgabe über den Handel Kleinmengen an
Sonderabfällen wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien, Pflanzenschutzmittel
(allg. Produkte mit einem orangen Gefahrensymbol)
und Quecksilberthermometer können unabhängig von einem Neukauf gratis an den
Verkaufsstellen der entsprechenden Produkte zurückgegeben werden. Nicht mehr
brauchbare Medikamente nehmen ebenfalls die Verkaufsstellen zurück; dafür
können sie ein Entgelt verlangen. Gratisrückgabe über Sonderabfallsammelstellen Sonderabfälle bis maximal
20 kg pro Person und Jahr können auch bei der kantonalen
Sonderabfallsammelstelle oder an den mobilen Sammelaktionen in den Gemeinden
(Sonderabfallmobil) gratis abgeliefert werden. Diese findet statt am Samstag, 22. Mai 2010, 08.00 - 10.00 Uhr, Dorfplatz Uerzlikon beim Maxi-Laden (www.sonderabfall.zh.ch). |
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Textilien
(und Schuhe) |
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Fleischabfälle (Innereien, Knochen, Fett) und Schlachtnebenprodukte
(Häute, Borsten, Federn) gehören in die Sammelstelle der Gemeinde
(Notschlachthaus Hausen am Albis). Ebenfalls der Gemeindesammelstelle oder dem
Abdecker zu übergeben sind Tierkörper bis 200 kg. Einzelne tote (Heim‑)Tiere
bis 10 kg dürfen auch auf privatem Grund vergraben werden; sie sind mit mindestens
50 cm Erde zu bedecken. |
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Verpackungen Sperrige und unnötige
Verpackungen können im Verkaufsgeschäft gratis zurückgelassen werden.
Sperrige Verpackungen, die nicht in einen 35 Liter-Kehrichtsack passen, können
auch später zur Verkaufsstelle zurückgebracht werden. |